Arztpraxen: 2,1 Millionen Offliner scheitern an Terminbuchung
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 08:24 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Zugang zur medizinischen Versorgung unterliegt derzeit einem signifikanten Wandel, der insbesondere ältere Patienten vor wachsende Herausforderungen stellt. Während die Digitalisierung von Praxisabläufen voranschreitet, mehren sich Berichte über Schwierigkeiten bei der analogen Erreichbarkeit.
Parallel dazu bewegen politische Initiativen in der Schweiz und Deutschland die Debatte um die Aufrechterhaltung der freien Arztwahl für vulnerable Bevölkerungsgruppen.
Herausforderungen durch zunehmende Digitalisierung der Terminvergabe
Die zunehmende Umstellung von Arztpraxen auf digitale Buchungssysteme führt zu einer faktischen Hürde für Personen ohne Internetzugang. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes mit Stand 2025 sind rund 3 Prozent der 16- bis 74-Jährigen in Deutschland sogenannte Offliner, was etwa 2,1 Millionen Menschen entspricht. In der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen liegt dieser Anteil deutlich höher, bei etwa 10 Prozent.
Vor diesem Hintergrund kritisierte Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, laut Berichten von Mitte September 2026, dass viele Praxen telefonisch kaum noch erreichbar seien. Er forderte ein verpflichtendes Mindestangebot für eine analoge Terminvereinbarung, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen.
Unterstützung erhielt diese Position durch den Datenschutzbeauftragten Roßnagel, der den bestehenden Digitalzwang bei der Terminvergabe beanstandete. Die Landesärztekammer Hessen verwies hingegen darauf, dass der grassierende Personalmangel die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit vieler Praxen maßgeblich verursache.
Politische Bestrebungen zur Einschränkung der Arztwahl
In der Schweiz hat der Nationalrat eine weitreichende Entscheidung getroffen, die das Prinzip der freien Arztwahl betrifft. Mit 130 zu 85 Stimmen wurde laut einem Bericht vom 14. September 2026 eine Motion des St. Galler FDP-Nationalrats Dobler angenommen.
Demnach sollen Personen im Asylprozess sowie Bezieher von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen künftig auf die freie Arztwahl verzichten und stattdessen alternative Versicherungsmodelle wählen müssen. Die Vorlage wird nun im Ständerat beraten.
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider warnte in diesem Zusammenhang vor einem potenziellen Leistungsabbau für Menschen in Heimen und Personen mit Beeinträchtigungen. Sie wies darauf hin, dass die Kantone bereits heute die Möglichkeit hätten, die Wahl der Versicherer für Asylsuchende einzuschränken.
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Auch in Deutschland wird über die Steuerung von Patientenströmen diskutiert. VdK-Präsidentin Verena Bentele forderte mit Blick auf das im Koalitionsprogramm von CDU/CSU und SPD vorgesehene Primärarztsystem den Erhalt der freien Arztwahl.
Laut Berichten vom 13. September 2026 dürften Patienten, die Fachärzte direkt aufsuchen, keine finanziellen Nachteile erfahren. Bentele betonte die Notwendigkeit einer barrierefreien Digitalisierung und wies darauf hin, dass etwa die Hälfte der Menschen in Deutschland chronisch erkrankt sei und rund 10 Prozent mit einer Schwerbehinderung lebten.
Vorschläge zur Beschleunigung von Behandlungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Ein weiterer Aspekt der BdS-Debatte betrifft die Wartezeiten auf Facharzttermine. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sprach sich laut Berichten gegen eine allgemeine gesetzliche Termingarantie aus, da diese aufgrund fehlender Kapazitäten nicht umsetzbar sei.
Stattdessen schlug er ein beschleunigtes Aufnahmesystem vor. Bei dringenden medizinischen Fällen könne die Wartezeit auf eine Woche reduziert werden, sofern die Praxen hierfür eine Zusatzvergütung erhielten. Die Dringlichkeit solle dabei durch Hausärzte oder den Patientenservice 116117 festgestellt werden.
Rechtlich sind die Pflichten von Vertragsärzten bereits heute klar definiert. Ein Urteil des Landgerichts in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2024 unterstrich, dass Vertragsärzte mindestens 25 Stunden pro Woche für Kassenpatienten zur Verfügung stehen müssen.
Das Gericht erklärte zudem eine Gebühr von 150 Euro für einen sogenannten Selbstzahlertermin bei einem Augenarzt für unzulässig, da dieser Termin innerhalb der regulären Kassen-Sprechzeit gelegen habe.
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Maßnahmen zur Förderung der digitalen Teilhabe
Um die digitale Kluft zu verringern, setzen erste Kommunen auf gezielte Förderprogramme. Die Stadt Frankfurt kündigte an, ab dem vierten Quartal 2026 einkommensschwachen Senioren ab 65 Jahren einen Zuschuss von 250 Euro für den Kauf von Smartphones, Tablets oder Laptops zu gewähren.
Der Zuschuss kann in den Sozialrathäusern beantragt werden und wird durch spezielle Schulungsangebote ergänzt, um die digitale Kompetenz älterer Bürger gezielt zu stärken.
