Chat Control 1.0: EU-Rat will Verschlüsselung per Eilverfahren scannen
Veröffentlicht: 06.07.2026 um 14:57 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Geplant ist die verpflichtende Überwachung verschlüsselter Nachrichtendienste auf illegale Inhalte. Der Vorstoß kommt, nachdem das Europäische Parlament eine Verlängerung der bisherigen Regelung im März knapp abgelehnt hatte.
Neuer Anlauf per schriftlichem Verfahren
Der Rat setzt nun auf eine Beschleunigung des Gesetzesvorhabens namens Chat Control 1.0. Statt einer regulären Debatte soll das Vorhaben per schriftlichem Verfahren durchgepeitscht werden. Hintergrund: Am 26. März scheiterte eine Verlängerung der bestehenden Regelung im Europäischen Parlament denkbar knapp – mit 307 zu 306 Stimmen.
Die neue Verordnung zielt darauf ab, das freiwillige Scannen von Inhalten zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch (CSAM) wiederzubeleben. Dabei sollen Künstliche Intelligenz und Hash-Abgleiche zum Einsatz kommen.
Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hat Berichten zufolge eine erneute Abstimmung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angeordnet. Um das Gesetz zu blockieren, wäre nun eine absolute Mehrheit von 361 der 720 Abgeordneten nötig. Kommt innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung zustande, könnte die Verordnung automatisch in Kraft treten.
Abgeordnete der Renew-Europe-Fraktion, darunter Hilde Vautmans und Irena Joveva, werfen dem Rat vor, mit Verfahrenstricks eine demokratische Debatte zu umgehen. Sie fordern sofortige Verhandlungen über eine dauerhafte CSAM-Regelung statt weiterer Übergangslösungen.
Widerstand aus der Tech-Branche
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Die Pläne stoßen auf massiven Widerstand von Datenschützern und Technologieanbietern. Meredith Whittaker, Chefin des Messengerdienstes Signal, kündigte an, ihr Unternehmen werde den Betrieb in der EU einstellen, statt verschlüsselte Kommunikation zu überwachen.
Auch der Europäische Datenschutzausschuss warnt vor einer flächendeckenden Überwachung. Die EU-eigene Rechtsabteilung hatte bereits früher Bedenken geäußert: Die Scan-Pläne könnten gegen Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta verstoßen, der das Recht auf Privatsphäre schützt.
Während Chat Control 1.0 vorerst auf freiwilliges Scannen setzt, ist mit Chat Control 2.0 bereits eine deutlich weitreichendere Version in der Pipeline. Sie sieht sogenanntes Client-Side-Scanning vor – also die Überprüfung von Nachrichten direkt auf dem Endgerät des Nutzers, noch vor der Verschlüsselung.
Internationale Entwicklungen und deutsche Rechtsprechung
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Der Vorstoß für mehr digitale Überwachung fällt in eine Zeit wachsender internationaler Kontrolle von Social-Media-Plattformen. Erst am 5. Juli 2026 forderte das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie Meta offiziell auf, Werbeanzeigen auf Instagram zu entfernen, die angeblich illegale Inhalte beworben haben sollen. Meta betont, eine Null-Toleranz-Politik zu verfolgen und solche Inhalte mit KI zu erkennen.
Parallel dazu zeichnen deutsche Gerichte die Grenzen digitaler Beweisführung vor. Das Landgericht Freiburg entschied am 5. Juli 2026: Beweise aus der entschlüsselten Sky-ECC-Plattform sind in Verfahren mit einer Höchststrafe von drei Jahren oder weniger unzulässig. Bei geringfügigen Delikten wiege das Recht auf Privatsphäre schwerer als die Interessen der Strafverfolgung. Bei schweren Straftaten wie groß angelegtem Drogenhandel bleiben die Daten dagegen verwertbar.
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