Arbeitszeiterfassung: Bas plant elektronische Pflicht ab Ende 2026
02.06.2026 - 19:39:16 | boerse-global.deEin für Juni angekündigter Gesetzentwurf sieht vor: Elektronische Dokumentation wird zur Norm, gleichzeitig sollen die täglichen Arbeitszeitvorgaben flexibler werden.
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Elektronische Erfassung wird Pflicht
Der Referentenentwurf verlangt die digitale Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. So bleiben Ruhezeiten und Höchstarbeitsgrenzen kontrollierbar. Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits im September 2022 entschieden: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen.
Für kleine Betriebe gibt es Ausnahmen. Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind von der elektronischen Pflicht befreit. Auch die Tarifparteien bekommen Spielraum: Sie können per Tarifvertrag weiterhin händische Aufzeichnungen erlauben.
Gestaffelte Übergangsfristen
Die Umsetzung erfolgt zeitlich gestaffelt. Großunternehmen mit über 250 Beschäftigten erhalten ein Jahr Übergangszeit. Mittelständische Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern haben zwei Jahre Zeit. Frühestens Ende 2026 oder im Frühjahr 2027 soll das Gesetz in Kraft treten.
Acht-Stunden-Tag wird flexibler
Parallel plant das Ministerium eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Betrachtung ersetzt werden. Die maximale Wochenarbeitszeit bleibt bei 48 Stunden. Einzelne Arbeitstage können auf bis zu zwölf Stunden ausgeweitet werden – sofern der Ausgleich innerhalb der Woche erfolgt.
Die Ruhezeit von elf Stunden bleibt unberührt.
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Experten warnen vor Überlastung
Bernd Fitzenberger, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), sieht Risiken. Eine Aufweichung des Acht-Stunden-Tags könne zu Überlastung und sinkender Produktivität führen. Er fordert, die bestehenden Schutzregelungen konsequent zu wahren.
Branchen kämpfen mit der Umstellung
In der Gastronomie führen manuelle Aufzeichnungen häufig zu Abweichungen von bis zu zehn Prozent bei der Lohnabrechnung. Digitale Lösungen sollen den Verwaltungsaufwand senken. Für Baubetriebe wird die Erfassung auf wechselnden Baustellen zur logistischen Hürde – oft fehlt stabiles Mobilfunknetz.
Strengere Regeln bei Arbeitszeitbetrug
Vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug rechtfertigt weiterhin die fristlose Kündigung. Bei einfacher Fahrlässigkeit, etwa dem einmaligen Vergessen der Zeiterfassung, bleibt es in der Regel bei einer Abmahnung. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.
Steuerliche Anreize für Mehrarbeit
Die Bundesregierung plant ab 2026 Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge. Bis zu 25 Prozent des Grundlohns sollen steuerfrei bleiben – für Stunden über die tarifliche oder die standardmäßige Vollzeit von 40 Stunden hinaus. Gewerkschaften warnen vor einer Aushebelung des Gesundheitsschutzes. Wissenschaftliche Berater des Finanzministeriums beziffern den Netto-Effekt für Arbeitnehmer als eher gering.
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