Digitale Enteignung droht: NOYB warnt vor KI-Datenschutz-Lücke
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 01:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen der Verhandlungen über die künftige Ausrichtung der europäischen Digitalpolitik sorgt ein vertrauliches Dokument der irischen Ratspräsidentschaft für erhebliche Diskussionen.
Der Vorschlag sieht vor, die Interessen führender Technologiekonzerne wie OpenAI, Anthropic, Google, Meta und SpaceX bei der Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) unter bestimmten Bedingungen über das europäische Grundrecht auf Datenschutz zu stellen. Demnach soll die Nutzung personenbezogener Daten im Kontext von KI-Anwendungen künftig als automatisch rechtmäßig eingestuft werden können.
Kritik an drohender digitaler Enteignung
Die Datenschutzorganisation NOYB und deren Mitbegründer Max Schrems warnen vor den Folgen dieses Vorstoßes. Laut Berichten vom 21. September 2026 spricht die Organisation von einem drohenden „digitalen Landraub“ und einer faktischen Enteignung europäischer Bürger.
Schrems betonte, dass die Gewinne von KI-Unternehmen durch diese Regelung das europäische Grundrecht auf Privatsphäre verdrängen würden. Zudem bestehe die Gefahr eines massiven Know-how-Abflusses in die USA oder nach China, was das Vorhaben aus industriepolitischer Sicht als riskant erscheinen lasse.
Unterstützung erhält diese Kritik vom Irish Council of Civil Liberties (ICCL). Vertreter der Organisation bezeichneten den Entwurf als grob fahrlässig und kritisierten die bereits bestehenden Defizite bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein Wegfall bestehender Schutzmaßnahmen würde die Position der Bürger weiter schwächen.
Details des Kompromissvorschlags der irischen Präsidentschaft
Grundlage der Debatte ist ein 158-seitiger Kompromisstext der irischen Ratspräsidentschaft vom 3. September 2026. Das Dokument sieht vor, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung und zum Betrieb von KI-Systemen auf Basis eines „legitimen Interesses“ gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO erfolgen kann.
Gegenüber früheren Entwürfen der EU-Kommission wurden wesentliche Einschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen gestrichen. Dies betrifft unter anderem spezifische Schutzbestimmungen für Kinder sowie das bedingungslose Widerspruchsrecht der Betroffenen.
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Kritiker monieren, dass durch die neuen Formulierungen auch die Pseudonymisierung von Daten lediglich als dekoratives Element behandelt werde, das als Schlupfloch für eine umfassende Datennutzung dienen könne.
NOYB fordert die Mitgliedstaaten daher auf, zwei zentrale Artikel dieses Vorschlags abzulehnen, da diese die Legitimierung ganzer Technologien ermöglichen würden – bis hin zu Trainingseinheiten für Manipulation oder Desinformation.
Gespaltene Meinungen unter den Mitgliedstaaten
Innerhalb der EU-Regierungen herrscht derzeit Uneinigkeit über die vorgeschlagenen Anpassungen des sogenannten „Digital Omnibus“. Während einige Länder Änderungen an den Vorschriften zu Datentransfers und pseudonymisierten Daten fordern, signalisierte Deutschland in Stellungnahmen aus dem August 2026 Unterstützung für weitreichende Lockerungen.
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Die Bundesregierung strebt demnach eine gesetzliche Vermutung an, nach der das Training und der Betrieb von KI grundsätzlich als berechtigtes Interesse gelten sollen. Zudem sollen Informationspflichten und Korrekturrechte entfallen, wenn deren Erfüllung als unverhältnismäßig eingestuft wird.
Aktuelle Daten des Digital Rights Observatory unterstreichen die Relevanz der Entscheidung: Bereits jetzt sammeln über 70 Prozent der KI-Unternehmen in der EU Daten aus öffentlichen Quellen wie sozialen Medien oder Nutzungsprotokollen. Demgegenüber steht eine umfrage von NOYB, nach der in Deutschland lediglich 7 Prozent der Meta-Nutzer bereit sind, ihre Daten für das Training von KI-Systemen zur Verfügung zu stellen.
Die EU-Mitgliedstaaten stehen nun unter Zeitdruck, ihre endgültigen Stellungnahmen bis zum Ende der Woche abzugeben. Während der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) bereits erhebliche Bedenken geäußert haben, wird mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens frühestens Anfang 2027 gerechnet.
