Apothekenreform, Videosprechstunden

Apothekenreform 1. Juli: Videosprechstunden und 30-Euro-Pauschale

Veröffentlicht: 01.07.2026 um 04:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Deutsche Apotheken starten assistierte Videosprechstunden und erhalten höhere Honorare. Technische Probleme bei E-Rezept und ePA belasten den Start der Reform.

Apothekenreform: Neue Videosprechstunde und höhere Honorare
Besorgte Apothekerin mit Tablet vor Apothekenregalen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab heute, dem 1. Juli 2026, dürfen Deutschlands Apotheken ihren Kunden assistierte Videosprechstunden anbieten. Die umfassende Reform bringt neue Honorare und mehr Kompetenzen – doch die digitale Infrastruktur hinkt hinterher.

Neue Dienstleistung: Arztbesuch in der Apotheke

Patienten, die zu Hause keinen Zugang zu Videotechnik haben, können künftig in teilnehmenden Apotheken per Video mit einem Arzt sprechen. Voraussetzung: Die Apotheke stellt einen separaten Raum bereit und das Personal wurde technisch geschult. Der Deutsche Apothekerverband rechnet mit mehreren hundert Betrieben, die das Angebot in der Startphase nutzen.

Für die Vermittlung kassieren die Apotheken in den Jahren 2026 und 2027 eine Pauschale von 30 Euro pro Fall. Ab Juli 2029 sinkt diese Vergütung auf 21,50 Euro – ein politischer Kompromiss, der bereits heute für Diskussionen sorgt.

Höhere Honorare – aber nicht für alle

Zum heutigen Stichtag steigt das allgemeine Apothekenhonorar auf 9 Euro pro verschriebenes Medikament. Ein weiterer Schritt auf 9,50 Euro folgt am 1. Januar 2027. Der Gesundheitsminister zeigte sich zuletzt verständnisvoll für die wirtschaftliche Lage der Branche. Gerade in ländlichen Regionen sollen die Anpassungen die Apotheken vor Ort stabilisieren.

Doch nicht alle Neuerungen stoßen auf Begeisterung. Die neu eingeführte Pauschale für chronisch Kranke gilt als zu restriktiv. Sie wird halbjährlich gezahlt – aber nur für Patienten zwischen 18 und 74 Jahren, die genau eine chronische Erkrankung haben (Bluthochdruck, Gicht, Schilddrüsenunterfunktion oder Fettstoffwechselstörung) und genau ein verschreibungspflichtiges Medikament einnehmen. Branchenkenner kritisieren die enge Auslegung als praxisfern.

Mehr Befugnisse für Apotheker

Das Apothekenreformgesetz (ApoVWG) tritt heute vollständig in Kraft. Die Neuerungen im Überblick:

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  • Erweiterte Impfangebote: Apotheker dürfen künftig mehr Impfungen verabreichen
  • Neue Beratungsleistungen: Pharmazeutische Betreuung wird ausgeweitet
  • Neue ABDA-Struktur: Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände wird organisatorisch umgebaut
  • SMC-B-Karten: Die Frist zum Austausch der Sicherheitskarten läuft heute ab

Ziel der Reform: Apotheken stärker in die medizinische Grundversorgung einzubinden und Arztpraxen zu entlasten.

Digitaler Stillstand: E-Rezept und ePA mit Problemen

Während die Politik neue Services beschließt, kämpft die Branche mit altbekannten technischen Pannen. Besonders in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke berichten Apotheker von anhaltenden Netzausfällen beim E-Rezept-System. Die Lage sei „höchst instabil", heißt es aus der Region. Patienten warteten länger, Betreiber litten wirtschaftlich.

Bereits im Februar 2026 hatten technische Störungen den Zugriff auf die digitalen Gesundheitsidentitäten von Versicherten der Barmer und AOK lahmgelegt. Die elektronische Patientenakte (ePA) und die E-Rezept-App waren zeitweise nicht nutzbar.

Ein weiteres Problem zeichnet sich ab: Wegen der Umstellung auf die sicherere ECC-Verschlüsselung ist die ePA ab Juli auf Smartphones mit Android-Versionen unter 14 oder iOS unter 18 nicht mehr nutzbar. Millionen von Nutzern sind betroffen. Verbraucherschützer werfen den Verantwortlichen vor, die Öffentlichkeit nicht ausreichend über die neuen technischen Anforderungen informiert zu haben.

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Nachbarland Polen zieht nach

Auch Polen hat zum 1. Juli seine digitalen Gesundheitsregeln aktualisiert. Dort können Patienten künftig geteilte E-Rezepte nutzen: Sie dürfen die Restmenge eines Rezepts in einer anderen Apotheke abholen. Teilnehmende Apotheken werden auf einem staatlichen Portal gelistet. Ein Modell, das in Deutschland bislang nicht vorgesehen ist.

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