Cannabis-Blüten, Kassen

Cannabis-Blüten: Kassen zahlen nicht mehr – 65.000 Patienten betroffen

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 12:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neues Gesetz streicht Erstattung für getrocknete Blüten. Patienten müssen künftig selbst zahlen, Verbände kritisieren Eingriff in Therapiefreiheit.

Bundestag beschließt Ende der Kassenfinanzierung für Cannabisblüten
Nahaufnahme von getrockneten Cannabisblüten neben einem Stapel deutscher Euro-Münzen, die finanzielle Belastung symbolisierend. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) verabschiedet. Die Folgen für Cannabis-Patienten sind massiv: Getrocknete Blüten fallen komplett aus der Erstattung.

Schluss mit Blüten auf Kassenrezept

Bisher konnten Ärzte Cannabisblüten zulasten der Krankenkasse verordnen. Das ist ab sofort Geschichte. Patienten, die auf diese Therapie angewiesen sind, müssen künftig selbst zahlen – über Privatrezepte.

Auch für cannabishaltige Extrakte, Sprays und Tropfen wird es schwerer. In den ersten sechs Monaten einer Behandlung übernehmen die Kassen nichts. Erst wenn ein Patient erfolglos ein zugelassenes Fertigarzneimittel wie Sativex, Epidyolex, Canemes oder Exilby probiert hat, springt die Kasse wieder ein.

Kritik von Verbänden

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) und der Deutsche Hanfverband (DHV) laufen Sturm. Ihre Kritik: Die Regelung beschneide die Therapiefreiheit der Ärzte. Zudem drohe das Gegenteil des Gewünschten – teure Fertigarzneimittel könnten das System am Ende mehr kosten als die bisherige Praxis.

205 Millionen Euro Ausgaben – 65.000 Patienten betroffen

2025 gab die GKV rund 205 Millionen Euro für medizinisches Cannabis aus. Davon entfielen 119,2 Millionen Euro auf Blüten – das entspricht 164.815 Verordnungen. Schätzungen zufolge sind etwa 65.000 Patienten von der Neuregelung betroffen.

Ob die erhofften Einsparungen tatsächlich kommen, ist fraglich. Interne Kalkulationen des GKV-Spitzenverbandes deuten auf mögliche Folgekosten hin: mehr Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder längere Arbeitsunfähigkeit durch erzwungene Therapiewechsel.

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Lobbyismus-Vorwürfe im Vorfeld

Im Vorfeld der Entscheidung sorgte eine Spendenaffäre für Diskussionen. Der Gründer des Pharmaunternehmens Vertanical, Clemens Fischer, hatte vor der Bundestagswahl 2024 insgesamt 560.000 Euro an CSU, FDP, SPD und CDU gespendet. Sein Unternehmen stellt Exilby her – ein Fertigarzneimittel, das seit Juni 2026 gegen chronische Rückenschmerzen zugelassen ist.

Am 22. Juni empfahl der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, Exilby explizit als Alternative zu Blüten. Branchenvertreter sprechen von einer drohenden Monopolstellung. Belege für einen direkten Zusammenhang zwischen Spenden und Gesetzeslage gibt es bislang nicht.

Der lange Leidensweg der Patienten

Eine Umfrage der Plattform weed.de unter 535 Teilnehmern zeigt, wie schwer der Zugang zu Cannabis-Medizin ohnehin ist. 45 Prozent der Befragten litten mehr als fünf Jahre, 28 Prozent sogar über zehn Jahre, bevor sie erstmals ein Rezept bekamen. Hauptgrund: 71 Prozent fanden keinen verschreibenden Arzt.

Die häufigsten Indikationen: chronische Schmerzen (39 Prozent) und Schlafstörungen (35 Prozent). Für viele GKV-Patienten wird dieser Zugang nun deutlich schwieriger.

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Ein ganzes Sparpaket

Das BStabG ist kein reines Cannabis-Gesetz. Es soll die GKV-Finanzen ab 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Weitere Maßnahmen:

  • Herstellerabschlag für Arzneimittel steigt von 7 auf 15,5 Prozent
  • Ab 1. Januar 2027: stufenweise Teilarbeitsunfähigkeit mit Widerspruchsrecht für Arbeitgeber
  • Zuckerabgabe zur Gesundheitsförderung
  • Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds: 13,15 Milliarden Euro für 2027

Das Gesetz passierte den Bundestag mit 319 zu 286 Stimmen. Der Bundesrat ließ es passieren – eine Anrufung des Vermittlungsausschusses wäre theoretisch noch möglich gewesen, um Übergangsregelungen für Bestandspatienten zu erzwingen. Der aktuelle Gesetzestext sieht solche Fristen nicht vor.

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