Bankenhaftung: 66.000 Euro Schadensersatz fĂŒr verlorene Debitkarte
28.05.2026 - 08:28:12 | boerse-global.deVon der privaten Vorsorge bis zur höchstrichterlichen KlÀrung: Das Erbrecht wird immer komplexer. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert nicht nur Streit, sondern auch den Verlust von Vermögenswerten.
Die jĂŒngsten EnthĂŒllungen prominenter Persönlichkeiten und eine Reihe wegweisender Gerichtsurteile zeigen: Die Nachlassplanung ist lĂ€ngst kein reines PrivatvergnĂŒgen mehr. Gerade digitale Vermögenswerte stellen Erben und Testamentsvollstrecker vor völlig neue Herausforderungen.
Was viele Deutsche beim Thema Erben falsch machen, fĂŒhrt im Ernstfall oft zu langwierigen Konflikten innerhalb der Familie. Dieser kostenlose Report zeigt, welche Fehler beim Testament hĂ€ufig gemacht werden und wie Sie diese gezielt vermeiden. Kostenlosen Report zu Testaments-Fehlern herunterladen
Birgit Schrowange: Aus Fehlern gelernt
Die 68-jĂ€hrige TV-Moderatorin Birgit Schrowange hat am 27. Mai 2026 offengelegt, dass sie umfassend vorgesorgt hat. Neben einem Testament schloss sie auch einen Ehevertrag ab. Der Grund: eine schmerzhafte Erfahrung wĂ€hrend der Dotcom-Blase um das Jahr 2000. âDamals habe ich mit Spekulationen auf Internetaktien viel Geld verloren", rĂ€umte sie ein.
Heute setzt die Moderatorin auf StabilitĂ€t. Ihr Portfolio besteht aus ETFs und dividendenstarken Anlagen â eine Strategie, die auf Kapitalerhalt abzielt. Ihre soziale Ader, fĂŒr die sie 2008 das Bundesverdienstkreuz erhielt, flieĂt ebenfalls in die Nachlassplanung ein.
Das digitale Erbe: Wenn Passwörter zum Problem werden
Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 (Az. III ZR 183/17) stellte klar: Digitale Hinterlassenschaften sind rechtlich genauso zu behandeln wie physische. Erben erhalten automatisch Zugriff auf digitale Konten â es sei denn, der Verstorbene hat anders verfĂŒgt.
Doch die Praxis sieht anders aus. Besonders bei KryptowĂ€hrungen wird es knifflig. Ein Erbschein allein reicht nicht aus, um auf digitale Geldbörsen zuzugreifen. Erben benötigen die spezifischen Wallet-Codes. Fehlen diese, sind die Coins oft fĂŒr immer verloren.
Rechtsexperten empfehlen deshalb:
- Aktuelle Passwortlisten getrennt vom Testament aufbewahren
- Einen digitalen Testamentsvollstrecker fĂŒr sensible Daten benennen
- RegelmĂ€Ăig prĂŒfen, ob die Zugangsdaten noch aktuell sind
Ob digitales Erbe oder klassischer Nachlass â rechtssichere Vorlagen fĂŒr das Berliner Testament und die PatientenverfĂŒgung helfen Ihnen dabei, Ihre Familie abzusichern und unnötige Kosten zu sparen. Sichern Sie sich hier die geprĂŒften Vorlagen inklusive wertvoller Erbschaftstipps. Gratis PDF-Ratgeber mit Vorlagen sichern
Gerichte schaffen Klarheit â und neue Fallstricke
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 3. Dezember 2025: Ein EuropĂ€isches Nachlasszeugnis darf nicht ausgestellt werden, wenn nur ein einziger Beteiligter Einspruch erhebt. Das gilt selbst dann, wenn bereits ein Erbscheinverfahren lief. Ausnahme: Der Einspruch wurde rechtskrĂ€ftig zurĂŒckgewiesen.
Noch brisanter: Das OLG SaarbrĂŒcken erklĂ€rte am 3. September 2025 die unvollstĂ€ndige Digitalisierung von Papierakten zum schweren Verfahrensfehler. In einem Streit um mehr als 20 Millionen Euro Schadensersatz gegen eine Muttergesellschaft hatte ein Insolvenzverwalter geklagt. Das Gericht sah das Recht auf rechtliches Gehör verletzt.
Banken haften fĂŒr verlorene Karten
Ein Urteil des OLG Frankfurt vom 29. April 2026 dĂŒrfte viele Bankkunden aufhorchen lassen. Ging es doch um unbefugte Abbuchungen in Höhe von rund 220.000 Euro. Die Richter stellten klar: Verliert eine Bank eine Debitkarte auf dem Postweg, haftet sie fĂŒr SchĂ€den â sofern der Kunde nicht grob fahrlĂ€ssig gehandelt hat. Im konkreten Fall musste das Institut 66.000 Euro ersetzen.
Formfehler können Urteile kippen
Selbst höchste Gerichte sind nicht vor formalen Fehlern gefeit. Der BGH entschied am 14. Januar 2026: Die kurzfristige Abwesenheit eines Richters rechtfertigt nicht das Fehlen seiner Unterschrift auf einem Urteil. Fehlt die Signatur, kann das Urteil aufgehoben werden.
Und das OLG ZweibrĂŒcken stĂ€rkte am 31. MĂ€rz 2026 die Rechte von Unternehmen gegen Bewertungsplattformen. EnthĂ€lt eine Bewertung strafrechtlich relevante Tatsachenbehauptungen â etwa den Vorwurf von MindestlohnverstöĂen â mĂŒssen Plattformen die Nutzerdaten herausgeben. Eine bloĂe MeinungsĂ€uĂerung reicht dafĂŒr nicht aus.
So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
