Cell Broadcast: Schweiz investiert 15,8 Millionen in Notfall-Warnsystem
Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 22:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesrat hat am 28. August 2026 einen Nachtragskredit über 15,8 Millionen Franken beantragt, um den Aufbau des Warnsystems Cell Broadcast in der Schweiz zu beschleunigen. Der Antrag ist Teil des Nachtrags II 2026 und soll die Einführung der Technologie vorantreiben, mit der die Bevölkerung im Ernstfall direkt über das Mobiltelefon gewarnt werden kann.
Gesamtkosten bis 2035 beziffert
Nach Angaben des Bundesrats belaufen sich die Gesamtkosten für den Aufbau von Cell Broadcast im Zeitraum 2027 bis 2035 auf 67,7 Millionen Franken. Die nun beantragten 15,8 Millionen Franken stellen somit einen ersten, vorgezogenen Teilbetrag dieser Gesamtsumme dar, mit dem der Bund die technische Umsetzung früher als ursprünglich geplant vorantreiben will.
Ergänzung zu bestehenden Warnmitteln
Cell Broadcast soll die bereits bestehenden Warnsysteme der Schweiz nicht ersetzen, sondern ergänzen. Zu den etablierten Warnmitteln zählen laut Bundesrat die Sirenen, das Radio sowie die App und Website Alertswiss.
Während Sirenen primär auf akustische Warnung setzen und Alertswiss eine aktive Nutzung durch die Bevölkerung voraussetzt, funktioniert Cell Broadcast anders: Die Technologie versendet Warnmeldungen direkt an alle Mobiltelefone in einer definierten Funkzelle, unabhängig davon, ob eine bestimmte App installiert oder eine Telefonnummer bekannt ist.
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Bedeutung für die Bevölkerungswarnung
Cell Broadcast gilt in vielen Ländern bereits als Standardinstrument der Katastrophenwarnung, da die Meldungen ohne vorherige Registrierung und praktisch ohne Verzögerung auf kompatiblen Geräten erscheinen.
Für die Schweiz bedeutet die Einführung eine Erweiterung des bestehenden mehrstufigen Warnsystems um einen Kanal, der insbesondere Personen erreichen soll, die sich außerhalb der Reichweite von Sirenen aufhalten oder Alertswiss nicht aktiv nutzen.
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Mit dem beantragten Nachtragskredit signalisiert der Bundesrat, dass der Aufbau der Infrastruktur zügiger vorangetrieben werden soll als bislang vorgesehen. Über die konkrete technische Umsetzung, die beteiligten Mobilfunkanbieter oder einen genauen Zeitplan für die schrittweise Einführung machte der Bundesrat in seiner Mitteilung vom 28. August 2026 keine weiteren Angaben.
Der Nachtragskredit muss im weiteren parlamentarischen Verfahren noch bewilligt werden, bevor die Mittel für den beschleunigten Ausbau freigegeben werden können.
