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Autonome ÖPNV-Shuttles: Deutsches Konsortium plant Zulassung in drei Monaten

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 18:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Konsortium erarbeitet ein Verfahren, das die Genehmigung von Betriebsgebieten in rund drei Monaten ermöglichen soll.

Autonome ÖPNV-Shuttles: Konsortium entwickelt Zulassungsprozess
Eine leere, modern gestaltete Straßenkreuzung in einem deutschen Wohngebiet bei Dämmerung mit klarer Straßenmarkierung. Illustration mit AI erstellt.

Ein breit aufgestelltes deutsches Konsortium bereitet die Einführung eines standardisierten Genehmigungsprozesses für autonome Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Ziel des Vorhabens ist es, die notwendige Genehmigung für den Betriebsbereich innerhalb eines Zeitraums von etwa drei Monaten zu ermöglichen.

An dem Projekt, das im Oktober 2026 startet und bis zum Sommer 2027 laufen soll, sind unter anderem DB Regio, der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV), das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), DEKRA, HOLON, Mobileye sowie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) beteiligt.

Beschleunigte Zulassung für den fahrerlosen ÖPNV

Das Projekt konzentriert sich laut Berichten vom September 2026 auf die sogenannte Betriebsbereichs-Genehmigung. Dies stellt die zweite von insgesamt zwei Stufen im Zulassungsprozess dar. Die erste Stufe, die eigentliche Fahrzeugtypgenehmigung, sei nach Angaben der Deutschen Bahn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen.

Das Konsortium beabsichtigt, technische Beschreibungen, Dokumentationen sowie formale Anforderungen und Verfahren für fahrerlose Fahrzeuge ohne Sicherheitspersonal zu definieren. Das Verfahren soll in vier Phasen unterteilt werden.

Den Abschluss bildet ein vollständiges Genehmigungsverfahren, das eine Bewertung durch einen technischen Dienst beinhaltet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dieses spezifische Verfahren im Rahmen des Projekts nicht rechtsverbindlich ist.

Technische Integration und Infrastruktur-Abgleich

Für die praktischen Tests nutzt das Konsortium den HOLON urban Shuttle. Als Erprobungsfelder dienen reale Betriebsgebiete in Hessen und Bayern. Ein zentraler Aspekt der Forschungsarbeit ist der automatische Abgleich der Fahrzeugfähigkeiten, der sogenannten Operational Design Domain (ODD), mit der vorhandenen realen Infrastruktur.

Dabei werden Parameter wie Straßenbreiten, Kurvenradien und Oberflächenbeschaffenheiten systematisch erfasst. Nach Einschätzung der Deutschen Bahn könnten sich die potenziellen Betriebsgebiete zukünftig über ein Straßennetz von mehreren tausend Kilometern erstrecken. Das Ziel ist die Schaffung standardisierter Verfahren, die einen skalierbaren Einsatz autonomer Shuttles im öffentlichen Raum erleichtern.

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Ein deutsches Konsortium aus Verkehrsverbünden, KBA, DEKRA und Herstellern bereitet einen standardisierten Genehmigungsprozess vor, der die Betriebsbereichs-Genehmigung für autonome ÖPNV-Shuttles in rund drei Monaten ermöglichen soll. Wer sein Betriebsgebiet frühzeitig vorbereitet, verschafft sich einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern, die erst nach Projektende im Sommer 2027 reagieren. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur Betriebsbereichs-Genehmigung anfordern

Politische Initiativen für den Markthochlauf

Flankiert werden diese technischen Bestrebungen durch politische Vorstöße auf Landes- und Bundesebene. Die Bundesländer Niedersachsen und Saarland fordern über eine Initiative im Bundesrat eine Beschleunigung des Übergangs vom Testbetrieb zum regulären Betrieb. Der Antrag sieht die Schaffung von Modellregionen für den ÖPNV und die Logistik vor, die sowohl urbane als auch ländliche Räume abdecken sollen.

Die Initiative strebt an, bis zum Jahr 2028 den weltweit größten zusammenhängenden Betriebsbereich für autonomes Fahren zu etablieren. Dabei stehen neben verbesserten Bedingungen für den Markthochlauf auch die europäische Datensouveränität und der Aufbau einer wettbewerbsfähigen europäischen Wertschöpfungskette im Fokus.

Parallel dazu finalisiert das Bundesverkehrsministerium derzeit technische Standards und Anforderungen für die Sicherheitszertifizierung von Level-4-Systemen, die speziell auf ausgewiesenen Autobahnkorridoren erprobt werden sollen.

Europäische Harmonisierung und UN-Regelungen

Auch auf europäischer Ebene werden die Weichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen gestellt. Der spanische Industrieminister Jordi Hereu und der Vizepräsident der EU-Kommission, Stéphane Séjourné, unterzeichneten jüngst eine Absichtserklärung in Brüssel. Diese zielt auf einen harmonisierten Rahmen für Tests, Zulassungen und den Betrieb autonomer Fahrzeuge im EU-Binnenmarkt ab.

Bereits im Juni hatten 18 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und Polen, ein entsprechendes Dokument unterzeichnet. Ein Kernpunkt dieser Kooperation ist die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, um die Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

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Auf internationaler Ebene wurde bereits am 28. Juli 2026 die UN-Regelung R 185 im Rahmen des Abkommens von 1958 eingereicht. Ihr Inkrafttreten wird für Ende Januar 2027 erwartet. In der Europäischen Union soll die Anwendung über die Verordnung (EU) 2018/858 erfolgen.

Während diese Regelung die technischen Anforderungen harmonisiert, bleibt die konkrete Genehmigung für den Betrieb, etwa für Robotaxi-Dienste, weiterhin eine nationale Angelegenheit und ist jeweils an ein spezifisches System sowie einen definierten Betriebsbereich gebunden.

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