Demenz: 40 Prozent aller Erkrankungen sind vermeidbar
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 12:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Sensibilisierung für eine frühzeitige rechtliche und praktische Vorsorge gewinnt angesichts einer alternden Gesellschaft an Bedeutung. Verschiedene Organisationen und Behörden informieren derzeit verstärkt über notwendige Schritte bei Demenzdiagnosen, Krisenszenarien und der Regelung des digitalen Nachlasses. Das Spektrum reicht dabei von juristischer Aufklärung bis hin zur konkreten Bevorratung für Notfälle.
Demenzprävention und gesellschaftliche Unterstützung
Im Bereich der Demenzvorsorge und -begleitung zeigen aktuelle Daten die Tragweite der Thematik. In Deutschland leben laut Angaben der Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt rund 1,8 Millionen Demenz-Erkrankte. Die Vorsitzende Anelise Golin Stampfer verwies darauf, dass etwa 40 Prozent der Erkrankungen als vermeidbar gelten. Die Organisation, die seit 25 Jahren besteht, erreichte im vergangenen Jahr durch Fortbildungen etwa 700 Menschen.
In Bayern wird die Thematik durch die 7. Bayerische Demenzwoche vom 18. bis 27. September 2026 adressiert, für die über 2400 Anmeldungen vorliegen. Experten prognostizieren für den Freistaat bis zum Jahr 2040 rund 380.000 Betroffene.
Gesundheitsministerin Judith Gerlach hob die Bedeutung der bereits 2013 beschlossenen Bayerischen Demenzstrategie sowie des Demenzpakts von 2020 hervor.
Auch in Österreich rückt das Thema in den Fokus, wo laut Schätzungen etwa 170.000 Menschen mit Demenz leben. Die Organisation Häuser zum Leben nutzt den Welt-Alzheimertag am 21. September 2026 für Informationsangebote.
Unter anderem öffnet das Betreuungszentrum Rosenberg an diesem Tag seine Türen, während im Haus Döbling am 6. Oktober 2026 ein demenzfreundliches Pop-up-Restaurant für externe Gäste geplant ist. Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker und Geschäftsführer Christian Hennefeind unterstützen diese Initiativen zur Förderung der Teilhabe.
Ergänzend bietet die Volkshilfe mit der fünften Staffel des Podcasts „TROTZ DEMENZ“ eine Plattform für juristische Fragen und die Erklärung des Krankheitsbildes für Kinder. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gefördert.
Gesetzliche Neuregelungen und finanzielle Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Pflege stehen vor möglichen Veränderungen durch den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Die geplanten Anpassungen sehen vor, dass die Zuschussstufen für Heimbewohner nach § 43c SGB XI zeitlich gestreckt werden.
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Statt nach 12, 24 oder 36 Monaten sollen die Erhöhungen erst nach 18, 36 und 54 Monaten greifen. Der maximale Zuschuss von 75 Prozent würde demnach erst ab dem 55. Monat gewährt.
Zudem sieht der Entwurf vor, dass das neue Entlastungsbudget bei erstmaligem Erhalt der Pflegegrade 2 oder 3 in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt wird. Dies entspräche 193 Euro bei Grad 2 beziehungsweise 319 Euro bei Grad 3. Das heutige Pflegegeld beläuft sich im Jahr 2026 auf 347 Euro für Grad 2 und 599 Euro für Grad 3. Die Einsparungen durch diese Maßnahmen werden für 2027 auf rund 900 Millionen Euro geschätzt.
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) fordert in einem Positionspapier von Michael Ranft und Ulrich Wendte eine fachliche Pflegebegleitung im PNOG, die jedoch erst zum 1. Januar 2029 starten sollte. KDA-Vorständin Dr. Alexia Zurkuhlen betonte das Effizienzpotenzial durch eine bessere Verzahnung mit der kommunalen Pflegeplanung.
Parallel dazu wachsen die finanziellen Belastungen: Laut Verband der Ersatzkassen lagen die durchschnittlichen Heimkosten im Juli 2026 bei 3.364 Euro pro Monat, was einer Steigerung von 256 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht.
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Krisenvorsorge und digitaler Nachlass
Neben der pflegerischen Absicherung rückt die Vorsorge für Krisenfälle in den Fokus lokaler Behörden. Der DRK-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald empfiehlt Senioren im Rahmen des Projekts „Bevölkerungsschutz aus der Kiste“ die Anlage eines Lebensmittelvorrats für mindestens drei Tage sowie zwei Liter Trinkwasser pro Person und Tag.
Das Landratsamt Nürnberger Land nutzt zur Veranschaulichung einen Muster-Einkaufswagen, der auf dem Vorratskalkulator der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung basiert. Leon Maderer vom Katastrophenschutz rät dazu, die Vorräte regelmäßig zu prüfen.
Ein oft unterschätzter Bereich der Vorsorge ist der digitale Nachlass. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verweist auf § 1922 BGB, wonach Erbschaften als Ganzes übergehen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018 bestätigte zudem, dass Social-Media-Nutzungsverträge auf Erben übergehen. Experten empfehlen die Nutzung von Werkzeugen wie dem Google Inactive Account Manager oder dem Apple Legacy Contact, um den Zugriff im Todesfall zu regeln.
Zur rechtlichen Unterstützung im Alltag informieren Stellen wie das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen über ehrenamtliche rechtliche Betreuungen, die derzeit in Bayern für mehr als 150.000 Menschen bestehen. Auch Organisationen wie die Senioren-Union Viersen führen Informationsveranstaltungen zur allgemeinen Vorsorge durch, um die Selbstbestimmung im Alter zu fördern.
