Altersvorsorge, Depot

Altersvorsorge 50+: Neues Depot ab 2027 ersetzt Riester-Rente

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 02:22 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Frühverrentung nimmt zu, Politik plant Gegenmaßnahmen. Erbschaftsteuer-Reform und digitaler Nachlass werden zu zentralen Themen für die Generation 50+.

Babyboomer-Rente: Frühverrentung, Erbschaftsteuer und digitaler Nachlass
Eine Gruppe von Personen über 50 Jahren bespricht ernsthaft Dokumente an einem Tisch, umgeben von Finanz- und Rechtssymbolen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Zwischen neuen Gesetzen und wegfallenden Privilegien müssen sich Babyboomer frühzeitig positionieren.

Immer mehr gehen früher in Rente

Der Trend zur Frühverrentung hält an. Im Jahr 2024 bezogen rund 1,1 Millionen Menschen der Jahrgänge 1946 bis 1969 vorzeitig Rente – ein Plus von 200.000 gegenüber dem Vorjahr. Das zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom Juni 2026.

Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2023 arbeiten Frührentner zudem häufiger weiter. Bei besonders langjährig Versicherten stieg der Anteil mit substantiellem Nebeneinkommen von 18 Prozent (2022) auf 25 Prozent (2023).

Doch die Politik plant gegenzusteuern. Die Rentenkommission empfiehlt die Streichung der abschlagsfreien Frührente. Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas kündigten bereits die Umsetzung an. Kritik gibt es auch an der Aktivrente, die seit Januar 2026 Hinzuverdienste bis 2.000 Euro steuerfrei stellt. IW-Rentenexpertin Ruth Schüler warnt: Das Modell könnte den Trend zur Frühverrentung weiter stützen.

Was das Bundessozialgericht klargestellt hat

Einmal festgelegte Rentenabschläge sind endgültig. Das bekräftigte das Bundessozialgericht (BSG) mit einem Beschluss vom 22. Oktober 2025. Es gibt aber eine Hintertür: Das Meistbegünstigungsprinzip erlaubt die Umwandlung in eine Schwerbehindertenrente mit Nachzahlungen – wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 bereits vor Rentenbeginn rückwirkend anerkannt wurde.

Erben wird teurer – vielleicht

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Das neue Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und bietet staatliche Zulagen bis zu 540 Euro pro Jahr – auch für Selbstständige und Beamte. Anders als die Riester-Rente gibt es keine verpflichtende Beitragsgarantie, was höhere Renditechancen ermöglicht. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie das Depot optimal nutzen. Leitfaden zum Altersvorsorgedepot anfordern

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Parallel diskutiert die Politik das Reformmodell „FairErben“. Fachanwälte raten daher, bestehende Freibeträge jetzt auszuschöpfen: Für Kinder sind das 400.000 Euro pro Elternteil – und das alle zehn Jahre.

Durch lebzeitige Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalten lässt sich die Steuerlast oft drastisch senken. Der Schenkende behält die Nutzung, der steuerliche Wert sinkt. Ein Problem bleibt: Rund 70 Prozent der Erbfälle erfolgen ohne Testament. Die gesetzliche Erbfolge entspricht dann selten den individuellen Wünschen. Neben dem Testament sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung die zentralen Säulen der Vorsorge.

Der digitale Nachlass wird oft vergessen

Krypto-Assets, Online-Konten, Social-Media-Profile – all das gehört zum digitalen Nachlass. Der Bundesgerichtshof entschied am 12. Juli 2018, dass Nutzungsverträge grundsätzlich auf die Erben übergehen. Trotzdem empfehlen Experten eine explizite Dokumentation der Zugangsdaten. Besonders bei Krypto-Wallets gilt: Ohne private Schlüssel bleiben die Vermögenswerte für Hinterbliebene dauerhaft unzugänglich.

Das Altersvorsorgedepot kommt

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Viele Babyboomer gehen vorzeitig in Rente – doch die Politik plant, die abschlagsfreie Frührente zu streichen. Wer jetzt seine Altersvorsorge umstellt, profitiert vom neuen Altersvorsorgedepot mit flexiblen Auszahlungsmodellen bis zum 85. Lebensjahr. Sichern Sie sich die wichtigsten Strategien für den Umstieg. Jetzt Strategie-Checkliste sichern

Zum 1. Januar 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot. Es soll die Riester-Rente ablösen und bietet staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr plus Kinderzulagen. Das Produkt richtet sich auch an Selbstständige und Beamte.

Der entscheidende Unterschied: Es gibt keine verpflichtende Beitragsgarantie. Das ermöglicht höhere Renditechancen am Kapitalmarkt. Flexible Auszahlungsmodelle laufen bis zum 85. Lebensjahr. Finanzexperten sehen einen weiteren Vorteil: Durch den Sonderausgabenabzug wird das Modell besonders für Gutverdiener steuerlich attraktiv.

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