Colorado-KI-Gesetz: Hauptpflichten für Unternehmen greifen ab Januar 2027
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 03:12 Uhr | Redaktion boerse-global.deIm US-Bundesstaat Colorado endet das öffentliche Stellungnahmeverfahren zur behördlichen Regelgebung für das dortige Gesetz über künstliche Intelligenz. Nach einer Anhörung um 10:00 Uhr läuft die Frist zur Einreichung von Kommentaren bei der Generalstaatsanwaltschaft um 23:59 Uhr MDT ab, wie aus einem Branchenbericht von mondaq.com hervorgeht. Damit biegt die regulatorische Detailarbeit für den rechtlichen Rahmen in die Schlussphase ein.
Die verbindlichen Hauptpflichten des neuen Regelwerks treten ab dem 1.1.2027 in Kraft. Sie greifen insbesondere dann, wenn Systeme auf Basis künstlicher Intelligenz bei Entscheidungen eingesetzt werden, die erhebliche rechtliche oder ähnlich folgenreiche Auswirkungen auf Personen nach sich ziehen.
Schlankere Vorgaben für den Technologieeinsatz
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Im Vergleich zu früheren Entwürfen fällt der rechtliche Rahmen deutlich enger gefasst aus. Demnach verzichtet das Gesetz auf eine umfassende allgemeine Sorgfaltspflicht im Sinne einer sogenannten „Duty of Reasonable Care“ sowie auf verpflichtende Risikomanagementsysteme auf Anwenderseite.
Ebenso entfallen die Verpflichtung zu jährlichen Folgenabschätzungen und eine 90-tägige Frist zur Selbstmeldung von Vorfällen an den Generalstaatsanwalt. Unternehmen können sich zudem nicht mehr auf eine gesonderte Enthaftung durch die Einhaltung externer Rahmenwerke berufen, etwa über Richtlinien des National Institute of Standards and Technology oder die Norm ISO 42001.
Dennoch sieht die Neuregelung konkrete Vorgaben für Anwender vor, die Systeme für folgenreiche Entscheidungen einsetzen. Sie müssen betroffene Personen vor der eigentlichen Nutzung des Systems entsprechend hinweisen.
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Fällt eine Entscheidung für eine Person nachteilig aus, muss eine Benachrichtigung innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Zudem müssen Anwender die Möglichkeit bieten, solche Ergebnisse korrigieren oder durch Menschen überprüfen zu lassen. Relevante Aufzeichnungen müssen mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden.
Exklusive behördliche Durchsetzung und Übergangsfristen
Die Durchsetzung der neuen Vorschriften obliegt exklusiv dem Generalstaatsanwalt des Bundesstaates. Betroffene Bürgerinnen und Bürger erhalten kein neues privates Klagerecht. Ein Verstoß gegen die Vorgaben des KI-Gesetzes wird rechtlich als unlautere oder irreführende Geschäftspraxis eingestuft.
Für beanstandete Unternehmen sieht das Gesetz bei Vorwürfen zunächst eine Abhilfefrist von 60 Tagen vor, um Mängel zu beheben, bevor behördliche Sanktionen greifen. Diese Heilungsmöglichkeit gilt jedoch nicht für wissentliche oder wiederholte Verstöße.
Zudem ist diese Erleichterung zeitlich befristet: Zum 1.1.2030 entfällt die Heilungsfrist vollständig. Bis zum Beginn der Hauptpflichten im Jahr 2027 verbleibt den betroffenen Unternehmen damit noch Zeit, ihre technischen Abläufe an die neuen Melde- und Prüfpflichten anzupassen.
