BaFin verschÀrft Regeln: Virtuelle IBANs unter verstÀrkte Aufsicht
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Juli 2026 eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, mit der die Anforderungen an die Nutzung virtueller IBANs (vIBANs) verschĂ€rft werden. Die MaĂnahme zielt darauf ab, die PrĂ€vention gegen GeldwĂ€sche und Terrorismusfinanzierung zu stĂ€rken und bestehende AufsichtslĂŒcken zu schlieĂen.
Risiken durch verschleierte Zahlungsströme
Virtuelle IBANs werden in der Finanztechnologie hĂ€ufig genutzt, um Zahlungen effizienter zuzuordnen. Die BaFin stellte jedoch in ihrer Mitteilung fest, dass diese Strukturen zunehmend dazu genutzt werden können, ZahlungsflĂŒsse zu verschleiern. Dies erleichtere kriminelle AktivitĂ€ten wie GeldwĂ€sche und das sogenannte Underground Banking.
Durch die technische Natur von vIBANs, die oft als bloĂe Weiterleitungsnummern fungieren, ohne dass ein klassisches Konto direkt dahintersteht, können die tatsĂ€chlichen Urheber oder EmpfĂ€nger von Zahlungen schwerer identifizierbar sein. Um dieser Intransparenz entgegenzuwirken, fordert die Aufsichtsbehörde von den Instituten nun eine deutlich verstĂ€rkte Risikoanalyse. Insbesondere bei komplexen vIBAN-Strukturen mĂŒssen Banken ein intensiveres Transaktionsmonitoring etablieren, um auffĂ€llige Muster frĂŒhzeitig zu erkennen.
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Regulatorischer Rahmen bis zur EU-GeldwÀscheverordnung
Die aktuelle Mitteilung der BaFin fungiert als Ăbergangsregelung. Sie behĂ€lt ihre GĂŒltigkeit bis zur vollstĂ€ndigen Anwendung der neuen EU-GeldwĂ€scheverordnung, die fĂŒr den 10. Juli 2027 vorgesehen ist. Damit reagiert die deutsche Aufsicht proaktiv auf die sich wandelnden Bedrohungslagen im digitalen Zahlungsverkehr, bevor der harmonisierte europĂ€ische Rechtsrahmen greift.
Bereits seit dem Jahr 2020 besteht in Deutschland eine Regelung, die Institute dazu verpflichtet, die Daten von VerfĂŒgungsberechtigten in der sogenannten Kontenabrufdatei zu speichern. Die neue Mitteilung konkretisiert nun die Erwartungen an die operative Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten im Hinblick auf vIBANs.
GrenzĂŒberschreitende Zusammenarbeit und Sanktionen
Die Sensibilisierung fĂŒr die Risiken virtueller IBANs erfolgt nicht nur auf nationaler Ebene. Am 29. Juli 2026 gaben die französische Aufsichtsbehörde ACPR und die BaFin eine gemeinsame Warnung heraus. Darin weisen beide Behörden auf Betrugsszenarien hin, bei denen vIBANs gezielt eingesetzt werden, um gesetzliche Sorgfaltspflichten zu umgehen.
Wie streng Aufsichtsbehörden bei VersĂ€umnissen in der GeldwĂ€scheprĂ€vention (AML) vorgehen, zeigt ein aktueller Fall aus dem Juli 2026. Die Banque Havilland (Moncrief Private Bank) wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 1 Mio. Euro belegt. Den Berichten zufolge wurden dem Institut gravierende AML-VersĂ€umnisse vorgeworfen. Ein zentraler Kritikpunkt der Kontrolleure war die Festlegung einer Transaktionsschwelle von 0 Euro fĂŒr Hochrisikokunden, was als unzureichende Absicherung gegen illegale Finanzströme gewertet wurde.
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Die neuen Vorgaben der BaFin unterstreichen den Druck auf Finanzinstitute, ihre internen Kontrollsysteme an die technologische Entwicklung anzupassen. Banken mĂŒssen kĂŒnftig genauer nachweisen, dass sie die HintermĂ€nner hinter jeder virtuellen Adresse zweifelsfrei identifiziert haben.
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