Digitale, Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit: Mehr als 80 Prozent von 2.000 Webseiten mangelhaft

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
BR Data findet häufige Verstöße bei Behörden, Kommunen und Online-Shops; die Bundesstelle sieht kaum Fortschritte und Rückschritte bei Apps.
Ein leerer, minimalistischer Flur eines öffentlichen Verwaltungsgebäudes mit einfallendem Tageslicht auf einem Betonboden. Illustration mit AI erstellt.

Eine automatisierte Analyse von BR Data zeigt gravierende Defizite beim barrierefreien Zugang zu digitalen Angeboten in Deutschland. Wie aus Berichten vom 29. Oktober 2026 hervorgeht, verstoßen mehr als 80 Prozent von rund 2.000 untersuchten Webseiten gegen mindestens ein gesetzlich vorgeschriebenes Kriterium zur Barrierefreiheit. Die Untersuchung erstreckt sich dabei sowohl auf den öffentlichen Sektor als auch auf Angebote der Privatwirtschaft.

Öffentliche Stellen und Kommunen vor großen Hürden

Besonders deutlich treten die Probleme im behördlichen Bereich zutage. Nach den Auswertungen von BR Data erfüllen fast 80 Prozent der getesteten Startseiten öffentlicher Einrichtungen nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen. In dieser Stichprobe wurden mehr als 500 Webangebote erfasst, darunter auch Portale von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden des Bundes.

Auf kommunaler Ebene zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Bei einer Untersuchung von knapp 1.300 bayerischen Städten und Gemeinden wiesen 86 Prozent der Webseiten digitale Barrieren auf. Der Bayerische Gemeindetag wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die entsprechende technische und inhaltliche Anpassung eines kommunalen Webauftritts schnell mehrere tausend Euro kosten könne.

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Rückstände im Online-Handel und bei mobilen Anwendungen

Die festgestellten Zugangsbarrieren beschränken sich nicht auf die öffentliche Verwaltung. Unter rund 100 großen Online-Shops verstießen nach den Erhebungen von BR Data ebenfalls etwa 80 Prozent gegen mindestens ein gesetzliches Kriterium.

Dass die Probleme struktureller Natur sind, bestätigt auch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund). In ihrem Bericht für das Jahr 2025 stellte die Bundesstelle fest, dass sich der Gesamtzustand nicht wesentlich verbessert habe.

Bei mobilen Anwendungen habe sich die Situation im Vergleich sogar eher verschlechtert. Laut BFIT-Bund sei weiterhin keine einzige Behördenwebseite und keine mobile Anwendung vollständig barrierefrei.

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Gesetzliche Vorgaben und behördliche Praxis

Der rechtliche Rahmen für digitale Zugänglichkeit basiert auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016, die in Deutschland im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert und seit 2018 umgesetzt ist. Seit 2020 gilt die Verpflichtung zur Barrierefreiheit verbindlich für öffentliche Stellen sowie für Onlineshops und gewerbliche Buchungsportale.

Die Durchsetzung der Vorschriften liegt unter anderem bei regionalen Kontrollinstanzen. Die Marktüberwachungsstelle Magdeburg teilte mit, dass seit 2025 nach eigenen Angaben in fast 300 Fällen Barrieren auf digitalen Plattformen beseitigt werden konnten.

Ein formelles Betriebsverbot habe die Magdeburger Behörde bislang jedoch in keinem Fall verhängt. Angesichts der komplexen Rechtslage und der technischen Vorgaben drängt der Branchenverband Bitkom unterdessen auf mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit.

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