Digitale Identität: Deutschland startet Wallet ab Januar 2027
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 01:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Am 14. Juli 2026 verabschiedeten Kabinett und Bundestag das Gesetz über Digitale Identitäten (DIdG). Damit ist der Startschuss für die bundesweite Einführung digitaler Ausweisdienste gefallen, die bereits Anfang 2027 beginnen soll.
Das Gesetz setzt die überarbeitete EU-eIDAS-Verordnung in nationales Recht um. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ihren Bürgern eine sichere digitale Brieftasche bereitzustellen. Das DIdG regelt die Zuständigkeiten der Bundesbehörden, die Sicherheitsanforderungen und die technische Infrastruktur für die Integration der Wallet in Verwaltung und Wirtschaft.
Wer macht was? Die neue Behördenstruktur
Die zentrale Verantwortung für die digitale Identität liegt künftig beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) übernimmt die technische Sicherheit des Systems. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) fungiert als Aufsichtsbehörde für das gesamte Ökosystem.
Das DIdG sieht drei Modelle für die Bereitstellung der EUDI-Wallet vor: Der Staat kann die Brieftasche direkt anbieten, einen öffentlichen Auftrag für ihre Entwicklung vergeben oder private Anbieter zulassen, die bestimmte regulatorische und Sicherheitsstandards erfüllen. Unabhängig vom Anbieter bleibt die Wallet bis zur Sperrung gültig – diese kann auf Antrag des Nutzers oder einer zuständigen Behörde erfolgen.
Für die Datenbeschaffung benennt das BMDV die Behörden, die für die Bereitstellung persönlicher Identifikationsdaten zuständig sind. Authentische Quellen sind unter anderem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister. Unternehmen und Organisationen, die die Wallet als Identifikationsmittel akzeptieren wollen – sogenannte Vertrauensdiensteanbieter – müssen sich beim Bundesverwaltungsamt registrieren lassen.
Zeitplan: Deutschland startet früher als die EU verlangt
Deutschland will seine staatliche Wallet bereits am 2. Januar 2027 für die Bürger freischalten. Damit liegt die Bundesrepublik sogar vor den europäischen Vorgaben: Bis Dezember 2026 muss jeder EU-Mitgliedstaat mindestens eine zertifizierte EUDI-Wallet anbieten.
Die Integration in die Privatwirtschaft folgt mit einer zweiten Frist. Bis zum 24. Dezember 2027 müssen regulierte Unternehmen aus den Bereichen Banken, Telekommunikation, Energie, Verkehr und Gesundheitswesen sowie sehr große Online-Plattformen die EUDI-Wallet für Dienste mit starker Benutzerauthentifizierung akzeptieren. Ab diesem Datum müssen die Wallets zudem eine kostenlose qualifizierte elektronische Signatur (QES) für den nicht-beruflichen Gebrauch bereitstellen.
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Auch andere europäische Länder treiben die Entwicklung voran. Frankreich plant öffentliche Tests für die zweite Jahreshälfte 2026, während Polen die EUDI-Anforderungen in seine bestehende mObywatel-App integriert.
Milliarden für die digitale Verwaltung
Der Bundestag hat für das Digitalministerium ein Budget von 4,47 Milliarden Euro bewilligt. Ein erheblicher Teil fließt in die Infrastruktur für digitale Identitäten und die Verwaltungsmodernisierung.
Konkret sind rund 162 Millionen Euro für die EUDI-Wallet vorgesehen, 256 Millionen Euro für das nationale Bürgerkonto und weitere 194 Millionen Euro für die Modernisierung der Register. Diese Investitionen sind Teil eines IT-Infrastrukturbudgets von 956,2 Millionen Euro und eines größeren Infrastrukturfonds, der 657 Millionen Euro für die Verwaltungsdigitalisierung umfasst.
So funktioniert die digitale Brieftasche
Die EUDI-Wallet speichert Identifikationsdaten, Reisepässe und Führerscheine lokal auf dem Gerät des Nutzers. Ein zentrales Feature ist die selektive Offenlegung: Nutzer können nur bestimmte Informationen freigeben – etwa den Altersnachweis – ohne ihr vollständiges Geburtsdatum oder ihre Identität preiszugeben.
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Die Sicherheitsarchitektur setzt auf digitale Signaturen gegen Fälschungen und eine strikte Trennung der Aufgaben zwischen Datenaussteller, Wallet-Anbieter und Vertrauensdiensteanbieter. Für deutsche Bürger wird zudem der PIN-Reset-Dienst für den elektronischen Personalausweis (ePerso) reaktiviert, um den Übergang zu erleichtern.
Die Wallet ist kompatibel mit bestehenden Systemen wie dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und dem Nationalen Once-Only-Technischen System (NOOTS). Das DIdG erlaubt zudem die Integration von Zahlungsmethoden über autorisierte Zahlungsdienstleister und erkennt die EUDI-Wallet als gültiges Identifikationsmittel nach dem Geldwäschegesetz (GwG) an. Langfristig sind die Integration des digitalen Euro, elektronischer Vollmachten und KI-Agenten geplant.
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