BaFin-Reform: 30 neue Stellen fĂŒr Anti-GeldwĂ€sche ab Juli
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 03:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein BuĂgeld gegen die Raiffeisenbank Lech-Donau wegen fehlender Kontovergleichsdaten markiert den Auftakt einer verschĂ€rften Gangart. Die Behörde reagiert damit auf wachsende Bedrohungen durch CyberkriminalitĂ€t und die zunehmende Digitalisierung der Finanzwelt.
Neue Anti-Financial-Crime-Division startet
Seit dem 1. Juli 2026 arbeitet die BaFin mit einer neu strukturierten âAnti-Financial-Crimeâ-Abteilung. Rund 30 zusĂ€tzliche Stellen wurden geschaffen, um GeldwĂ€sche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekĂ€mpfen. Die Behörde stockt zudem ihre forensischen KapazitĂ€ten auf und verstĂ€rkt die PrĂŒfung von Cyberrisiken.
FĂŒr Banken und Finanzdienstleister bedeutet das: Sie mĂŒssen sich auf hĂ€ufigere und strengere PrĂŒfungen ihrer internen Sicherungssysteme einstellen. Die 9. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vom 30. Juni 2026 untermauert diesen Kurs. Sie erweitert die Rechte der internen Revision und verlangt von kleinen Instituten eine jĂ€hrliche StrategieĂŒberwachung mit einer spezifischen Kapitalpuffer-Anforderung.
Krypto-Assets unter verschÀrfter Beobachtung
Seit dem 1. Juli 2026 gelten fĂŒr lizenzierte Krypto-Dienstleister (CASPs) neue Regeln. Sie mĂŒssen bei allen Neukunden risikobasierte IdentitĂ€tsprĂŒfungen (KYC) durchfĂŒhren. Besonders heikel: Wer Kundenportfolios von anderen Anbietern ĂŒbernimmt, muss eigene Risikobewertungen vornehmen. Die bisherige Einstufung des VorgĂ€ngers reicht nicht aus, stellen BaFin und die Financial Intelligence Unit (FIU) klar.
Die internationale Regulierung zeigt dabei unterschiedliche AnsÀtze. WÀhrend in Tennessee (USA) seit dem 1. Juli ein Verbot von Krypto-Geldautomaten gilt, setzt Neuseeland auf gezielte BargeldbeschrÀnkungen statt auf ein pauschales Verbot.
Wer die verschĂ€rften BaFin-PrĂŒfungen ab Juli ernst nimmt, braucht jetzt einen klaren Fahrplan â von der MaRisk-Novelle bis zu neuen KYC-Pflichten bei Krypto-Kunden. Dieser Report liefert Checkliste und Musterprozesse. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern
KI-Bedrohungen rĂŒcken in den Fokus
Die EuropĂ€ische Zentralbank (EZB) treibt das Thema Cybersicherheit voran. In einem Schreiben vom 7. Juli forderte sie bedeutende Institute auf, bis zum 31. Oktober 2026 AktionsplĂ€ne gegen KI-gestĂŒtzte Cyberangriffe vorzulegen. Im Fokus stehen Ăberwachung, Schwachstellenmanagement und die Absicherung von Drittanbieter-Risiken.
Parallel dazu arbeitet die EuropĂ€ische Anti-GeldwĂ€sche-Behörde (AMLA) mit Sitz in Frankfurt an einheitlichen Standards. Ihr Abschlussbericht vom 8. Juli stuft VerstöĂe in vier Schweregrade ein. Die AMLA soll bis 2028 voll einsatzfĂ€hig sein und dann direkt 40 Hochrisiko-Institute ĂŒberwachen.
Digitale IdentitĂ€tsprĂŒfung wird neu geregelt
Auch Nicht-Finanzunternehmen wie AnwĂ€lte, Notare und Immobilienmakler unterliegen inzwischen den GeldwĂ€schepflichten â inklusive VideoIdent-Standards wie im Bankensektor. Doch das Ă€ndert sich bald: Ab dem 10. Juli 2027 tritt die EU-GeldwĂ€scheverordnung (AMLR) in Kraft. Dann wird die elektronische Identifizierung nach eIDAS-Standard zur bevorzugten Methode, VideoIdent wird zur Notlösung.
Die neue Anti-Financial-Crime-Division der BaFin hat bereits erste Strafen verhĂ€ngt â gegen die Raiffeisenbank Lech-Donau wegen fehlender Kontovergleichsdaten. Sichern Sie sich den Leitfaden, der Ihre internen Sicherungssysteme prĂŒfungsfest macht. PrĂŒfungsfesten Leitfaden jetzt sichern
Warnungen vor unseriösen Anbietern
Die BaFin warnt weiterhin vor unerlaubten FinanzgeschĂ€ften. Erst am 8. und 9. Juli wurden mehrere Unternehmen und Plattformen wie die CREDIT FONCIER Im- und Export GmbH, roinvest.net und aivoris.net gemeldet â sie bieten Bank- oder Kryptodienstleistungen ohne erforderliche Lizenz an. Verbraucher sollten vor Investments stets die offizielle BaFin-Datenbank prĂŒfen.
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