Apotheken-Impfungen, PTA

Apotheken-Impfungen: PTA dürfen Erwachsene nach acht Schulungsstunden impfen

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 09:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die BAK hat Schulungswege für Apotheker und PTA beschlossen; Vergütungsverhandlungen laufen, die Abrechnung soll Anfang 2027 möglich sein.

Apotheken: Neues BAK-Curriculum erweitert Impfungen für Erwachsene
Ein minimalistischer Beratungsraum in einer Apotheke mit einem medizinischen Stuhl und neutraler Einrichtung. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem Beschluss eines neuen Curriculums durch die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) sind die fachlichen Voraussetzungen geschaffen worden, um das Impfangebot in Vor-Ort-Apotheken deutlich auszubauen.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Apotheken-Vergütungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das im Mai 2026 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und im Juli 2026 in Kraft trat. Apotheken erhalten dadurch die Befugnis, volljährigen Personen alle Nicht-Lebendimpfstoffe zu verabreichen. Zuvor war das Impfen in Apotheken auf Schutzimpfungen gegen Influenza und COVID-19 beschränkt.

Gesetzliche Grundlage und erweiterter Impfschutz

Das ApoVWG erlaubt neben approbierten Apothekern künftig auch Pharmazieingenieuren, Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) sowie Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) nach einer entsprechenden Qualifizierung, Nicht-Lebendimpfstoffe zu injizieren. Das Leistungsspektrum umfasst künftig unter anderem Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten sowie gegen FSME, Gürtelrose und Pneumokokken.

Eine Änderung betrifft das Mindestalter der Patienten: Während Jugendliche ab zwölf Jahren zuvor im Rahmen der COVID-19-Vakzinierung in Apotheken geimpft werden durften, ist die Verabreichung von Nicht-Lebendimpfstoffen nach den neuen gesetzlichen Vorgaben ausschließlich Erwachsenen ab 18 Jahren vorbehalten. Zudem erweiterte die BAK ihre Leitlinie zur Qualitätssicherung am 29. September 2026 auf sämtliche Nicht-Lebendimpfstoffe.

Differenzierte Schulungsprogramme für das pharmazeutische Personal

Das von der BAK verabschiedete Curriculum sieht für bisher ungeschulte Apotheker insgesamt 23 Fortbildungsstunden à 45 Minuten vor. Für die bisherigen Grippe- und COVID-19-Impfungen waren zuvor 14 Fortbildungsstunden erforderlich. Das Gesamtcurriculum gliedert sich in fünf modulare Abschnitte:

  • Teil 1 umfasst zwölf Stunden theoretisches Selbststudium.
  • Teil 2 vermittelt in zwei Stunden Grundlagen zu Schutzimpfungen.
  • Teil 3 behandelt in zwei Stunden die praktische Durchführung.
  • Teil 4 beinhaltet fünf Stunden praktische Übungen.
  • Teil 5 deckt zwei Stunden Erste Hilfe ab, die bei Vorliegen einer gültigen Ersthelfer-Qualifikation entfallen können.
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Mit dem BAK-Beschluss stehen die fachlichen Voraussetzungen fest: PTA dürfen nach acht Fortbildungsstunden Nicht-Lebendimpfstoffe an Erwachsene verabreichen — unter Aufsicht eines Apothekers. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Schulung planen, die Aufsichtspflicht sauber regeln und Ihr Team rechtzeitig vor dem geplanten Abrechnungsstart aufstellen. Leitfaden zur PTA-Impfqualifizierung jetzt anfordern

Apotheker, die bereits eine Berechtigung für Grippe- und Corona-Impfungen besitzen, müssen das Programm nicht vollständig wiederholen. Für sie ist eine Ergänzungsschulung vorgesehen. Diese umfasst 14 Stunden theoretisches Selbststudium, zusammengesetzt aus Teil 1 (zwölf Stunden) und Teil 2 (zwei Stunden) des Curriculums.

Soll neben intramuskulären Injektionen auch subkutan geimpft werden, ist zusätzlich ein separates praktisches Modul im Umfang von einer Stunde zu absolvieren.

Vorgaben für pharmazeutisch-technische Assistenten

Für PTA gelten eigenständige Rahmenbedingungen. Sie dürfen Nicht-Lebendimpfstoffe an mindestens 18 Jahre alte Personen nur unter Aufsicht eines Apothekers verabreichen.

Die für PTA konzipierte Schulung umfasst acht Fortbildungsstunden à 45 Minuten, was sechs Zeitstunden entspricht. Das Programm gliedert sich in je zwei Stunden Grundlagen, zwei Stunden Theorie, zwei Stunden praktische Übungen unter ärztlicher Anleitung sowie zwei Stunden Erste Hilfe. Liegt bereits eine gültige Ersthelfer-Qualifikation vor, reduziert sich der Gesamtumfang auf sechs Fortbildungsstunden.

Zeitplan für Vergütung und praktische Umsetzung

Nach Angaben von BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann laufen die Vorbereitungen für die bundesweiten Bildungsangebote. Entsprechende Lehrmaterialien befinden sich in Erstellung, und begleitende Fortbildungsveranstaltungen sind in Planung.

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Die Vergütungsverhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen laufen noch — doch wer erst dann mit der Qualifizierung beginnt, verliert den Anschluss. Unser kostenloser Leitfaden hilft Ihnen, die acht Schulungsstunden für PTA jetzt vorzubereiten und die offenen Fragen zu Haftung und Aufsicht vorab zu klären. Schritt-für-Schritt-Plan jetzt sichern

Bevor die Impfungen im Versorgungsalltag flächendeckend angeboten werden können, stehen noch die Verhandlungen über die Vergütung mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen aus. Wie die BAK mitteilte, soll die Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte spätestens ab dem Jahresbeginn 2027 bundesweit möglich sein.

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