Arztpraxen-Krise: 90 Prozent schlecht auf Katastrophen vorbereitet
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 01:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland steht vor erheblichen strukturellen Herausforderungen. Während berufsständische Organisationen grundlegende Reformen und einen spürbaren Abbau bürokratischer Hürden anmahnen, belegen empirische Erhebungen gravierende Lücken in der Krisenfestigkeit von Arzt- und Psychotherapiepraxen.
Die Bandbreite der Problemfelder reicht von unzureichenden Notfallkonzepten für Katastrophenlagen bis hin zu hohen administrativen Arbeitszeiten und ungelösten Steuerungsfragen an den Schnittstellen des Gesundheitssystems.
Erhebliche Lücken bei Notstromversorgung und Katastrophenplänen
Wie verwundbar der ambulante Sektor gegenüber externen Schocks ist, verdeutlicht eine Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).
Im Rahmen des Zi-Praxis-Panels, das von Ende April bis Ende Juli 2026 unter 4.005 ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten durchgeführt wurde, gaben rund 90 Prozent der Befragten an, sich auf Großkrisen wie militärische Konflikte oder CBRN-Lagen (chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren) schlecht vorbereitet zu fühlen.
Auch bei konkreteren Szenarien zeigen sich deutliche Defizite: Knapp 80 Prozent der Befragten sehen sich auf einen Massenanfall von Verletzten kaum vorbereitet. Mehr als zwei Drittel gaben an, auf einen einwöchigen Strom- oder Telekommunikationsausfall nicht eingestellt zu sein. Zudem fühlen sich rund 50 Prozent unzureichend auf Arzneimittelmängel vorbereitet, mehr als 40 Prozent auf Infektionslagen und 30 Prozent auf Hitzewellen.
Nur jede zehnte Praxis könnte den Betrieb bei einem Ausfall von Strom oder Wärme ohne Einschränkungen fortführen; lediglich 10 Prozent verfügen über Notstromaggregate. Ein einwöchiger Stromausfall hätte unmittelbare Konsequenzen: Rund 40 Prozent der Facharztpraxen, rund 20 Prozent der Hausarztpraxen und 4 Prozent der Psychotherapiepraxen müssten in einem solchen Szenario sofort schließen.
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Ein wesentlicher Grund für die geringe Resilienz liegt im Informationsdefizit. Laut Zi-Erhebung stuften 93 Prozent der Praxen ihren Wissensstand über die eigene Rolle im Katastrophenfall als unzureichend ein. 62 Prozent wussten nicht, woher sie entsprechende Informationen beziehen können.
Zudem gaben 85 Prozent an, bisher kein Informationsmaterial von Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Kassenärztlichen Vereinigungen oder Ärztekammern erhalten zu haben.
Forderungen nach Reformen und BĂĽrokratieabbau
Vor diesem Hintergrund betont Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt die Notwendigkeit rascher politischer Weichenstellungen. Die Bundesärztekammer (BÄK) dringt auf ein umfassendes Maßnahmenpaket, das eine Reform der Notfallversorgung, den Umstieg auf ein Primärversorgungssystem, die Weiterentwicklung der Krankenhausreform, eine Stärkung der Prävention sowie einen entschiedenen Bürokratieabbau umfasst.
Zur Entlastung des Personals fordert die BÄK eine gemeinsame Bürokratie-Task-Force von Politik und ärztlicher Selbstverwaltung mit dem Ziel, die administrative Belastung um mindestens 10 Prozent pro Jahr zu senken.
Den Erhebungen der BÄK zufolge bindet die Bürokratie in der vertragsärztlichen Versorgung jährlich mehr als 50 Millionen Nettoarbeitsstunden. Dies entspricht rund 61 Tagen pro Praxis und Jahr. Im stationären Bereich schlägt der Dokumentationsaufwand mit rund 3 Stunden pro Tag zu Buche.
Darüber hinaus positioniert sich die BÄK zu weiteren gesetzlichen Initiativen: Bei der Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird angestrebt, die Entwürfe bis zum Jahresende in das Bundeskabinett einzubringen, damit die parlamentarischen Beratungen 2027 folgen können.
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Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes fordert die Kammer, Präventionsleistungen nicht zu deckeln, während Einladungen zum Mammografie-Screening ab dem 45. Lebensjahr ab 2027 vorgesehen sind. Reinhardt beziffert die jährlichen Präventionskosten auf 60 Milliarden Euro, fordert ein Verbot von Nikotinbeuteln und verweist auf eine ab 2028 geplante Steuer auf zuckerhaltige Softdrinks.
Kritik übt die BÄK am Gesetz für Daten und Innovation im Gesundheitswesen: Risikoanalysen, die auf Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) basieren, müssten auch bei Auswertungen durch Krankenkassen in ärztlicher Verantwortung bleiben. Im Nachrichtendienstrecht fordert die Standesvertretung zudem die Aufnahme von Ärzten in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger.
Schnittstellenprobleme und infrastrukturelle HĂĽrden
Neben der Krisenvorsorge und dem Verwaltungsaufwand erschweren strukturelle Hemmnisse an den Schnittstellen zur stationären Versorgung eine effiziente Patientensteuerung.
Eine Zi-Untersuchung zur Steuerung in Kooperationspraxen, die Erfahrungen aus sieben Pilotprojekten mit Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Praxen unter Einbeziehung von mehr als 2.000 Patienten zusammenführt, zeigt zwar, dass solche Kooperationen Notaufnahmen entlasten können.
Allerdings bedarf es verlässlicher Prozesse, ausreichender Kapazitäten und einer gesicherten Vergütung. Eine eigenständige Honorierung für Vorhalte-, Koordinations- und Dokumentationsleistungen war zwar ursprünglich vorgesehen, entfiel jedoch mit dem Inkrafttreten des BStabG. Zi-Chef von Stillfried warnt daher, dass das Konzept ohne adäquate wirtschaftliche Anreize zu scheitern drohe.
Hinzu kommen anhaltende IT-Probleme im Praxisalltag. Wie Daten einer Zi-Erhebung vom Januar 2026 zeigen, die am 15. September 2026 auf dem Zi-Congress Versorgungsforschung in Berlin thematisiert wurden, beabsichtigte etwa jede dritte Praxis einen Wechsel des Praxisverwaltungssystems.
Zudem berichteten 82 Prozent von regelmäßigen Störungen beim Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte. Ein Transparenzportal für Praxisverwaltungssysteme ist für Anfang 2027 angekündigt.
Fachverbände wie der Virchowbund weisen Praxisinhaber angesichts dieser Belastungen darauf hin, vorsorgliche Vorkehrungen zur Sicherung des Betriebs zu treffen.
Dazu zählen klare Vertretungsregelungen — Vertretungen von mehr als einer Woche Dauer müssen der Kassenärztlichen Vereinigung gemeldet werden, eine formelle Genehmigung greift ab drei Monaten innerhalb eines Jahreszeitraums — sowie die Absicherung durch Notfallordner und Praxisausfallversicherungen zur Deckung fortlaufender Kosten bei unvorhergesehenen Praxisschließungen.
