Buckelwal-Bergung: Tauchunternehmer verklagt Geldgeberin auf 1,35 Millionen Euro
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 15:46 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Tauchunternehmer Fred Babbel hat Karin Walter-Mommert wegen ausstehender Kosten fĂŒr die Bergung eines an der deutschen OstseekĂŒste gestrandeten Buckelwals auf rund 1,35 Millionen Euro verklagt.
Klage beim Landgericht Schwerin
Nach Angaben des Landgerichts Schwerin ging die Klage Anfang September ein. Babbel hatte fĂŒr die Aktion Technik beschafft, eigene Mitarbeiter eingesetzt, Bergungskonzepte erstellt und weitere Unternehmen eingebunden.
Dazu gehörten unter anderem Firmen, die Schiffe organisierten. Babbel sagte, er sei bei anderen Unternehmen teilweise in Vorleistung gegangen und sitze Monate nach der Aktion weiterhin auf Kosten.
Geldgeberin kritisiert Ablauf
Walter-Mommert, die als Geldgeberin der privaten Initiative auftrat, verwies auf die Rechtsprechung und erklÀrte, es gehe ihr um AufklÀrung. In einem veröffentlichten Anwaltsschreiben mache sie MÀngel bei der Bergungsaktion geltend.
Babbel zufolge zahlte Walter-Mommert wÀhrend der Aktion 400.000 Euro. Das Geld sei jedoch unmittelbar an Schiffe und die Barge weitergeflossen. Eine Barge ist ein flacher Lastkahn, auf dem der Wal transportiert wurde.
Schriftliches Vorverfahren lÀuft an
Babbel hat nach Angaben des Gerichts einen Gerichtskostenvorschuss von etwa 23.000 Euro geleistet. Als NÀchstes erhÀlt Walter-Mommert die Klageschrift und kann dazu Stellung nehmen.
AnschlieĂend kann die KlĂ€gerseite erwidern. Das Gericht könnte danach einen Termin zur mĂŒndlichen Verhandlung ansetzen, sofern die Parteien keine einvernehmliche Lösung finden.
Weitere Forderungen im Umfeld der Aktion
Als weiterer Geldgeber war der Unternehmer Walter Gunz aufgetreten. Sein Anwalt teilte mit, Gunz habe freiwillig 300.000 Euro beigesteuert, werde aber weitere Forderungen Walter-Mommerts nicht begleichen. Kosten seien in erheblichem Umfang ohne vorherige RĂŒcksprache, Abstimmung oder Genehmigung veranlasst worden.
Walter-Mommert erklĂ€rte dagegen, sie stelle keine Forderungen mehr an Gunz. FĂŒr sie sei die Sache beendet.
Umweltministerium verlangt rund 140.000 Euro
Auch das Schweriner Umweltministerium fordert weiterhin rund 140.000 Euro, vor allem fĂŒr Personalkosten im Zusammenhang mit der behördlichen Begleitung. Walter-Mommert wies die Forderung nach eigener Aussage mangels Anspruchsgrundlage zurĂŒck; eine Rechnung sei bislang nicht gestellt worden.
Das Ministerium verweist auf eine ErklĂ€rung der Initiative, sĂ€mtliche Kosten einschlieĂlich der behördlichen Einsatzkosten ĂŒbernehmen zu wollen. Gunzâ Anwalt erklĂ€rte dagegen, Gunz habe eine entsprechende Kostenzusage weder gekannt noch freigegeben.
Wal kurz nach Freilassung tot
Der schwer kranke Buckelwal war von der privaten Initiative in Richtung Nordsee gebracht und dort freigelassen worden. Kurz darauf wurde er tot vor der dĂ€nischen Insel Anholt angespĂŒlt.
Fachleute hatten von Beginn an dazu geraten, das Tier in Ruhe sterben zu lassen.
Privat organisierte Bergung mit hohem Risiko
Der Fall zeigt die besonderen Risiken, die entstehen, wenn ein groĂes MeeressĂ€ugetier auĂerhalb seines ĂŒblichen Lebensraums in einer akuten Notlage von privaten Akteuren bewegt wird. Der Buckelwal war bereits als schwer krank eingestuft worden; Fachleute hatten deshalb empfohlen, das Tier in Ruhe sterben zu lassen. Die Initiative entschied sich dennoch fĂŒr den Transport in die Nordsee.
Mit der Entscheidung verbanden sich nicht nur erhebliche technische Anforderungen, sondern auch Fragen der ZustĂ€ndigkeit und Finanzierung. FĂŒr Schiffe, Barge, Personal und behördliche Begleitung entstanden Kosten in sehr unterschiedlicher Höhe. Die nun geltend gemachten Forderungen zeigen, dass eine freiwillige Zusage zur Ăbernahme von Ausgaben rechtlich und organisatorisch nicht automatisch klĂ€rt, wer einzelne AuftrĂ€ge erteilen durfte und welche Leistungen vergĂŒtet werden mĂŒssen.
Gerichtliches Verfahren als nÀchster Schritt
Das Landgericht Schwerin steht zunĂ€chst am Beginn eines Zivilverfahrens. Die Klageschrift muss zugestellt werden, anschlieĂend können die Parteien schriftlich vortragen. Im Mittelpunkt dĂŒrften die Beauftragung, der Umfang der Leistungen, die Absprachen zwischen den Beteiligten und mögliche EinwĂ€nde gegen die DurchfĂŒhrung stehen.
FĂŒr die Ăffentlichkeit verschiebt sich der Schwerpunkt damit von der spektakulĂ€ren Rettungsaktion auf die Folgen ihrer Finanzierung. Neben der Klage gegen Walter-Mommert stehen Forderungen des Umweltministeriums und unterschiedliche Darstellungen zur Kostenzusage im Raum. Eine gerichtliche Bewertung dieser Fragen liegt noch nicht vor.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
FOCUS online: âTaucher verklagt Unternehmerin auf 1,3 Millionen Euroâ (01.10.2026)
Der Bericht bestĂ€tige den Eingang der Klage beim Landgericht Schwerin und stelle Babbel als technischen Dienstleister beziehungsweise Generalunternehmer der Aktion dar. Anders als die dpa-Meldung hebe er zusĂ€tzlich hervor, dass Walter-Mommert nach Darstellung ihrer AnwĂ€lte derzeit keine Zahlungen leisten wolle und weitere Unterlagen zum Ablauf der Freilassung verlange. Offen bleibe damit auch dort, wie die rechtliche Verantwortung fĂŒr die beauftragten Leistungen bewertet werde.
Der Artikel ergĂ€nze auĂerdem, der Wal sei am 2. Mai im Skagerrak freigelassen und knapp zwei Wochen spĂ€ter vor Anholt tot gefunden worden. Damit ordne er den aktuellen Kostenstreit stĂ€rker in den zeitlichen Ablauf der umstrittenen Bergungsaktion ein.
