Apple-Klage gescheitert: Gerichtshof bestÀtigt Gatekeeper-Status
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 15:57 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein wegweisendes Urteil fĂŒr den Digital Markets Act.
Klage gegen DMA-Einstufung gescheitert
Das Gericht der EuropĂ€ischen Union hat am heutigen Mittwoch die Klage von Apple gegen seine Einstufung als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act (DMA) abgewiesen. Die Entscheidung bestĂ€tigt die Position der EU-Kommission, Apples iOS-Betriebssystem und den App Store einer strengeren Regulierung zu unterwerfen. FĂŒr die WettbewerbshĂŒter in BrĂŒssel ist das ein bedeutender Erfolg im Kampf fĂŒr mehr Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft.
FĂŒnf App-Stores oder einer?
Ein Kernpunkt der Apple-Klage: Der Konzern argumentierte, seine fĂŒnf verschiedenen App-Stores â fĂŒr iPhone, iPad, Mac, Apple TV und Apple Watch â mĂŒssten als eigenstĂ€ndige Dienste betrachtet werden. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Alle fĂŒnf Plattformen dienten demselben Zweck: Entwickler mit Nutzern zu verbinden.
Die TorwĂ€chter-Einstufung hatte die EU-Kommission bereits im September 2023 vorgenommen. Sie gilt fĂŒr Unternehmen, die bestimmte Umsatz- und Nutzerschwellen ĂŒberschreiten: mindestens 7,5 Milliarden Euro Jahresumsatz in der EU oder eine Marktkapitalisierung von 75 Milliarden Euro, mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer und 10.000 gewerbliche Kunden pro Jahr.
iMessage-Klage unzulÀssig
Das Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs bestĂ€tigt Apples Gatekeeper-Status â und damit verbindliche DMA-Pflichten fĂŒr iOS-Plattformen. Unternehmen, die Drittanbieter-App-Stores oder externe Zahlungssysteme integrieren wollen, brauchen jetzt einen klaren Fahrplan, um Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu vermeiden. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern
Das Gericht wies auch Apples EinwĂ€nde zur Einstufung des iMessage-Dienstes zurĂŒck. Die Klage sei unzulĂ€ssig, so die Richter. Die genaue Klassifizierung als ânummernunabhĂ€ngiger interpersoneller Kommunikationsdienst" Ă€ndere nichts an Apples rechtlicher Position oder den Bindungen aus dem DMA.
Apple hatte die Klagen ursprĂŒnglich im Januar 2024 eingereicht. Der Konzern kann nun beim EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel einlegen â allerdings nur zu Rechtsfragen. Apple-Vertreter hatten wiederholt Bedenken geĂ€uĂert, die DMA-Vorgaben könnten die PrivatsphĂ€re und Sicherheit der Nutzer gefĂ€hrden.
Die Free Software Foundation Europe unterstĂŒtzte das Verfahren als Nebenintervenientin und sprach sich fĂŒr eine konsequente Durchsetzung des DMA aus. Ein separater Rechtsstreit zu technischen InteroperabilitĂ€tsfragen ist noch anhĂ€ngig.
Was Apple jetzt umsetzen muss
Als bestĂ€tigter Gatekeeper muss Apple klare Wettbewerbsregeln befolgen. Dazu gehört die Zulassung von Drittanbieter-App-Stores auf seinen GerĂ€ten. Auch mĂŒssen Entwickler kĂŒnftig Links zu externen Zahlungssystemen auĂerhalb des offiziellen App Stores anbieten dĂŒrfen.
Mit der BestĂ€tigung des Gatekeeper-Status steigt das Strafrisiko fĂŒr DMA-VerstöĂe massiv â bis zu 20 Prozent des weltweiten Umsatzes bei Wiederholung. Wer als Entwickler oder Plattformbetreiber auf iOS setzt, muss die neuen Regeln zu Drittanbieter-Stores und Zahlungslinks sofort umsetzen. Dieser Report zeigt die fĂŒnf wichtigsten Strategien zur Risikominimierung. Strafrisiko jetzt minimieren â Report sichern
Die finanziellen Risiken bei VerstöĂen sind enorm: Die EU-Kommission kann Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhĂ€ngen â bei wiederholten VerstöĂen sogar 20 Prozent. Zum Vergleich: Apples Umsatz lag zuletzt bei ĂŒber 380 Milliarden Euro.
Das Urteil reiht sich in eine Serie juristischer Auseinandersetzungen zwischen dem Tech-Riesen und den europÀischen Regulierern ein. Erst im April 2025 verhÀngte die Kommission eine 500-Millionen-Euro-Strafe gegen Apple in einem anderen Verfahren. Ein weiterer Rechtsstreit zu einer InteroperabilitÀtsentscheidung aus dem MÀrz 2025 ist noch nicht abgeschlossen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
