Digitaler Nachlass: BGH-Urteile geben Erben klare Rechte
Veröffentlicht: 05.07.2026 um 14:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Dabei wird der digitale Nachlass immer wertvoller.
Ob Facebook-Profil, Cloud-Speicher oder Kryptowährung: Nach dem Tod eines Menschen tauchen plötzlich Fragen auf, die viele nicht beantworten können. Wer bekommt Zugriff auf die E-Mails? Was passiert mit den Fotos in der Cloud? Und wie kommt man an die Bitcoins?
Experten beobachten: Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung regelt diese Dinge aktiv. Dabei hat die Rechtsprechung längst klare Regeln geschaffen.
BGH-Urteile ebnen den Weg
Der Bundesgerichtshof hat 2018 grundlegend entschieden: Der digitale Nachlass ist vererbbar. Erben treten in die Verträge des Verstorbenen ein – und haben Anspruch auf Zugang zu dessen Konten.
Zwei Jahre später präzisierte der BGH: Plattformen müssen den vollen Zugriff gewähren, nicht nur einen Datenauszug. Seit Frühjahr 2024 sind Notare sogar verpflichtet, digitale Positionen eigenständig zu ermitteln.
Heißt: Wer ein Nachlassverzeichnis erstellt, muss aktiv nach Online-Konten suchen.
Anwaltskosten: Teuer, aber absetzbar
Die Abwicklung eines Erbes kann richtig ins Geld gehen. Ein Fall vor dem Bundesfinanzhof zeigt, wie teuer – und wie wichtig die steuerliche Behandlung ist.
Die Anwaltskosten beliefen sich auf über 104.000 Euro. Eine Vorinstanz wollte nur 95.200 Euro als abzugsfähig anerkennen. Der BFH kippte diese Aufteilung: Die gesamten Kosten sind als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich absetzbar.
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Das Urteil gibt Erben mehr Sicherheit bei der Kostenplanung.
WhatsApp führt Benutzernamen ein
Auch die Plattformen selbst reagieren auf die digitale Nachlassproblematik. WhatsApp plant für 2026 die Einführung von Benutzernamen. Ziel: Die Telefonnummer der Nutzer schützen, besonders in Gruppenchats.
Die Reservierung läuft bereits. Nutzer können Namen von Facebook oder Instagram übernehmen.
Gleichzeitig steigen die Risiken für aktive Social-Media-Nutzer. Kanzleien wie IPPC Law mahnen derzeit ab – wegen urheberrechtlich geschützter Musik in Videos. Betroffen sind kleine Unternehmen und Influencer.
Kryptowährungen: Besondere Vorsicht geboten
Der größte Fallstrick beim digitalen Erbe: Kryptowährungen. Wer die Private Keys oder Seed-Phrases nicht kennt, hat verloren. Anders als bei Bankkonten gibt es keinen Provider, der den Zugriff erzwingen könnte.
Fachleute empfehlen daher ein Testament mit spezifischer Klausel für den digitalen Nachlass. Und: Vollmachten erteilen, damit Erben an die passwortgeschützten Bereiche kommen.
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Die nächste Generation wächst digital auf
Eine Postbank-Studie vom Mai 2026 zeigt: Das Problem wird größer. In 65 Prozent der Familien gibt es keine zeitlichen Beschränkungen für die Handynutzung. 57 Prozent haben keine festen Regeln für soziale Medien.
Fast die Hälfte der unter 18-Jährigen nutzt Social Media täglich länger als eine Stunde. 86 Prozent der Befragten befürworten eine Altersbeschränkung, 82 Prozent ein Handyverbot an Schulen.
Kinder bekommen ihr erstes Smartphone im Schnitt zwischen 9 und 12 Jahren. Die Menge an digitalen Daten wächst rasant. Wer heute nicht vorsorgt, hinterlässt morgen ein Chaos.
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