Betriebsvermögen, SPD-Plan

Betriebsvermögen: SPD-Plan gefährdet 83.000 Unternehmen

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 09:12 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Steuerreformen und BFH-Urteile verändern die Nachlassplanung. Immobilienbewertung und Betriebsvermögen rücken in den Fokus.

Erben und Schenken 2026: Steuerfallen und Gestaltungsmöglichkeiten
Ein stilisierter gläserner Schachkönig auf einem Schachbrett, umgeben von Finanzgrafiken und juristischen Dokumenten in einem Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Steuerliche Änderungen und politische Debatten zwingen Erben und Schenker zum Umdenken. Besonders Immobilienbewertung und Betriebsvermögen stehen im Fokus.

Alternative Investments locken mit Steuervorteilen

Solarparks, Windkraftanlagen oder Schiffsbeteiligungen werden für die Nachfolgeplanung immer interessanter. Unter bestimmten Voraussetzungen stuft der Fiskus sie als Betriebsvermögen ein. Das bringt erhebliche Vorteile nach den Paragrafen 13a bis 13c des Erbschaftsteuergesetzes.

Zwei Modelle dominieren: Die Regelverschonung gewährt 85 Prozent Abschlag bei fünf Jahren Haltefrist. Die Optionsverschonung ermöglicht volle Befreiung nach sieben Jahren. Voraussetzung: Das Verwaltungsvermögen darf 20 Prozent des Gesamtwerts nicht überschreiten. Zusätzlich lockt ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro.

Immobilien: Höhere Steuerlast erwartet

Seit Jahresbeginn 2026 orientiert sich die Immobilienbewertung stärker am Verkehrswert. Die Freibeträge bleiben unverändert – 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder. In Steuerklasse I liegen die Sätze zwischen 7 und 30 Prozent. Die Folge: Die Steuerlast steigt.

Gestaltungsmodelle gewinnen an Bedeutung. Bei der Überkreuzschenkung übertragen Ehegatten sich gegenseitig Anteile am Familienheim – mit Widerrufsvorbehalt für den Todesfall. Stirbt ein Partner, entfällt die Schenkung rückwirkend. Das Wohneigentum bleibt steuerfrei beim Überlebenden.

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Die Eigenheimschaukel funktioniert ähnlich: Durch Schenkung und späteren Rückkauf lässt sich steuerfreie Liquidität generieren. Experten empfehlen zudem die lebzeitige Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt.

BFH-Urteile schaffen Klarheit

Zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs prägen die aktuelle Rechtslage. Im Urteil vom 25. Februar 2026 (II R 1/22) ging es um das Spannungsfeld zwischen Stichtags- und Bereicherungsprinzip. Die Richter entschieden: Die Erbschaftsteuer kann auf null gesetzt werden, wenn der Erbe den Nachlass tatsächlich nicht erhält. Voraussetzung: Er hat alle zumutbaren Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Ansprüche ergriffen.

Ein zweites Urteil vom 25. März 2026 (II R 30/25) betrifft die Grunderwerbsteuer. Eine Treuhandvereinbarung über Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft löst demnach noch keine Steuer aus. Erst der zivilrechtliche Übergang der Anteile auf den Treugeber erfüllt den Tatbestand – sofern die Beteiligungsschwelle innerhalb von fünf Jahren erreicht wird.

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Politik streitet über Betriebsvermögen

Die SPD will den Freibetrag für Betriebsvermögen von 26 Millionen auf 5 Millionen Euro senken. Wirtschaftsforschungsinstitute schlagen Alarm. Das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet mit 44.000 betroffenen Betrieben. Die Stiftung Familienunternehmen spricht sogar von 83.000 gefährdeten Unternehmen mit 5,2 Millionen Beschäftigten.

Der Ifo-Präsident hält eine Reform zwar für nötig. Eine höhere Belastung könne jedoch notwendige Investitionen gefährden. Das Bundesverfassungsgericht wird für Herbst 2026 zu den bestehenden Verschonungsregeln erwartet.

Studie entkräftet Mieterhöhungs-Please

Eine Untersuchung der Rosa-Luxemburg-Stiftung widerspricht der Annahme, dass die Erbschaftsteuer zwangsläufig zu Mieterhöhungen führt. Autorin Julia Jirmann analysierte Fälle in München, Berlin und Magdeburg. Ihr Fazit: Die Steuerlast lässt sich in der Regel aus laufenden Mieteinnahmen tilgen. Selbst bei Kreditfinanzierung bleibt den Erben ein Gewinn. Die Studie fordert die Abschaffung von Steuerprivilegien für große Immobilienvermögen.

Family Offices rüsten sich für Krisen

Geopolitische Spannungen verändern die Anlagestrategien vermögender Familien. Laut einer aktuellen Erhebung sehen 88 Prozent der Family Offices die Geopolitik als zentrale Herausforderung. 55 Prozent planen daher den Ausbau ihrer Private-Equity-Aktivitäten.

Immobilien und Liquidität bleiben die wichtigsten Anlageklassen. Doch Infrastrukturprojekte und der Healthcare-Sektor gewinnen an Bedeutung für die langfristige Vermögenssicherung.

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