Chatkontrolle: EU-Parlament billigt Missbrauchssuche bis April 2028
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 16:46 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ziel: die automatisierte Suche nach Darstellungen von Kindesmissbrauch in privaten Nachrichten. Die Übergangsregelung gilt bis April 2028.
Die Neuregelung war nötig geworden, weil eine vorherige Ausnahmebestimmung bereits im April ausgelaufen war. Die Abstimmung am Donnerstag war der dritte Versuch, eine Mehrheit zu finden. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte das Thema erneut auf die Agenda gesetzt.
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Das Ergebnis fiel äußerst knapp aus: 286 Ja-Stimmen gegen 276 Nein-Stimmen bei 30 Enthaltungen. Um das Vorhaben zu stoppen, wäre eine absolute Mehrheit von 360 Gegenstimmen nötig gewesen.
Das Parlament knüpfte die Zustimmung an strikte Bedingungen. Scans dürfen nicht vor der Verschlüsselung auf den Endgeräten stattfinden – Client-Side Scanning ist tabu. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt damit intakt. Zudem darf nur nach bereits bekanntem Missbrauchsmaterial gesucht werden. Und: Bevor verdächtige Inhalte an Behörden gemeldet werden, müssen Menschen sie geprüft haben.
Unternehmen und politische Reaktionen
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Die Regelung betrifft große Plattformbetreiber wie WhatsApp, Microsoft und Google. Sie erhalten nun die rechtliche Grundlage, ihre Dienste automatisiert nach entsprechenden Inhalten zu durchsuchen.
Die politische Bewertung zeigt ein tief gespaltenes Bild. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesfamilienministerin Karin Prien begrüßten die Entscheidung. Sie sehen sie als notwendiges Instrument zum Schutz von Kindern. Aus anderen Lagern kam scharfe Kritik. Datenschützer und die AfD-Abgeordnete Khan warnten vor dem Einstieg in eine Massenüberwachung. Auch der Deutsche Kinderschutzbund lehnt die Chatkontrolle ab.
Verfahren und nächste Schritte
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Kritik gab es auch am parlamentarischen Prozess. Metsola sah sich Vorwürfen ausgesetzt, das Thema im Eilverfahren durchgesetzt zu haben – nachdem es in vorangegangenen Sitzungen, zuletzt im März, keine Mehrheit gefunden hatte.
Nach der grundsätzlichen Billigung durch das Parlament sind weitere Schritte nötig. Die EU-Kommission muss eine Stellungnahme abgeben. Zudem steht die finale Zustimmung durch den Rat der Mitgliedsländer aus. Erst dann kann die Übergangsregelung offiziell in Kraft treten. Sie soll die Zeit überbrücken, bis eine dauerhafte gesetzliche Lösung auf EU-Ebene gefunden ist.
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