Betrug in München: Käuferpaar überweist 1,1 Millionen Euro an Täter
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 02:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Polizei warnt vor ausgefeilten Betrugsmaschen auf dem Immobilienmarkt. Kriminelle nutzen gefälschte Inserate auf gängigen Portalen sowie manipulierte E-Mail-Verläufe zwischen Maklern und Interessenten, um hohe Summen zu erbeuten. Das Spektrum reicht von erfundenen Mietobjekten bis hin zu zielgerichteten Cyberangriffen bei hochpreisigen Immobilienkäufen.
Gefälschte Inserate und fingierte Besichtigungen
Nach Hinweisen der polizeilichen Kriminalprävention schalten Betrüger auf Immobilienportalen Scheinangebote mit auffällig niedrigen Mieten in begehrten Lagen. Die Täter treten als angebliche Makler oder Eigentümer auf und verlangen Kautionen oder die erste Monatsmiete vorab per Überweisung oder Bargeldtransfer.
Die Schlüsselübergabe wird für einen späteren Zeitpunkt per Paketdienst in Aussicht gestellt. Die beworbenen Wohnungen existieren in diesen Fällen entweder nicht oder sind bereits an andere Parteien vermietet.
In neueren Varianten arrangieren Kriminelle kontaktlose Besichtigungen, indem sie Zahlencodes für Schlüsselboxen herausgeben, und lassen Mietverträge rein digital unterzeichnen. Zum Teil betreiben die Täter Identitätsdiebstahl, indem sie Webseiten und Exposés seriöser Maklerunternehmen nachbilden. Zahlungen fließen häufig auf deutsche Firmenkonten, wobei mitunter ahnungslose Finanzagenten zwischengeschaltet sind.
Als verdächtige Merkmale nennt die Polizei Vorkasseforderungen vor einer Besichtigung, Bargeldtransfers, ungewöhnlich geringe Nebenkosten sowie Bildmaterial aus Katalogen. Wohnungssuchende sollten vor einem persönlichen Besichtigungstermin und dem Abschluss eines regulären Mietvertrags keine Zahlungen leisten.
Wer sich gegen die zunehmende Professionalisierung von Online-Betrug schützen möchte, benötigt fundierte Strategien zur Absicherung digitaler Kanäle. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Unternehmen und Verantwortlichen in 4 Schritten, wie sie Phishing-Angriffe und manipulative Taktiken rechtzeitig entlarven. Anti-Phishing-Paket jetzt gratis herunterladen
Im Schadensfall rät die Polizei zur Erstattung einer Strafanzeige und zur umgehenden Kontaktaufnahme mit der Hausbank, da Lastschriften innerhalb von acht Wochen zurückgefordert werden können.
Millionenschaden durch manipulierte E-Mail-Kommunikation
Welche Ausmaße der Betrug bei Kaufabwicklungen annehmen kann, verdeutlicht ein Vorfall in München. Am 14. August 2026 wies eine 60-jährige Frau für den Kauf einer Wohnung im Stadtteil Bogenhausen einen siebenstelligen Betrag an, nachdem die notarielle Beurkundung bereits mehrere Monate zurücklag.
Unbekannte hatten zuvor unberechtigt Zugriff auf das Postfach des beauftragten Maklers erlangt, die eigentliche Zahlungsaufforderung abgefangen und eine manipulierte Version mit einer gefälschten IBAN versendet. Das Käuferpaar überwies daraufhin rund 1,1 Millionen Euro per SEPA-Echtzeitüberweisung, wodurch das Geld innerhalb weniger Sekunden transferiert wurde.
Die Manipulation geschäftlicher Kommunikation durch Kriminelle verdeutlicht, wie wichtig ein proaktiver Schutz vor Cyberangriffen und aktuellen Bedrohungslagen heute ist. Erfahren Sie in diesem kostenlosen E-Book, wie Sie Sicherheitslücken schließen und gesetzliche Anforderungen an die IT-Sicherheit effektiv umsetzen. Gratis Cyber-Security E-Book sichern
Der Vorgang fiel erst durch eine spätere telefonische Rückfrage des Notars auf. Der Kriminalpolizei gelang es, rund 900.000 Euro zu sichern und zurückzuführen, teils über Konten im europäischen Ausland. Rund 200.000 Euro blieben verloren, was das Paar zur Aufnahme eines Kredits zwang.
Zur Abwicklung hatten die Täter eigens eine GmbH mit rund 20.000 Euro Einlage gegründet. Das Kommissariat 122 ermittelt wegen Betrugs, Fälschung beweiserheblicher Daten, Ausspähens von Daten und Datenveränderung.
Zur Vorbeugung rät die Polizei bei geschäftlicher Kommunikation zur Nutzung von Multi-Faktor-Authentifizierung und starken Passwörtern sowie zur regelmäßigen Kontrolle von Weiterleitungsregeln im Postfach.
Bei Immobilienkäufen sollte die angegebene IBAN stets mit der notariellen Urkunde und der Fälligkeitsmitteilung des Notars abgeglichen werden. Änderungen von Bankdaten sollten grundsätzlich über einen zweiten, unabhängigen Kanal verifiziert werden.
Mehr zum Thema bei Süddeutsche Zeitung: „München: Frau überweist 1,1 Millionen Euro an Betrüger bei Immobilienkauf - München“
