âDie Steuer macht das Amtâ: Automatisierte SteuererklĂ€rung erreicht 500.000 Menschen
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Digitalisierung und Standardisierung von behördlichen Prozessen gewinnt in der deutschen Finanzverwaltung zunehmend an Bedeutung. Ein zentrales Vorhaben ist das behördliche Pilotprojekt âDie Steuer macht das Amtâ, das die SteuererklĂ€rung fĂŒr Rentnerinnen und Rentner spĂŒrbar vereinfachen soll.
Nach ersten regionalen Tests wird das automatisierte Verfahren schrittweise auf mehrere BundeslĂ€nder ausgeweitet, um den bĂŒrokratischen Aufwand fĂŒr BĂŒrger wie auch fĂŒr die FinanzĂ€mter zu verringern.
Vom regionalen Testlauf zur lĂ€nderĂŒbergreifenden Erprobung
Im Jahr 2025 startete das Modellvorhaben zunĂ€chst in Kassel. Im Rahmen dieses ersten Schritts erhielten rund 6.000 Rentner einen von der Verwaltung vorausgefĂŒllten SteuererklĂ€rungsvorschlag. Die Resonanz auf das System war hoch: Rund 75 % der Angeschriebenen stimmten dem vorbereiteten Vorschlag zu.
Aufbauend auf diesen Erfahrungen wurde das Pilotprojekt im Jahr 2026 deutlich ausgeweitet. Neben Hessen, wo rund 200.000 FĂ€lle fĂŒr das Verfahren vorgesehen sind, beteiligen sich inzwischen auch Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und ThĂŒringen an dem Vorhaben. Bundesweit sind etwa 500.000 Menschen potenziell von diesem automatisierten SteuererklĂ€rungsverfahren betroffen.
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Ablauf des Verfahrens und Fristen zur PrĂŒfung
Das Grundprinzip des Projekts basiert auf der Verwertung bereits vorliegender DatensĂ€tze. Die FinanzĂ€mter nutzen elektronisch ĂŒbermittelte Rentenbezugsmitteilungen sowie Stammdaten, um daraus eigenstĂ€ndig eine Berechnung der fĂ€lligen Steuer zu erstellen. Dieser Berechnungsvorschlag wird den RuhestĂ€ndlern anschlieĂend zugestellt.
FĂŒr die betroffenen Steuerzahler gilt dabei eine klare Frist: Nach 4 Wochen ohne Widerspruch wird der Steuerbescheid verbindlich verschickt. Stimmen die Steuerpflichtigen den behördlichen Berechnungen zu und verzichten auf EinwĂ€nde, entfĂ€llt fĂŒr sie die Notwendigkeit, eine eigene SteuererklĂ€rung auszufĂŒllen und einzureichen.
Mögliche Nachteile bei individuellen AbzĂŒgen
Trotz der angestrebten Zeitersparnis weist das automatische Verfahren auch Risiken auf. Der VLH warnt davor, dass fehlende Ausgaben wie Handwerkerkosten oder Spenden zu einer höheren Steuer fĂŒhren können. Da der Finanzverwaltung im automatisierten Datenaustausch nur Standardwerte vorliegen, können individuelle steuermindernde Sachverhalte in der behördlichen Vorberechnung nicht berĂŒcksichtigt werden.
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Werden solche Ausgaben nicht aktiv gemeldet oder wird dem behördlichen Vorschlag nicht rechtzeitig widersprochen, droht eine Festsetzung, die fĂŒr die Steuerpflichtigen finanziell nachteilig ausfallen kann. Steuerexperten raten daher dazu, zugesandte VorschlĂ€ge vor Ablauf der vierwöchigen Frist genau mit den tatsĂ€chlichen Belegen und steuerrelevanten Aufwendungen abzugleichen.
