Bankenhaftung, OLG

Bankenhaftung: OLG Frankfurt verurteilt Bank zu 66.000 Euro

27.05.2026 - 09:18:20 | boerse-global.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt ein Institut zur Zahlung von 66.000 Euro, da eine per Post versandte Karte vor Zustellung gestohlen wurde.

Bankenhaftung: OLG Frankfurt verurteilt Bank zu 66.000 Euro - Foto: ĂĽber boerse-global.de
Bankenhaftung: OLG Frankfurt verurteilt Bank zu 66.000 Euro - Foto: ĂĽber boerse-global.de

000 Euro verurteilt – weil eine Debitkarte bereits auf dem Postweg gestohlen wurde.

Der Fall: Ein Kunde eröffnete Ende Juni 2019 ein Konto und zahlte 300.000 Euro ein. Die Bank schickte die Debitkarte per Post – die Karte kam nie an. Stattdessen entwendeten sie zwei Täter, die in den folgenden zwei Monaten 210 Mal am Automaten Geld abhoben. Insgesamt 220.000 Euro verschwanden so vom Konto.

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Bank muss zahlen – trotz monatelanger Abhebungen

Die Bank erstattete einen Großteil des Schadens, weigerte sich aber, die restlichen 66.000 Euro zu ersetzen. Ihre Begründung: Der Kunde habe seine Sorgfaltspflichten verletzt. Das Landgericht gab der Bank zunächst recht. Das OLG Frankfurt kippte diese Entscheidung nun.

Kern der Begründung: Dem Kunden konnte keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Er wusste schlicht nicht, wann genau die Karte in seinem Briefkasten landen sollte. Wie sollte er sie dann rechtzeitig sichern?

„Eine grob fahrlässige Verwahrung setzt voraus, dass der Kunde die Karte bereits in seinem Besitz hatte", stellten die Richter klar. Da die Karte nie ankam, trage die Bank das Risiko.

Verschärfte Haftung für Banken

Das Urteil zeigt: Banken haften grundsätzlich für nicht autorisierte Zahlungen. Nur wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, kann die Bank die Haftung abwenden. Den Nachweis muss das Institut führen – und das gelang hier nicht.

Die Entscheidung hat Signalwirkung. Solange Banken Karten per Post versenden, ohne eine persönliche Übergabe oder Empfangsbestätigung zu verlangen, tragen sie das Risiko des Diebstahls in der Logistikkette.

Branche unter Druck: SicherheitslĂĽcken im Versandprozess

Die 210 Abhebungen über fast zwei Monate werfen zudem Fragen auf: Warum griffen die automatischen Betrugserkennungssysteme der Bank nicht? Offenbar stuften sie die Transaktionen nicht als verdächtig ein.

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Für die Finanzbranche bedeutet das: Versandprozesse müssen sicherer werden. Alternative Aktivierungsmechanismen – etwa eine gesicherte Identitätsprüfung vor der ersten Nutzung – könnten Abhilfe schaffen.

Noch nicht rechtskräftig: Revision zugelassen

Das OLG Frankfurt hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Bank kann also die höchstrichterliche Prüfung beantragen. Bestätigt der BGH das Urteil, wäre die Position der Verbraucher bei Versandverlusten dauerhaft gestärkt.

Bis dahin bleibt die Frankfurter Entscheidung ein wichtiger Bezugspunkt: Das Versandrisiko für Bankkarten liegt bei den Instituten – solange der Kunde keine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

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