Anlagebetrug, BaFin

Anlagebetrug: BaFin warnt vor illegalen Festgeld-Plattformen

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 18:37 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die BaFin warnt vor unseriösen Tages- und Festgeldangeboten. Anleger sollten Zahlungen an die Plattformen bestzins.net und nabab.de sofort stoppen.

BaFin warnt vor betrügerischen Festgeld-Angeboten auf bestzins.net und nabab.de
Digitales Tablet mit einer Warnmeldung zu betrügerischen Finanzanlagen in einer professionellen Büroumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anleger aktuell vor betrügerischen Angeboten im Bereich der Festgeld- und Tagesgeldanlagen. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde werden über verschiedene Online-Kanäle gezielt Offerten mit überdurchschnittlich hohen Zinssätzen verbreitet, um Kapitalgeber zu Einzahlungen auf Plattformen zu bewegen, die über keine rechtliche Grundlage für das Betreiben von Bankgeschäften verfügen.

Illegale Anbieter im Visier der Aufsicht

Konkret richtet sich die Warnung der BaFin gegen die Betreiber der Internetseiten bestzins.net und nabab.de. Beide Anbieter offerieren Finanzprodukte wie Tages- und Festgelder, ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zu sein. Die Behörde stellt klar, dass es sich hierbei um nicht autorisierte Dienstleistungen handelt.

Die Kontaktaufnahme durch die Hintermänner dieser Plattformen erfolgt den Angaben zufolge primär über digitale Wege. Als zentrale Kontaktstellen wurden die E-Mail-Adressen info@bestzins.net sowie kontakt@nabab.de identifiziert. Neben der elektronischen Kommunikation nutzen die Akteure auch das Telefon, um potenziellen Kunden vermeintlich attraktive Konditionen zu präsentieren.

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Typische Warnsignale für Anlagebetrug

Die Aufsichtsbehörde hat im Zuge der aktuellen Warnung eine Reihe von Merkmalen veröffentlicht, die auf betrügerische Absichten hindeuten. Ein wesentliches Warnsignal sind unrealistisch hohe Zinsen, die deutlich über dem marktüblichen Niveau liegen und als Lockmittel dienen. Oftmals wird auf die Interessenten zudem künstlicher Zeitdruck ausgeübt, um einen schnellen Vertragsabschluss zu forcieren.

Weitere Indizien für mangelnde Seriosität sind unvollständige Angaben im Impressum oder in den Geschäftsbedingungen sowie die Beschränkung der Kommunikation auf reine Fernabsatzwege. Besonders kritisch bewertet die BaFin Aufforderungen, Gelder auf Konten im Ausland zu überweisen. In der Praxis zeigt sich laut der Behörde, dass nach erfolgter Einzahlung durch die Anleger keine Rückzahlungen stattfinden. Auszahlungswünsche werden von den Plattformbetreibern entweder ignoriert, verzögert oder unter Angabe fadenscheiniger Gründe verweigert.

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Handlungsempfehlungen für betroffene Anleger

Für Personen, die bereits Kapital an die genannten oder ähnliche Plattformen transferiert haben, gibt die BaFin klare Verhaltensregeln aus. Betroffene sollten umgehend jegliche weiteren Zahlungen einstellen, auch wenn sie dazu unter dem Vorwand von Gebühren oder Steuern aufgefordert werden.

Zudem wird geraten, sämtliche Kommunikationsverläufe, Überweisungsbelege und Vertragsunterlagen als Beweismittel zu sichern. Da es sich bei dem Betrieb von Bankgeschäften ohne Erlaubnis um eine Straftat handelt, empfiehlt die Aufsicht die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Juristen raten zudem dazu, den Sachverhalt individuell prüfen zu lassen, um mögliche zivilrechtliche Schritte zur Rückerlangung der Gelder einzuleiten.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

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