Altersgerechte, Wohnungen

Altersgerechte Wohnungen: Nur 6% der Bestände barrierefrei

Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 14:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gericht ordnet Räumung einer 91-jährigen Kölnerin an. Der Fall offenbart den bundesweiten Mangel an altersgerechtem Wohnraum und überlastete Förderprogramme.

Kölner Räumungsurteil: 91-Jährige verliert Wohnung – Debatte um altersgerechtes Wohnen
Eine ältere Person geht mit einem Gehstock durch einen schmalen, hellen Hausflur eines älteren Wohnhauses. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein Räumungsurteil des Landgerichts Köln gegen eine 91-jährige Mieterin hat den chronischen Mangel an altersgerechtem Wohnraum in Deutschland erneut ins Bewusstsein gerückt. Das Gericht ordnete die Räumung der 60 Quadratmeter großen Wohnung von Katharina Bolte an, die dort seit 53 Jahren lebt.

Nach Angaben von rundschau-online.de erkannte das Gericht keine Härtegründe für die Frau an, die Pflegegrad 2 hat. Der Eigentümer, das Unternehmen Start Living, plant an der Stelle einen Neubau mit sieben Wohnungen und drei Stadthäusern, der laut lokalfoto.com rund 700 Quadratmeter zusätzliche Wohnfläche schaffen soll.

Protest gegen die Entscheidung

Die Initiative "Recht auf Stadt" protestierte gegen die Räumungsanordnung, wie rundschau-online.de berichtete. Der Mietaktivist Kalle Gerigk bezeichnete den Fall gegenüber lokalfoto.com als Skandal. Der Kölner Fall steht exemplarisch für ein strukturelles Problem: Ältere Mieter geraten zunehmend zwischen Verdichtungsdruck auf dem Wohnungsmarkt und fehlenden Ausweichmöglichkeiten in altersgerechten Wohnungen.

Bundesweiter Mangel an altersgerechtem Wohnraum

Wie groß die Lücke ist, verdeutlicht eine Studie des Pestel-Instituts, über die die Augsburger Allgemeine berichtete: In Augsburg sind demnach lediglich 10.700 von 167.300 Wohnungen altersgerecht ausgestattet. 27 Prozent der Hausflure seien zu schmal für einen Rollstuhl. Bis 2035 bestehe in der Stadt ein Bedarf von 3.000 zusätzlichen altersgerechten Wohneinheiten.

Auch abseits der Großstädte fehlt es an Konzepten: In Ballenstedt, einer Kommune mit rund 8.300 Einwohnern, verwies Peter Serowka, Geschäftsführer der BAL Stadtentwicklungsgesellschaft, laut mz.de darauf, dass Sanierungen ohne begleitende Barrierefreiheit wenig Sinn ergäben – etwa wenn eine Wohnung im vierten Stock ausgebaut werde, ohne zugleich einen Fahrstuhl zu errichten.

Förderprogramme stoßen an Grenzen

Verschärft wird die Lage durch Engpässe bei der Förderung. Das KfW-Zuschussprogramm 455-B für barrierereduzierenden Umbau war laut aroundhome.de im Jahr 2026 bereits ausgeschöpft, ein Antragsstopp griff seit dem 30. Juli. Das Programm hatte laut aroundhome.de ein Fördervolumen von 50 Millionen Euro und förderte rund 26.800 Wohneinheiten mit durchschnittlich 1.720 Euro pro Einheit.

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Nach Angaben von germanpedia.com wurde das Budget von 50 Millionen Euro innerhalb weniger Monate verbraucht, mit rund 21.400 Anträgen für 26.800 Wohneinheiten. Der Fachverband ZVSHK forderte laut germanpedia.com ab 2027 mindestens 150 Millionen Euro jährlich für barrierearmes Umbauen.

Als Alternative bleibt das KfW-Kreditprogramm 159 verfügbar, das laut aroundhome.de und germanpedia.com Kredite bis 50.000 Euro je Wohneinheit ab einem Zinssatz von 2,19 Prozent vorsieht. Zusätzlich können Pflegekassen laut germanpedia.com und gegen-hartz.de Zuschüsse für Wohnraumanpassungen bis 4.180 Euro je Person gewähren, bei mehreren Berechtigten in einem Haushalt bis zu 16.720 Euro.

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Ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund (Az. S 39 KN 98/09) stellte laut rente-rentenberater.de zudem klar, dass Pflegekassen auch den Umbau eines Küchenfensters zur Terrassentür bezuschussen müssen, da die Terrasse zum Wohnumfeld zähle – mit einem Zuschuss von maximal 2.557 Euro und einem Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten, begrenzt auf höchstens 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen.

Strukturelle Dimension des Problems

Der demografische Hintergrund verschärft die Dringlichkeit: Laut tagesschau.de besitzen Babyboomer jede dritte Wohnimmobilie in Deutschland, in Regionen wie der Uckermark liegt der Anteil bei 48 Prozent der Eigentumsimmobilien. Bis 2040 bis 2050 werden nach dieser Auswertung Millionen Immobilien im Erbfall den Eigentümer wechseln, wobei Sanierungskosten oft zwischen 150.000 und 200.000 Euro liegen dürften.

Der Kölner Fall von Katharina Bolte verweist damit auf ein Problem, das weit über den Einzelfall hinausreicht: Zwischen begrenzten Förderbudgets, unzureichend ausgestattetem Wohnungsbestand und wirtschaftlichem Verwertungsdruck droht älteren Mieterinnen und Mietern vielerorts der Verlust vertrauter Wohnumgebungen, ohne dass adäquater Ersatz in Sicht ist.

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