Altersvorsorge, Kommission

Altersvorsorge: Kommission empfiehlt Rente mit 63 abzuschaffen

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission legt 33 VorschlĂ€ge vor: Kapitalrente, Änderungen bei der Rente mit 63 und neue Impulse fĂŒr private Vorsorge.

Rentenreform 2026: Kommission empfiehlt Kapitalrente und neue Regeln
Minimalistische Silhouette eines modernen Uhrturms vor einem bewölkten Morgenhimmel als Symbol fĂŒr Zeit und Vorsorge. Illustration mit AI erstellt.

Die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung und die ergÀnzende private Vorsorge hat durch den Bericht der Alterssicherungskommission (ASK) eine neue Grundlage erhalten.

Das Gremium legte Ende Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vor, die tiefgreifende Transformationen des bestehenden Systems vorsehen. Zu den Kernpunkten gehören die EinfĂŒhrung einer gesetzlichen Kapitalrente, eine Ausweitung des Versichertenkreises sowie detaillierte VorschlĂ€ge zur Anpassung des Renteneintrittsalters.

Finanzielle TragfÀhigkeit und die Zukunft der abschlagsfreien Rente

Ein zentraler Aspekt der aktuellen Diskussion ist die finanzielle StabilitÀt der Rentenkasse. Laut dem Wirtschaftsweisen und Kommissionsmitglied Martin Werding sei damit zu rechnen, dass der Rentenbeitragssatz im Zeitraum 2027/28 auf rund 20 Prozent ansteige.

Um die Kosten zu begrenzen, empfiehlt die Kommission unter anderem Änderungen bei der sogenannten Rente mit 63. Eine Studie des DIW deutet darauf hin, dass die Abschaffung dieser Option den Staat um etwa 9,5 Milliarden Euro entlasten könnte.

Allein beim Geburtsjahrgang 1957 wĂŒrde die Rentenversicherung demnach rund 10,4 Milliarden Euro einsparen, was etwa 125.000 zusĂ€tzlichen Vollzeitarbeitsjahren entsprĂ€che.

Derzeit nutzen jÀhrlich zwischen 250.000 und 280.000 Menschen den abschlagsfreien Ruhestand nach 45 Beitragsjahren, was fast einem Drittel der Neurentner entspricht.

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Expertenberechnungen fĂŒr das Handelsblatt zeigen jedoch die Kehrseite einer möglichen Reform: Eine VerlĂ€ngerung dieser Altersgrenze um fĂŒnf Jahre bis zum Jahr 2031 könnte den Verlust von rund zwei Millionen FachkrĂ€ften zur Folge haben.

WĂ€hrend Bundeskanzleramt und Ministerien ĂŒber die Erarbeitung gesetzlicher Regelungen zur Abschaffung beraten, betonte Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas die Notwendigkeit eines umfassenden Vertrauensschutzes fĂŒr die betroffenen JahrgĂ€nge.

Auswirkungen von RentenabschlÀgen auf das Individualeinkommen

Die finanziellen Folgen eines vorzeitigen Renteneintritts ohne die bisherige Privilegierung sind erheblich. GemĂ€ĂŸ § 77 SGB VI betrĂ€gt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat. Bei einem um 24 Monate vorgezogenen Ruhestand summiert sich dies auf 7,2 Prozent.

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FĂŒr eine Bruttorente von 1.500 Euro bedeutete dies eine Reduzierung auf 1.392 Euro monatlich. Auf einen Zeitraum von 20 Jahren gerechnet, beliefe sich der Verlust laut Berechnungen des Portals gegen-hartz.de auf 25.920 Euro. Bei einer Rente von 2.200 Euro wĂŒrde der monatliche Ausfall 158,40 Euro betragen.

Trotz dieser potenziellen KĂŒrzungen stiegen die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent, wobei der Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro angehoben wurde. Experten verweisen darauf, dass die Erhöhungen bis einschließlich 2031 durch die 48-Prozent-Haltelinie abgesichert sind.

Dennoch wird innerhalb der Fachwelt, etwa vom Institut fĂŒr Vorsorge und Finanzplanung (IVS), eine Realwertbetrachtung gefordert. Bei einer angenommenen Inflation von 2 Prozent pro Jahr halbiere sich die Kaufkraft einer nominal gleichbleibenden Rente nach 30 Jahren.

Neue Impulse durch Kapitalmarktorientierung

Ab dem Jahr 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot den Markt fĂŒr die private Absicherung ergĂ€nzen und die Ära der Riester-VertrĂ€ge ablösen. Die Bundesregierung plant fĂŒr die Standardversionen eine Kostenobergrenze von maximal 1 Prozent pro Jahr, wĂ€hrend ein staatliches Angebot bei 0,2 Prozent liegen könnte. Erste Anbieter im Markt signalisieren bereits deutliche Unterbietungen dieser SĂ€tze.

ZusĂ€tzlich beschloss das Bundeskabinett im August 2026 den Entwurf zur sogenannten FrĂŒhstartrente. Hierbei sollen fĂŒr Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot fließen.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die bestehende LĂŒcke im Rentenniveau zu schließen. Laut Stefan Oecking vom IVS erreichen Arbeitnehmer aktuell im Schnitt ein Rentenniveau von 48 Prozent vor Steuern; fĂŒr eine angemessene Absicherung fehlten jedoch rund 14 Punkte aus betrieblicher oder privater Vorsorge.

Politischer Dialog und gesellschaftlicher Widerstand

Die Umsetzung der ASK-Empfehlungen ist Gegenstand intensiver politischer Abstimmungen. Ein fĂŒr den 7. Oktober geplanter Koalitionsausschuss soll weitere Details klĂ€ren. WĂ€hrend die Union eine eins-zu-eins-Umsetzung der KommissionsvorschlĂ€ge befĂŒrwortet, warnen SozialverbĂ€nde und Gewerkschaften vor Einschnitten.

In Hessen wies ein BĂŒndnis aus DGB, Diakonie und ParitĂ€tischem Wohlfahrtsverband auf die Risiken von KĂŒrzungen in der Pflege und Jugendhilfe hin und forderte stattdessen den Erhalt der ArbeitsplĂ€tze sowie eine stĂ€rkere Besteuerung hoher Vermögen.

Die Sozialpartner sind aufgerufen, ab dem 8. Oktober 2026 in einen Dialog zu treten, der laut Branchenvertretern wie der Aba-Vorsitzenden Beate Petry als Reformmotor fungieren mĂŒsse. Ziel bleibt eine Balance zwischen generationengerechter Finanzierung und dem Schutz rentennaher JahrgĂ€nge.

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