Altersvorsorgedepot ab Januar 2027: Riester-Rente endet, neue Regeln greifen
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die deutsche Landschaft der privaten Altersvorsorge steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung. Mit der Entscheidung für das neue Altersvorsorgedepot wird das bisherige System der Riester-Rente abgelöst, um eine renditestärkere und flexiblere Vorsorge am Kapitalmarkt zu ermöglichen.
Die Neuregelungen sehen einen klaren Zeitplan vor: Während die Riester-Rente zum 31. Dezember 2026 ausläuft, tritt das neue Modell ab Januar 2027 in Kraft. Damit wird der Zugang zur staatlich geförderten Vorsorge auch auf Gruppen wie Selbstständige und Beamte ausgeweitet.
Struktur der staatlichen Förderung und steuerliche Effekte
Das Fördermodell des Altersvorsorgedepots basiert auf einem System von Zulagen, die sich an der Höhe der Eigenbeiträge orientieren. Für die ersten 360 Euro des jährlichen Eigenbeitrags ist eine staatliche Zulage von 50 Cent pro investiertem Euro vorgesehen.
Für Beiträge, die über diesen Betrag hinausgehen und bis zu einer Grenze von 1800 Euro liegen, beträgt der Zuschuss 25 Cent pro Euro. In der Summe ergibt sich daraus eine maximale staatliche Förderung von 540 Euro pro Jahr.
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Neben den direkten Zulagen spielen steuerliche Vorteile eine wesentliche Rolle für die Attraktivität des Modells. Die steuerliche Entlastung korreliert dabei mit dem persönlichen Grenzsteuersatz der Anleger. Bei einem Jahreseinkommen ab 70.000 Euro, was einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent entspricht, beläuft sich die rechnerische Erstattung auf 443 Euro.
Bei einem Spitzensteuersatz von 50 Prozent steigt dieser Vorteil auf 630 Euro an. Das Gesetz ermöglicht zudem das Führen von zwei Verträgen mit einem geförderten Volumen von jeweils maximal 6.840 Euro. Werden ungeförderte Beiträge geleistet, können jährlich bis zu 11.880 Euro in das Depot fließen.
Investitionsmöglichkeiten und langfristige Renditechancen
Ein zentraler Aspekt des neuen Depots ist die konsequente Ausrichtung auf den Kapitalmarkt. Durch den Verzicht auf starre Beitragsgarantien, wie sie bei der Riester-Rente üblich waren, sollen Anleger stärker von Marktentwicklungen profitieren können.
Berechnungen verdeutlichen das Potenzial dieser Anlageform: Bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 6,5 Prozent über einen Zeitraum von 30 Jahren seien Kapitalsummen von über 1,3 Millionen Euro erreichbar.
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Ergänzt wird das System durch die sogenannte Frühstartrente. Hierbei zahlt der Bund ab dem Jahr 2027 für jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot ein. Dies summiert sich laut aktuellen Planungen aus dem August 2026 auf einen staatlichen Grundstock von 1.440 Euro pro Kind, wobei die endgültige Zustimmung von Bundestag und Bundesrat noch aussteht.
Auch für diese Kinderdepots sind zusätzliche private Einzahlungen bis zu einer Höhe von 6.840 Euro pro Jahr möglich, wobei die Erträge bis zum Rentenbeginn steuerfrei bleiben.
Regelungen für die Auszahlungsphase im Ruhestand
Die Besteuerung des Altersvorsorgedepots erfolgt nach dem Prinzip der nachgelagerten Versteuerung, sodass Abgaben erst im Ruhestand anfallen. Bei Erreichen der Altersgrenze besteht für Anleger eine begrenzte Flexibilität hinsichtlich der Kapitalentnahme.
Maximal 30 Prozent des geförderten Kapitals können als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Der verbleibende Teil muss für eine lebenslange Rente oder einen strukturierten Auszahlplan verwendet werden.
Für die Auszahlungspläne gelten spezifische steuerliche Regelungen, die sich nach dem Alter bei Beginn der Auszahlung richten. Erfolgt der Start mit 65 Jahren, liegt der Steuersatz bei 18 Prozent; bei einem Beginn mit 67 Jahren sinkt dieser auf 17 Prozent. Im Falle einer vollständigen Einmalauszahlung findet das Halbeinkünfteverfahren Anwendung, was die steuerliche Belastung der Erträge unter bestimmten Voraussetzungen reduziert.
