Banken-Haftung, Südkorea

Banken-Haftung: Südkorea und Indien verschärfen Regeln gegen Betrug

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 16:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Südkorea und Indien verschärfen Haftungsregeln für Banken bei Betrug. Gerichte weltweit stärken Verbraucherrechte, aber auch Eigenverantwortung.

Weltweite Regeln für Banken: Kundenentschädigung rückt in den Fokus
Smartphone mit digitalem Sicherheitssymbol auf einem Schreibtisch, das Banken-Cybersicherheit und rechtliche Haftung darstellt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Gerichte und Aufsichtsbehörden weltweit verschärfen die Regeln für Banken und Zahlungsplattformen. Der Schutz der Kunden rückt in den Mittelpunkt – auf Kosten der Institute.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Finanzdienstleister verändern sich rasant. Immer mehr Länder verlangen von Banken und Digitalplattformen, Opfer von Computerbetrug zu entschädigen. Besonders deutlich wird der Trend in Asien: Südkorea und Indien haben neue Regelungen auf den Weg gebracht, die die Beweislast weg vom Verbraucher hin zu den Finanzinstituten verschieben.

Südkorea: Volle Haftung bei „Voice Phishing“

Die südkoreanische Finanzaufsicht FSC hat einen verschuldensunabhängigen Entschädigungsrahmen für Opfer von Telefonbetrug vorgeschlagen. Demnach haften Banken in voller Höhe – es sei denn, sie können dem Kunden Fahrlässigkeit nachweisen. Die Kosten sollen sich die Bank des Opfers und das Institut des Betrugskontos jeweils zur Hälfte teilen. Bisher erstatteten die Geldhäuser freiwillig bis zu 70 Prozent der Verluste, gedeckelt auf umgerechnet rund 6.900 Euro. Die neuen Obergrenzen sollen zwischen 6.900 und 34.500 Euro liegen.

Hintergrund ist ein drastischer Anstieg der Schäden: Die Verluste durch Voice Phishing beliefen sich im vergangenen Jahr auf umgerechnet knapp 300 Millionen Euro – ein Plus von 14,1 Prozent.

Parallel dazu veröffentlichte die südkoreanische Finanzaufsicht FSS am heutigen Mittwoch neue Richtlinien für IT-Risiken durch Drittanbieter. Ab November 2026 trägt der Vorstand eines Finanzunternehmens die alleinige Verantwortung für Sicherheitslücken bei ausgelagerten Cloud- oder Software-Dienstleistungen. Die Geschäftsführung muss eigene Abteilungen für diese Risiken einrichten und mindestens alle sechs Monate Prüfungen durchführen.

Indien setzt auf KI gegen Betrug

Auch Indien zieht nach. Finanzministerin Nirmala Sitharaman kündigte heute die Gründung der India Digital Payment Intelligence Corporation (IDPIC) an. Die neue Behörde soll gemeinsam mit der indischen Zentralbank künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und Big Data nutzen, um Betrugsmuster in Echtzeit zu erkennen und im gesamten Finanzsektor zu teilen. Unterstützt wird sie vom bestehenden Computer-Notfallteam für den Finanzsektor (CSIRT-Fin).

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Gerichte ziehen Grenzen – in beide Richtungen

Doch die Haftung der Banken ist nicht grenzenlos, wie aktuelle Urteile zeigen. Das Berufungsgericht Florenz entschied am 16. Juni 2026, dass eine Bank nicht haften muss, wenn der Kunde grob fahrlässig handelt. Im konkreten Fall hatte ein Mann seine PIN und ein Einmalpasswort an Betrüger weitergegeben. Die Bank hatte zwar eine SMS-Warnung geschickt, der Kunde reagierte jedoch nicht.

Anders entschied das Berufungsgericht Chmelnyzkyj in der Ukraine: Es verurteilte die PrivatBank am 28. Juli 2026 zur Rückzahlung von umgerechnet rund 660 Euro an einen Kunden, dessen Konto Anfang 2025 unbefugt belastet worden war. Das Gericht sah keine Fahrlässigkeit des Kunden und ordnete zudem die Löschung der damit verbundenen Kreditschulden sowie Schmerzensgeld an.

In Deutschland klagt ein 84-jähriger Mann aus Rheinbach vor dem Bonner Landgericht auf Rückzahlung von 66.000 Euro. Ein Nachbar soll sein Konto durch Computerbetrug geplündert haben.

Google haftet für Fake-Shop-Werbung

Besonders weitreichend ist ein Urteil des Amtsgerichts Starnberg vom heutigen Mittwoch. Das Gericht gab einem Verbraucher recht, der über eine Google-Werbung in einem Fake-Shop gelandet war und Geld verloren hatte. Weil die Anzeige trotz Meldung nicht gelöscht wurde, haftet Google nun für den Kaufpreis und die Nebenkosten. Die Begründung: Nutzer dürfen erwarten, dass sie in bezahlten Anzeigen nicht auf betrügerische Angebote stoßen.

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Fintechs und Kryptobörsen im Visier

Auch Finanztechnologie-Unternehmen bleiben nicht verschont. In Kalifornien wurde am 28. Juli 2026 eine Sammelklage gegen Intuit und Credit Karma eingereicht. Der Vorwurf: Sicherheitslücken bei den Credit-Karma-Money-Konten führten zu unbefugten Abbuchungen und anschließenden Kontosperrungen.

In Thailand erstattete die Börsenaufsicht SEC am 23. Juli 2026 Strafanzeige gegen die Kryptobörse Bitkub Online und zwei ihrer früheren Direktoren. Die Behörde wirft dem Unternehmen vor, einen Cyberangriff vom Mai 2021 vertuscht zu haben, bei dem Kundenvermögen im Wert von umgerechnet rund 49 Millionen Euro gestohlen wurde. Bitkub habe monatelang unveränderte Kapitalberichte vorgelegt. Das Unternehmen selbst erklärte, man habe einen Bank-Run verhindern wollen, während die Gründer die Verluste aus eigener Tasche ausglichen.

Technische Angriffe: „ATM Jackpotting“ bleibt Thema

Klassische technische Exploits beschäftigen weiterhin die Strafverfolgungsbehörden. Am 28. Juli 2026 erhob die US-Bundesstaatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer wegen eines versuchten „ATM-Jackpotting“ in Alabama. Mitte Juni sollen die Verdächtigen versucht haben, mit einem Raspberry Pi einen Geldautomaten der Metro Bank zur Auszahlung zu zwingen, bevor sie flüchteten.

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