Betriebsvermögen: Wie 2,4 Milliarden Schenkungsteuern entgehen
24.06.2026 - 11:39:23 | boerse-global.de
Aktuelle Daten zeigen: Besonders bei Betriebsvermögen und internationalen Fällen lauern Fallstricke.
Formale Hürden: Wenn das Testament ungültig wird
Privat verfasste Testamente scheitern oft an Formfehlern. Ein eigenhändiges Testament muss komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehepartnern reicht es, wenn einer den Text schreibt und beide unterschreiben.
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Besonders tückisch: Die Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen. Nach dem Tod eines Partners sind diese Festlegungen für den Überlebenden oft bindend – es sei denn, es wurden Öffnungsklauseln vereinbart.
Seit der EU-Erbrechtsreform 2015 gilt zudem das Wohnsitzprinzip. Das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt lebte, ist maßgeblich. Wer anderes will, muss das explizit im Testament festlegen.
Steuerliche Freibeträge: Wer wie viel bekommt
Die Steuerlast hängt stark vom Verwandtschaftsgrad ab. 2025 gelten folgende Freibeträge:
- Ehegatten: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Entfernte Verwandte oder Nicht-Verwandte: 20.000 Euro
Die Steuersätze sind progressiv: In Steuerklasse I liegen sie zwischen 7 und 30 Prozent, in Steuerklasse III können sie bis zu 50 Prozent betragen.
Eine wichtige Ausnahme: Selbstgenutzte Familienheime bleiben für Ehegatten oft steuerfrei. Kinder müssen sie unverzüglich selbst nutzen – dann gilt die Steuerfreiheit bis 200 Quadratmeter Wohnfläche.
Betriebsvermögen: Milliarden erlassen
Für große Betriebsvermögen gelten Sonderregeln. Allein in Bayern wurden 2025 Schenkungsteuern von fast 2,4 Milliarden Euro erlassen. Grund ist die Verschonungsbedarfsprüfung, die ab einer Schwelle von 26 Millionen Euro greifen kann. Die Finanzbehörden schützen damit Unternehmen und Arbeitsplätze.
Seit 2025 hat sich die Lage für Vermögende mit Auslandsbezug verschärft. Die Wegzugsteuer gilt jetzt auch für Investmentfondsanteile – sofern sie 500.000 Euro Wert oder eine Beteiligungsquote von einem Prozent überschreiten. Schon eine Schenkung an Personen mit Wohnsitz im Ausland kann die Steuer auslösen.
Als Auswege gelten in Fachkreisen: Gründung von geschäftsleitenden Holdings als Personengesellschaft oder Errichtung von Familienstiftungen.
Digitaler Nachlass: Der blinde Fleck
Viele vergessen den digitalen Nachlass. Dazu gehören soziale Medien, E-Mail-Konten, Cloud-Dienste und Abonnements. Die AGB vieler Anbieter erschweren den Zugriff für Erben. Wer sichergehen will, erstellt ein digitales Testament und hinterlegt Zugangsdaten sicher.
Soziale Regressansprüche: Wenn das Sozialamt fordert
Nach dem Tod eines Pflegebedürftigen können Sozialbehörden finanzielle Forderungen stellen. Haben Ämter Pflegeheimkosten übernommen, können sie diese unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Nachlass zurückfordern.
Experten raten zu frühzeitiger Planung. Eine Erbausschlagung hilft nicht immer – besonders wenn Vermögen bereits zu Lebzeiten auf den Partner übertragen wurde.
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Internationale Mobilität: Wegzug im Trend
Das Interesse an einem Wegzug aus Deutschland ist gestiegen. Laut einer Analyse von Henley & Partners legte es zwischen Ende 2025 und Anfang 2026 um 16 Prozent zu. Hauptgründe: Steuerplanbarkeit und politische Stabilität. Italien lockt mit niedrigen Erbschaftsteuersätzen.
Auch im europäischen Ausland verschärfen Behörden die Kontrollen. In Griechenland prüft die Steuerbehörde AADE verstärkt Schenkungen. Freibeträge von bis zu 800.000 Euro für nahe Verwandte gelten nur bei Banküberweisung und Deklaration. Bargeldschenkungen werden ab dem ersten Euro mit 10 bis 40 Prozent besteuert.
