Europa, Deutschland

Leopoldina: EU-VorschlĂ€ge fĂŒr Pestizide gefĂ€hrden Gesundheit

02.06.2026 - 10:00:19 | dpa.de

Die EU-Kommission will Genehmigungen fĂŒr Pflanzenschutzmittel lockern. Die PlĂ€ne gefĂ€hrdeten die Gesundheit von Menschen, kritisiert die Leopoldina.

  • Ein Landwirt versprĂŒht Pflanzenschutzmittel ĂŒber ein Roggenfeld. - Bild: Peter Förster/dpa
    Ein Landwirt versprĂŒht Pflanzenschutzmittel ĂŒber ein Roggenfeld. - Bild: Peter Förster/dpa
  • Ein Traktor zieht eine Spritzmaschine ĂŒber ein Rapsfeld - Bild: Jens BĂŒttner/dpa
    Ein Traktor zieht eine Spritzmaschine ĂŒber ein Rapsfeld - Bild: Jens BĂŒttner/dpa
  • Die Verpackung eines Herbizids, das den Wirkstoff Glyphosat enthĂ€lt. - Bild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
    Die Verpackung eines Herbizids, das den Wirkstoff Glyphosat enthÀlt. - Bild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Landwirt versprĂŒht Pflanzenschutzmittel ĂŒber ein Roggenfeld. - Bild: Peter Förster/dpa Ein Traktor zieht eine Spritzmaschine ĂŒber ein Rapsfeld - Bild: Jens BĂŒttner/dpa Die Verpackung eines Herbizids, das den Wirkstoff Glyphosat enthĂ€lt. - Bild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina wendet sich gegen die von der EU-Kommission geplanten Lockerungen fĂŒr die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die Neuregelung schwĂ€che den Schutz von Mensch und Umwelt, schreibt die Leopoldina in einer Stellungnahme. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, sich auf EU-Ebene fĂŒr die derzeit bestehende Regelung einzusetzen.

Die von der Kommission geplanten Änderungen sehen unter anderem vor, bei Pflanzenschutzmitteln - dazu zĂ€hlen Insektizide, Fungizide und Herbizide wie Glyphosat - die bisher geltenden Zulassungsfristen zu lockern. Wirkstoffe wĂŒrden kĂŒnftig unbegrenzt genehmigt. Derzeit gelten Genehmigungen nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) fĂŒr 7 bis 15 Jahre und mĂŒssen danach erneuert werden - unter BerĂŒcksichtigung neuer Erkenntnisse. Mit der Neuregelung will die Kommission nach eigenen Angaben Behörden entlasten, die Verfahren vereinfachen und beschleunigen und die europĂ€ische WettbewerbsfĂ€higkeit stĂ€rken.

Gruppen wie Kinder, Schwangere und chronisch Kranke vernachlÀssigt

«Es ist fraglich, ob das bisherige Schutzniveau durch die geplante unbefristete Wirkstoffgenehmigung tatsĂ€chlich gewahrt werden kann», kritisiert die Leopoldina. Seit 2009 hĂ€tten mindestens 165 vormals zugelassene Wirkstoffe ihre Zulassung verloren - zum Teil wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und strengerer BewertungsmaßstĂ€be.

«Dies verdeutlicht, dass befristete Zulassungen und regelmĂ€ĂŸige Neubewertungen ein wesentliches Element eines lernfĂ€higen Regulierungssystems sind, das neue Daten, verĂ€nderte Belastungssituationen mit Pflanzenschutzmitteln im Vergleich zu Modellvorhersagen sowie fortentwickelte Bewertungsmethoden berĂŒcksichtigt», erlĂ€utert die Leopoldina. Das alles wĂŒrde kĂŒnftig entfallen.

Damit wĂŒrden neue Erkenntnisse zu Auswirkungen auf den Menschen vernachlĂ€ssigt, bemĂ€ngelt die Leopoldina und verweist insbesondere auf besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere oder chronisch Erkrankte. «Auch wĂŒrden neue Befunde zu Umweltverhalten und -effekten nicht mehr systematisch in die Bewertung einfließen», schreibt die Akademie und bilanziert: «Insgesamt vernachlĂ€ssigt der Vorschlag, dass wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse zur Nichtzielwirkung hĂ€ufig erst nach der Zulassung entstehen.»

«Bereits heute Defizite beim Schutz von Mensch und Umwelt»

Zudem kritisiert die Leopoldina den Plan, dass Pestizid-Produkte, deren Zulassung endet, kĂŒnftig fĂŒr 3 Jahre verkauft und aufgebraucht werden dĂŒrfen - bisher waren es 1,5 Jahre. Diese Idee sei problematisch mit Blick auf Gesundheits- und Umweltrisiken. «Sie verlĂ€ngert vermeidbare Expositionen gegenĂŒber Stoffen, deren Risiken bereits als inakzeptabel eingestuft wurden», begrĂŒndet die Leopoldina ihre EinschĂ€tzung.

«Die aktuelle Pflanzenschutzmittelzulassung weist bereits heute Defizite beim Schutz von Mensch und Umwelt auf», heißt es weiter. Dazu gehörten unter anderem die unzureichende BerĂŒcksichtigung von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Pflanzenschutzmitteln, die nach der Ausbringung entstehen, sowie zusĂ€tzlicher Stressoren, etwa durch klimatische Bedingungen.

Beispiel Glyphosat

Bekannt ist etwa das umstrittene Pestizid Glyphosat, das die EU-Kommission nicht als gefĂ€hrlich einschĂ€tzt. Glyphosat ist ein sogenanntes Totalherbizid, das nahezu alle grĂŒnen Pflanzen schĂ€digt. Es wird seit Mitte der 1970er-Jahre vor allem unter dem Handelsnamen «Roundup» genutzt und ist heute in zahlreichen Pflanzenschutzmitteln verschiedener Hersteller enthalten. 

Die EU hat die Genehmigung fĂŒr Glyphosat zuletzt bis Ende 2033 verlĂ€ngert. In einem Teil der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, sind zumindest Anwendungen in Haus- und KleingĂ€rten sowie auf FlĂ€chen, die fĂŒr die Allgemeinheit bestimmt sind, verboten oder stark eingeschrĂ€nkt. 

Glyphosat ist auch deshalb ein bezeichnendes Beispiel, weil eine Studie aus dem Jahr 2000, die eine zentrale Rolle in der Debatte um die Sicherheit des Pestizids spielt, Ende 2025 von der Fachzeitschrift «Regulatory Toxicology and Pharmacology» formell zurĂŒckgezogen wurde. Das Papier galt als wichtiges Argument fĂŒr Angaben des damaligen Herstellers Monsanto, das Herbizid Roundup und sein Wirkstoff Glyphosat hĂ€tten keine krebserregenden Wirkungen. Der Fachverlag Elsevier, in dem das Fachblatt erscheint, schrieb dazu, es sei unklar, ob die gezogene Schlussfolgerung - dass Glyphosat und das PrĂ€parat Roundup nicht krebserregend sind - tatsĂ€chlich korrekt ist.

Es wurden Bedenken hinsichtlich der Urheberschaft der Studie, der GĂŒltigkeit der Ergebnisse im Zusammenhang mit einer falschen Darstellung der BeitrĂ€ge der Autoren und des Studiensponsors sowie potenzieller Interessenkonflikte der Autoren geĂ€ußert, erlĂ€uterte der zustĂ€ndige Chefredakteur Martin van den Berg.

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