Altersvorsorgedepot: Riester-NeuvertrÀge werden ab Januar 2027 abgelöst
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz steht die steuerlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland vor einem grundlegenden Wandel. Das neue Altersvorsorgedepot wird zum 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Rente fĂŒr NeuvertrĂ€ge ablösen.
Der Bundestag hatte die entsprechende Reform am 27. MĂ€rz 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 8. Mai 2026, woraufhin das Gesetz im Mai 2026 verkĂŒndet wurde. Bestehende Riester-VertrĂ€ge genieĂen dabei Bestandsschutz und können weiterhin bespart werden.
Förderstruktur und steuerliche Behandlung
Das Fördersystem setzt kĂŒnftig auf gestaffelte staatliche ZuschĂŒsse. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gewĂ€hrt der Staat 50 Cent je Euro, auf weitere BeitrĂ€ge bis zu 1.800 Euro flieĂen 25 Cent je Euro. Die volle Grundzulage betrĂ€gt damit 540 Euro jĂ€hrlich, wĂ€hrend die Mindesteinzahlung bei 120 Euro im Jahr liegt.
FĂŒr jedes Kind ist eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jĂ€hrlich vorgesehen, vorausgesetzt, der Eigenbeitrag belĂ€uft sich auf mindestens 300 Euro. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Die maximale jĂ€hrliche Einzahlung in den Vertrag liegt bei 6.840 Euro, wobei die Grundzulage oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag nicht weiter ansteigt. Ăber den Sonderausgabenabzug können EigenbeitrĂ€ge zuzĂŒglich des Zulagenanspruchs steuerlich geltend gemacht werden, ohne Kinder bis zu maximal 2.340 Euro. Das Finanzamt fĂŒhrt dabei eine automatische GĂŒnstigerprĂŒfung durch.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent summiert sich die Gesamtförderung bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und 540 Euro Zulage auf rund 983 Euro im Jahr, was nach Anrechnung der Zulage einem zusÀtzlichen Steuervorteil von rund 443 Euro entspricht. Die Ansparphase bleibt steuerfrei, zudem fallen bei der Auszahlung keine Sozialabgaben an.
Erstmals erhalten auch SelbststĂ€ndige, Freiberufler und Gewerbetreibende gemÀà Einkommensteuergesetz einen Förderanspruch. Ein reiner Rentenbezug begrĂŒndet hingegen keinen Anspruch, bei einer Erwerbsminderungsrente kann eine Berechtigung unter bestimmten Voraussetzungen jedoch vorliegen.
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Produktvarianten und Regeln fĂŒr die Auszahlung
Sparer können kĂŒnftig zwischen drei Produktvarianten wĂ€hlen:
- Ein Depot ohne Beitragsgarantie und ohne gesetzliche Kostenobergrenze.
- Ein Garantieprodukt, bei dem wahlweise 80 oder 100 Prozent der eingezahlten BeitrÀge abgesichert sind, ebenfalls ohne Kostenobergrenze.
- Ein Standarddepot, bei dem die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 Prozent gedeckelt sind und alle drei Jahre durch WirtschaftsprĂŒfer oder Aktuare kontrolliert werden mĂŒssen.
Banken und Neobroker sind verpflichtet, dieses Standarddepot mit zwei Investmentfonds â einer vorsichtigen und einer chancenreichen Variante â bereitzustellen.
Im Rahmen der Depots ist eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent erlaubt. Eine Positivliste beschrÀnkt die Auswahl auf breit gestreute Fonds, EU-Staatsanleihen und Geldmarktfonds; Einzelaktien, KryptowÀhrungen und Hebelprodukte sind ausgeschlossen.
Die Auszahlung erfolgt voll nachgelagert besteuert und ohne Teilfreistellung. Sie kann frĂŒhestens mit dem 65. und spĂ€testens mit dem 70. Lebensjahr beginnen. Sparer können zu Beginn bis zu 30 Prozent des Kapitals entnehmen und mĂŒssen beim Rest zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einem Auszahlungsplan wĂ€hlen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen muss.
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Informationsstand und Resonanz im Markt
Erhebungen deuten auf Nachholbedarf bei der Bekanntheit hin. Laut einer YouGov-Umfrage fĂŒr Comdirect und die Commerzbank war das Depot rund einem Drittel der 1.517 Befragten kaum oder gar nicht bekannt. Von den 935 Informierten fĂŒhlten sich 56 Prozent schlecht informiert, und lediglich rund 40 Prozent hielten eine Eröffnung 2027 fĂŒr wahrscheinlich.
VerbraucherschĂŒtzer Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-WĂŒrttemberg kritisierte, dass ErtrĂ€ge bei der Auszahlung voll mit dem Einkommensteuersatz belegt werden und keine Teilfreistellung greift.
Die VorstĂ€ndin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, bemĂ€ngelte zudem das Fehlen eines einheitlichen, vertriebsunabhĂ€ngigen Standardprodukts. Ein solches staatliches Produkt ĂŒber einen öffentlichen TrĂ€ger wird voraussichtlich erst nach dem Starttermin im Januar 2027 zur VerfĂŒgung stehen.
