Aktivpension, Steuergutschrift

Aktivpension Österreich: Steuergutschrift von 15.000 Euro ab 2027

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Modell soll längeres Arbeiten ab 2027 steuerlich erleichtern, Beiträge neu ordnen und zugleich Kritik an Verteilung und Umsetzung auslösen.

Österreich plant Aktivpension mit Steuerbonus ab 2027
Ein minimalistisches, modernes Bürogebäude mit hellem, natürlichem Licht und klaren architektonischen Linien. Illustration mit AI erstellt.

Die Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand steht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zunehmend im Fokus der österreichischen Wirtschaftspolitik.

Ein zentrales Element dieser Bemühungen ist die Einführung der sogenannten Aktivpension, die als Steuergutschrift für Personen konzipiert ist, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus erwerbstätig bleiben. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im September 2026 wurden die Details dieses Modells sowie ergänzende Reformen in der Altersvorsorge konkretisiert.

Steuerliche Anreize und versicherungsrechtliche Anpassungen

Das Kernstück der Aktivpension ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro pro Monat, was einer jährlichen Entlastung von 15.000 Euro entspricht. Diese Regelung soll ab dem 1. Jänner 2027 sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige in Kraft treten.

Als wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme gelten 40 Versicherungsjahre. Während diese Bedingung für Männer bereits mit der Einführung gilt, sieht der Gesetzgeber für Frauen eine Einschleifregelung vor: Bis zum Jahr 2033 reicht hierfür eine Versicherungsdauer ab 34 Jahren aus.

Parallel zur steuerlichen Entlastung erfolgt eine Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge. Für die betroffenen Erwerbstätigen entfallen künftig die eigenen Pensionsversicherungsbeiträge. Im Gegenzug sind Dienstgeber verpflichtet, für Beschäftigte über 65 Jahren den vollen statt des bisher halben Pensionsbeitrags zu leisten.

Für Selbstständige wird die Regelung so umgesetzt, dass sie lediglich einen fiktiven Dienstgeberanteil tragen. Die bisher praktizierte besondere Höherversicherung entfällt im Zuge dieser Neuregelung, während das gesetzliche Regelpensionsalter für Männer bei 65 und für Frauen bei 62 Jahren unverändert bleibt.

Demografische Zielsetzungen und aktuelle Beschäftigungszahlen

Hintergrund der Maßnahme ist eine deutliche Lücke am Arbeitsmarkt. Laut Daten des Wirtschaftsministeriums stehen in der Alterskohorte der 55- bis 65-Jährigen rund 1,4 Millionen Menschen, während lediglich etwa 860.000 junge Arbeitskräfte nachrücken. Dies ergibt einen rechnerischen Saldo von 540.000 Personen.

Bis zum Jahr 2050 wird der Anteil der über 65-Jährigen an der Bevölkerung voraussichtlich von derzeit rund 20 Prozent auf mehr als 27 Prozent ansteigen.

ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger bezifferte die Zahl der aktuell über das Pensionsalter hinaus Erwerbstätigen auf rund 70.000 Personen, von denen knapp 40.000 selbstständig und rund 30.000 unselbstständig beschäftigt sind. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, diese Zahl bis zum Jahr 2029 auf rund 180.000 Personen zu steigern.

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Die Aktivpension soll ab 1. Jänner 2027 kommen: Bis zu 1.250 Euro monatlich — 15.000 Euro jährlich — aus Erwerbstätigkeit nach dem Regelpensionsalter bleiben steuerfrei. Wer die Voraussetzungen kennt, plant den Übergang anders. Kostenlosen Leitfaden zur Aktivpension anfordern

Um die aktive Arbeitsmarktpolitik für Menschen über 60 Jahren zu unterstützen, sollen ab 2027 jährlich zusätzlich 100 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Kontroversen um soziale Verteilung und Umsetzung

Das Vorhaben stieß im Gesetzgebungsprozess auf unterschiedliche Einschätzungen. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bezeichnete die Aktivpension als echte Entlastung. Demgegenüber wiesen Berechnungen des Momentum-Instituts auf eine potenzielle soziale Schieflage hin.

Während bei einer Bruttopension von 1.000 Euro und einem Zuverdienst von 500 Euro eine jährliche Ersparnis von 226 Euro erzielt werde, steige dieser Vorteil bei einer Pension von 3.500 Euro auf 2.347 Euro pro Jahr. Die Ökonomin Barbara Schuster kritisierte das Paket daher als kostspielig und sozial unausgewogen.

Seitens der FPÖ wurde insbesondere die Anknüpfung an das Regelpensionsalter kritisiert. Die Vizeklubchefin Dagmar Belakowitsch und Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm monierten, dass Langzeitversicherte, die etwa im Rahmen der Hackler- oder Schwerarbeiterregelung vor dem 65. Lebensjahr in Pension gehen, benachteiligt würden.

Zudem stießen sich die Kritiker an der monatlichen Deckelung des Freibetrags auf 1.250 Euro. Diese sei bei schwankenden Einkommen oder Auftragsspitzen praxisfremd; gefordert wurde stattdessen eine rein jährliche Betrachtung der 15.000 Euro.

Reformen der zweiten Säule und weitere Beschlüsse

Über die Aktivpension hinaus umfasst das Maßnahmenpaket Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge. Ab dem Jahr 2028 soll bei der "Abfertigung Neu" eine neue Auswahlmöglichkeit für eine risikoreichere, aber potenziell profitablere Veranlagung eingeführt werden.

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Nicht jede Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsalter passt in das neue Raster: 40 Versicherungsjahre, Monatsdeckelung und die Frauen-Einschleifregelung bis 2033 entscheiden über die Entlastung. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Fall erfasst ist. Voraussetzungen jetzt prüfen — Leitfaden anfordern

Diese Variante sieht vor, dass bei einem Jobwechsel keine direkte Auszahlung mehr erfolgt, stattdessen ist eine kostenfreie Übertragung in eine Pensionskasse zur Sicherung einer lebenslangen Zusatzpension vorgesehen.

Zudem wurden für den Ausgleichstaxfonds zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Sondermittel beschlossen. Diese belaufen sich für das Jahr 2026 auf 65 Millionen Euro und sinken schrittweise auf 14,4 Millionen Euro ab dem Jahr 2029 ab, womit sie jedoch weiterhin über dem Niveau früherer Jahre liegen.

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