Bürgergeld, Prüfung

Bürgergeld: Neue Prüfung für Selbständige ab 1. Juli

01.06.2026 - 22:31:32 | boerse-global.de

Freiberufler profitieren von höheren Freibeträgen, müssen aber strengere Bürgergeld- und IT-Sicherheitsauflagen beachten.

Bürgergeld: Neue Prüfung für Selbständige ab 1. Juli - Bild: über boerse-global.de
Bürgergeld: Neue Prüfung für Selbständige ab 1. Juli - Bild: über boerse-global.de

Neue Freibeträge, schärfere Transparenzpflichten und veränderte Regeln beim Bürgergeld prägen die aktuelle Praxis.

Höhere Freibeträge und neue Abschreibungsmodelle

Der steuerliche Grundfreibetrag liegt jetzt bei 12.348 Euro. Auch die Fahrtkostenregelung wurde angepasst: Die Entfernungspauschale von 38 Cent gilt nun bereits ab dem ersten Kilometer – bisher gab es diesen Satz erst ab dem 21. Kilometer.

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Ehrenamtliche profitieren ebenfalls: Die Übungsleiterpauschale stieg auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Bei Investitionen können Selbständige eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent pro Jahr nutzen – vorausgesetzt, die Wirtschaftsgüter wurden zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft. Für Elektrofahrzeuge gibt es sogar eine Sonder-AfA von 75 Prozent im Anschaffungsjahr. Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung liegt aktuell bei 25.000 Euro.

Bürgergeld: Strengere Prüfung ab Juli

Zum 1. Juli 2026 kommen auf Selbständige im Bürgergeldbezug neue Regeln zu. Nach einem Jahr ununterbrochenem Leistungsbezug müssen die Jobcenter prüfen, ob ein Verweis auf eine andere Tätigkeit zumutbar ist.

Wichtig: Es handelt sich um eine Einzelfallprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Eine automatische Verpflichtung zur Aufgabe der Selbständigkeit besteht nicht.

Häufige Fehler bei der Beantragung führen allerdings zu Rückforderungen. Dazu gehören die falsche Meldung von Einkommen, das Versäumnis, Betriebsausgaben geltend zu machen, oder die verspätete Beantragung von Einstiegsgeld. Letzteres kann bis zu 24 Monate gefördert werden und wird nicht auf die Leistungen angerechnet – sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.

IT-Sicherheit: NIS2 und Krypto-Transparenz

Seit Anfang 2026 gelten die Vorgaben der NIS2-Richtlinie durch das IT-Sicherheitsgesetz 3.0. Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro in kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit oder digitaler Infrastruktur.

Sie müssen Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden und ein umfassendes Risikomanagement nachweisen.

Parallel trat das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (DAC8) in Kraft. Gewerbliche Anbieter wie Börsen und Broker sind nun verpflichtet, Nutzer- und Transaktionsdaten jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die Selbstverwahrung in eigenen Wallets bleibt davon unberührt.

Ein Kabinettsbeschluss von Ende Mai 2026 sieht zudem vor, diesen Informationsaustausch auf digitales Geld und Staaten außerhalb der EU auszuweiten.

Gesellschaftsrecht: GbR-Reform weiter relevant

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Reform des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft – und ihre Auswirkungen sind weiterhin spürbar. Das bisherige Gesamthandsprinzip wurde abgeschafft. Die GbR gilt nun als alleinige Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens.

Für den Erwerb von Grundstücken, Schiffen oder Flugzeugen ist eine Eintragung in das neue Gesellschaftsregister zwingend erforderlich.

Entgelttransparenz: Umsetzung verzögert sich

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollte bis Juni 2026 umgesetzt sein. Doch die Bundesregierung plant offenbar eine Verschiebung auf 2027.

Geplant sind unter anderem ein Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt in Vorstellungsgesprächen sowie Auskunftspflichten über Gehaltsspannen. Wirtschaftsverbände warnen vor übermäßigem bürokratischen Aufwand für Familienunternehmen.

KI-Verordnung: Strengere Regeln für leistungsstarke Modelle

Wer mit leistungsstarken KI-Modellen arbeitet, muss die Bestimmungen der KI-Verordnung beachten. Modelle mit systemischem Risiko – solche, deren Trainingsaufwand mehr als 10^25 FLOPs überschreitet – unterliegen strengen Prüfpflichten.

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Betroffene Anbieter müssen ihre Modelle evaluieren, Red Teaming-Tests durchführen und das Erreichen des Schwellenwerts innerhalb von zwei Wochen beim AI Office anzeigen. Konkretisiert werden diese Pflichten durch einen im Mai 2025 vorgestellten Code of Practice.

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