Apple, Watch

Apple Watch: US-Richter verurteilt Apple zu 634 Millionen Euro

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 09:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

US-Richter bestätigt Millionenstrafe gegen Apple wegen Verletzung von Masimo-Patenten zur Blutsauerstoffmessung. Beide Seiten legen Berufung ein.

Apple Watch: 634 Millionen Euro Strafe wegen Patentverletzung
Moderne Smartwatch auf Schreibtisch mit unscharfem Gerichtssaal-Hintergrund, der einen Patentrechtsstreit darstellt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein US-Bundesrichter hat Apple zu einer Zahlung von umgerechnet rund 634 Millionen Euro verurteilt. Der iPhone-Konzern hatte Patente des Medizintechnik-Unternehmens Masimo für Gesundheitsüberwachung verletzt. Das Urteil betrifft die Blutsauerstoffmessung der Apple Watch – eine Funktion, die auch für deutsche Nutzer relevant ist.

Richter bestätigt Millionenstrafe

Richter James V. Selna vom Bezirksgericht des Central District of California fällte am 20. Juli 2026 das endgültige Urteil. Es bestätigt die Entscheidung einer Geschworenen-Jury vom November 2025. Damals befanden die Geschworenen, dass Apple mit seiner Smartwatch gegen Masimos Patente zur Pulsoximetrie verstoßen hatte.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest: Apple hatte zwei von 14 Geschäftsgeheimnissen Masimos unrechtmäßig genutzt. Allerdings wertete der Richter die Verstöße nicht als vorsätzlich. Ein dauerhaftes Verkaufsverbot für die Apple Watch sprach er daher nicht aus.

Einen Tag später, am 21. Juli, wies das Gericht Apples Anträge auf Aufhebung des Urteils zurück. Auch den Antrag auf ein neues Verfahren lehnte Selna ab. Apple hatte argumentiert, die Strafe von 634 Millionen Dollar sei überhöht. Die Börse reagierte prompt: Apple-Aktien fielen um 1,64 Prozent auf 328,27 Dollar.

Streit um die Definition: Patientenmonitor oder Fitnessuhr?

Ein zentraler Punkt des Rechtsstreits: Ist die Apple Watch ein medizinisches Gerät? Apples Anwälte argumentierten, die Smartwatch sei kein „Patientenmonitor" im Sinne der Patentdefinition. Das Unternehmen wollte die Verbraucher-Uhr von der medizinischen Hardware in Masimos Patenten abgrenzen.

Richter Selna folgte dieser Argumentation nicht. Er schloss sich der breiteren Auslegung der Jury an. Das umstrittene Patent (US-Patent Nr. 10.433.776) schützt Technologie zur Blutsauerstoffmessung. Apple verwies darauf, dass einige relevante Patente bereits 2022 ausliefen. Andere Schutzrechte bleiben jedoch bis 2028 oder 2029 gültig.

Anzeige

Viele Apple-Nutzer übersehen nach System-Änderungen oder Updates oft wichtige Sicherheits-Einstellungen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Ratgeber von Experten, wie Sie Ihre Daten auf dem iPhone mit wenigen Klicks wirklich schützen. Gratis-Ratgeber zur iPhone-Sicherheit jetzt herunterladen

Übernahme verändert die Lage

Der Rechtsstreit begann im Januar 2020, als Masimo erstmals Klage einreichte. Bereits 2023 verhängte die US-Handelskommission ITC ein Importverbot. Apple musste daraufhin die Blutsauerstofffunktion bei bestimmten Watch-Modellen in den USA deaktivieren, um den Verkauf fortsetzen zu können.

Doch die finanziellen Konsequenzen treffen nun ein anderes Unternehmen: Danaher übernahm Masimo am 10. Juni 2026 für 9,9 Milliarden Dollar. Masimo agiert seitdem als Tochtergesellschaft des Mischkonzerns.

Berufungen angekündigt – Streit geht weiter

Trotz des endgültigen Urteils ist der Fall nicht abgeschlossen. Masimo reichte bereits am 20. Juli 2026 Berufung ein. Das Unternehmen will bestimmte Aspekte des Richterspruchs anfechten. Auch Apple kündigte an, gegen die 634-Millionen-Strafe in Berufung zu gehen.

Anzeige

Nicht nur Patentstreits, auch die komplizierte Apple-Fachsprache kann den Alltag mit iPhone und Co. erschweren. Dieses kostenlose Lexikon erklärt Ihnen die 53 wichtigsten Begriffe wie iOS oder AirDrop verständlich und ohne Fach-Chinesisch. Kostenloses iPhone-Lexikon jetzt sichern

Bis zur endgültigen Klärung nutzt Apple eine ausgeklügelte Umgehungslösung: Eine neu gestaltete Software verarbeitet die Blutsauerstoffdaten nicht mehr auf der Uhr selbst, sondern auf dem iPhone. Die ITC hatte bereits entschieden, dass diese Konfiguration nicht gegen die Patente verstößt.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wissenschaft | 69833041 |