Arbeitszeiterfassung fĂŒr LehrkrĂ€fte: Gewerkschaften fordern verpflichtende Regeln
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 23:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Um die tatsĂ€chliche Arbeitsbelastung und das genaue AusmaĂ von Ăberstunden im Schulalltag transparent zu machen, fordern Bildungsgewerkschaften eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung fĂŒr LehrkrĂ€fte.
Da an vielen Schulen ĂŒber eine hohe Beanspruchung geklagt wird, die genauen Arbeitszeiten im Schulbetrieb bislang jedoch kaum systematisch erfasst sind, drĂ€ngen Interessenvertretungen auf verlĂ€ssliche Nachweise.
Eine Reihe von Studien und eine Grundsatzentscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit verdeutlichen die strukturellen Spannungen zwischen Dienstpflicht, Ăberstundenausgleich und Dokumentation.
Hohe Belastungswerte in aktuellen Erhebungen
Untersuchungen zeichnen ein Bild hoher zeitlicher Beanspruchung. Laut dem Deutschen Schulbarometer 2026 zĂ€hlen Arbeitsbelastung und Zeitmangel fĂŒr 27 Prozent der befragten LehrkrĂ€fte zu den gröĂten beruflichen Herausforderungen.
Noch deutlicher fĂ€llt der Befund bei den FĂŒhrungskrĂ€ften aus: Nach den Daten des Schulleitungsmonitors 2025/2026 arbeiten 43,1 Prozent der Schulleitungen mehr als 50 Stunden pro Woche. Der Durchschnittswert liegt bei 52 Wochenstunden. Zudem geben 86 Prozent der Schulleitungen an, zu wenig Zeit fĂŒr ihre regulĂ€ren Aufgaben zu haben.
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Auch eine Untersuchung des SĂ€chsischen Kultusministeriums, die das Schuljahr 2024/25 mit 3.772 LehrkrĂ€ften sowie 386 Schulleitungen erfasste â was 14 Prozent der LehrkrĂ€fte und 19 Prozent der Schulleitungen des Landes entspricht â, ergab differenzierte Belastungsprofile.
An Gymnasien kam es demnach hĂ€ufig zu Mehrarbeit, wĂ€hrend die Bilanz an berufsbildenden Schulen und Förderschulen ausgeglichener blieb. Laut der Ministeriumsstudie leistete rund die HĂ€lfte des Lehrpersonals knapp 8 Stunden pro Woche unbezahlte Mehrarbeit, wĂ€hrend rund 17 Prozent der Schulleitungen im Schnitt ĂŒber alle Schulwochen hinweg mehr als 48 Stunden pro Woche tĂ€tig waren.
Gerichtliche Grenzen beim finanziellen Ausgleich
Neue Dringlichkeit erhielt das Thema durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 17. September 2026. Das Gericht entschied, dass Schulleitungen eigenstĂ€ndig geleistete Mehrarbeit nicht automatisch finanziell ausgleichen lassen können. Es hob damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts LĂŒneburg auf, das einem ehemaligen Leiter einer staatlichen Grundschule aus Hannover eine EntschĂ€digung in Höhe von 31.435,59 Euro zugesprochen hatte. Der pensionierte Beamte hatte geltend gemacht, regelmĂ€Ăig deutlich mehr als die regulĂ€re 40-Stunden-Woche gearbeitet zu haben.
Die Leipziger Richter begrĂŒndeten die Abweisung damit, dass keine ausdrĂŒckliche Heranziehung durch den Dienstherrn vorgelegen habe. Die lĂ€ngere Arbeitszeit beruhte vielmehr auf der eigenen Entscheidung ĂŒber Art und Weise der Erledigung.
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Eine Ăberlastung mĂŒsse angezeigt und Aufgaben notfalls zurĂŒckgestellt werden; eine allgemeine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten begrĂŒndet das Urteil nicht. Infolge der Entscheidung forderte der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands eine verlĂ€ssliche Arbeitszeiterfassung und klare Konsequenzen.
Debatten ĂŒber Pilotprojekte und Sonderregelungen
In den BundeslĂ€ndern löst die Situation unterschiedliche Initiativen aus. Die GEW ThĂŒringen dringt in Erfurt auf eine Zeiterfassung fĂŒr LehrkrĂ€fte, um die Belastungen sichtbar zu machen, wenngleich vor Ort auch Zweifel an der Umsetzbarkeit bestehen.
Sachsen plant unterdessen ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung, dessen Startzeitpunkt allerdings noch offen ist, da zunÀchst bundesweite Vorgaben zum Arbeitszeitgesetz abgewartet werden sollen.
Burkhard Naumann, Landeschef der Bildungsgewerkschaft in Sachsen, hob hervor, dass pĂ€dagogische Aufgaben nicht einfach liegenbleiben können, und plĂ€diert fĂŒr eine einfache, objektive Erfassung sowie klare Entlastungsvorgaben.
Gleichzeitig sorgt die VergĂŒtung von Mehrarbeit fĂŒr politischen Streit: Die sĂ€chsische CDU/SPD-Minderheitsregierung unter Kultusminister Conrad Clemens plant, eine bestehende Sonderregelung zur VergĂŒtung von LehrerĂŒberstunden zu verlĂ€ngern.
Der SĂ€chsische Rechnungshof unter Behördenchef Jens Michel lehnt dies jedoch ab. Er warnte im Finanzausschuss des Landtags vor möglichen VerstöĂen gegen das Gleichheitsgebot und empfahl die ersatzlose Streichung der Regelung.
