Autonome KI: Britische Datenschutzbehörde startet Konsultation mit 45 Fragen
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 21:03 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie britische Datenschutzbehörde Information Commissioner's Office (ICO) hat eine offizielle Konsultation zur Anwendung des bestehenden Datenschutzrechts auf sogenannte autonome KI-Systeme eingeleitet.
Wie aus Berichten vom 19. Oktober 2026 hervorgeht, eröffnete die Aufsichtsbehörde am 8. Oktober 2026 einen Aufruf zur Stellungnahme, der klären soll, wie die britischen Datenschutzgesetze künftig bei Systemen greifen, die mit weitgehender Eigenständigkeit agieren. Marktteilnehmer und Experten haben bis zum 20. November 2026 Zeit, ihre Rückmeldungen bei der Behörde einzureichen.
Definition und rechtliche Schwerpunkte
Im Rahmen des Verfahrens definiert die Behörde sogenannte Agentic AI als Systeme auf Basis großer Sprachmodelle, die über Zugriff auf externe Werkzeuge, Speicherfunktionen und ihre Einsatzumgebung verfügen sowie eine ausgeprägte Autonomie bei der Aufgabenerfüllung aufweisen. Da derartige Systeme eigenständig Entscheidungsfolgen ausführen können, sieht das ICO besonderen Klärungsbedarf bei zentralen Grundsätzen des Datenschutzes.
Die Erhebung widmet sich mehreren Kernbereichen des Datenschutzes. Im Fokus stehen Fragen der Datensicherheit, der Transparenz sowie der Rechenschaftspflicht. Zudem untersucht die Behörde, wie die Vorgaben zu automatisierten Entscheidungen, zur Fairness und Zweckbindung sowie zur allgemeinen Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei autonomen Systemen eingehalten werden können.
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45 Fragen als Basis für Verhaltenskodex
Der Fragebogen des ICO umfasst insgesamt 45 Fragen, die teils als offene Textfelder und teils im Multiple-Choice-Format gestaltet sind. Eine Teilnahme an der Befragung ist für Unternehmen und Entwickler nicht verpflichtend. Die gesammelten Rückmeldungen sollen direkt in die Ausarbeitung eines künftigen Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz einfließen, mit dem die Behörde praxisnahe Standards für Entwickler und Anwender etablieren will.
Flankierend kündigte die Aufsichtsbehörde an, dass noch im Laufe dieses Jahres ein gesonderter Bericht veröffentlicht werden soll, der den Einsatz autonomer KI-Systeme speziell im Werbetechnologiesektor beleuchtet.
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Defizite bei bestehenden Trainingsdaten
Die aktuelle Initiative knüpft an vorangegangene Feststellungen der Aufsichtsbehörde an. Das ICO legte kürzlich einen Bericht vor, der erhebliche Lücken bei der Rechenschaftspflicht im Hinblick auf personenbezogene Daten in KI-Trainingsdatensätzen aufzeigte. Dabei wurden auch Mängel bei den geltend gemachten Rechtsgrundlagen für das Modelltraining dokumentiert.
In diesem Bericht verzichtete die Behörde jedoch darauf, Entwickler namentlich zu nennen, und leitete seinerzeit keine formalen Durchsetzungsmaßnahmen ein. Mit dem aktuellen Aufruf will die Behörde nun regulatorische Klarheit schaffen, bevor vollautonome Systeme im Markt eine noch breitere Anwendung finden.
