Chatkontrolle, EU-Parlament

Chatkontrolle: EU verlängert Überwachung bis April 2028

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 23:29 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das EU-Parlament hat die umstrittene Chatkontrolle bis 2028 verlängert. Private Nachrichten dürfen weiterhin auf Missbrauch gescannt werden.

EU-Parlament verlängert Chatkontrolle bis April 2028
Eine verschwommene digitale Schnittstelle mit verbundenen Linien und Daten, überlagert von einem stilisierten Vorhängeschloss, das Datenschutzbedenken symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Ausnahmeregelung vom Datenschutz gilt nun bis zum 3. April 2028. Sie erlaubt Anbietern digitaler Dienste, private Kommunikation auf Hinweise zu sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen.

Freiwilliges Scannen – aber nicht bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Unternehmen wie Microsoft, Google oder Meta dürfen auf freiwilliger Basis private Nachrichten und E-Mails nach bekanntem Missbrauchsmaterial oder Anbahnungsversuchen durchsuchen. Betroffen sind vor allem unverschlüsselte Dienste wie Gmail, Outlook, Instagram, Snapchat oder Discord.

Das Parlament stellte klar: Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt geschützt. Dienste wie Signal oder Threema sind von der Regelung ausgenommen. Auch das sogenannte Client-Side Scanning – bei dem Inhalte direkt auf Nutzergeräten vor der Verschlüsselung geprüft werden – lehnte das Parlament ab. Zudem müssen mutmaßliche Verdachtsfälle vor der Weitergabe an Behörden zwingend von Menschen geprüft werden.

Knappe Entscheidung und Kritik am Verfahren

Die Verlängerung kam unter komplexen Bedingungen zustande. In der zweiten Lesung am 9. Juli 2026 wäre eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen nötig gewesen, um den Entwurf des Rates abzulehnen. Dieses Quorum wurde verfehlt – die Verlängerung gilt damit als angenommen.

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Die genauen Stimmenverhältnisse sind uneinheitlich überliefert. Eine Zählung spricht von 286 Abgeordneten gegen den Ablehnungsantrag und 276 dafür, bei 30 Enthaltungen. Eine andere Quelle nennt 314 Nein-Stimmen gegenüber 276 Ja-Stimmen. Beide Varianten lagen unter der nötigen Blockade-Grenze.

Kritik kam von allen Seiten. Abgeordnete und Bürgerrechtler bemängelten das Eilverfahren kurz vor der Sommerpause. Ein Mitgründer von Telegram sprach von einem „verfahrenstechnischen Trick“. Auch Organisationen wie CDT Europe und Edri äußerten Bedenken zur demokratischen Transparenz.

Fehlerquoten und der Blick auf „Chatkontrolle 2.0“

Datenschützer und IT-Sicherheitsforscher warnen vor dem Aufbau von Überwachungsstrukturen. Die Fehlerquote automatisierter Scans liege teilweise bei bis zu 20 Prozent. Rund 48 Prozent der an das Bundeskriminalamt übermittelten Hinweise seien strafrechtlich nicht relevant gewesen. Eine Umfrage unter mehr als 900 Teilnehmern zeigt breite Ablehnung: 88 Prozent der Befragten lehnen die Chatkontrolle entschieden ab.

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Die aktuelle Verlängerung betrifft nur die bestehende „Chatkontrolle 1.0“. Parallel laufen Vorbereitungen für dauerhafte und weitreichendere Regeln – bekannt als „Chatkontrolle 2.0“. Die Verhandlungen sollen voraussichtlich ab September wieder aufgenommen werden.

Bevor die Verlängerung endgültig in Kraft tritt, muss der Rat der Mitgliedstaaten noch formal zustimmen. Das wird innerhalb der nächsten drei Monate erwartet. Zudem steht eine Stellungnahme der EU-Kommission aus.

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