E-Rezept-App, Gematik

E-Rezept-App der Gematik: Neue Push-Funktion verschickt 50.000 Mitteilungen

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 18:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nutzer können RezeptvorgĂ€nge und Zugriffe verfolgen; VerbĂ€nde fordern zugleich Änderungen am Digitalgesetz und an der Terminvermittlung.
Ein heller, minimalistisch gestalteter Flur in einem modernen medizinischen Zentrum mit natĂŒrlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die offizielle Anwendung fĂŒr das E-Rezept der Gematik verfĂŒgt ab sofort ĂŒber eine integrierte Push-Mitteilungsfunktion. Wie aus Branchenberichten hervorgeht, können Versicherte kĂŒnftig individuell festlegen, ĂŒber welche VorgĂ€nge sie per Benachrichtigung informiert werden möchten.

Die Auswahl umfasst den Eingang neuer Verordnungen, StatusĂ€nderungen bei bestehenden Rezepten, eingehende Rechnungen sowie Protokolle ĂŒber Zugriffe durch Leistungserbringer.

Die Resonanz auf die neue Funktion fiel bereits kurz nach dem Start deutlich aus: Nach Angaben der Gematik wurden in den ersten zehn Tagen nach der EinfĂŒhrung knapp 50.000 Mitteilungen an Nutzerinnen und Nutzer verschickt. Die Neuerung beschrĂ€nkt sich zudem nicht auf die bundeseigene Basisanwendung.

Auch gesetzliche und private Krankenversicherungen haben die Möglichkeit, diese Push-Funktion in ihre jeweiligen E-Rezept-Lösungen zu integrieren. DarĂŒber hinaus lĂ€sst sich das technische Verfahren perspektivisch fĂŒr weitere Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur nutzen.

Digitalgesetz im parlamentarischen Verfahren

Die funktionale Erweiterung fĂ€llt in eine phase intensiver Debatten ĂŒber den weiteren Ausbau digitaler Strukturen im Gesundheitswesen. AnlĂ€sslich der Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (GeDIG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages begrĂŒĂŸte die KassenzahnĂ€rztliche Bundesvereinigung (KZBV) das Vorhaben grundsĂ€tzlich als Schritt in die richtige Richtung.

Gleichzeitig mahnte die Standesvertretung Nachbesserungen an: Zahnarztpraxen dĂŒrften bei einer fehlenden Software-Zertifizierung nicht fĂŒr VersĂ€umnisse der Hersteller in Haftung genommen werden.

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Statt eines strikten Abrechnungsverbots forderte die KZBV eine gestaffelte VergĂŒtungskĂŒrzung. Nach Angaben des Vorstandsteams um Martin Hendges, Meike Gorski-Goebel und Dr. Karl-Georg Pochhammer wurden seit 2023 bereits ĂŒber 36 Millionen Beantragungsverfahren auf digitalem Weg abgewickelt.

Bereits am 14. Oktober 2026 hatte sich auch der Verband Pharma Deutschland zum GeDIG geĂ€ußert und den Gesetzentwurf als ersten Schritt bezeichnet. HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin Dorothee Brakmann mahnte an, dass neue ZugangshĂŒrden, ungleiche Spielregeln und Doppelstrukturen verhindert werden mĂŒssten.

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Der Verband pocht auf faire Wettbewerbsbedingungen bei der Datennutzung durch Krankenkassen, einen einfachen Zugang zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ohne HĂŒrden durch die Gesundheits-ID sowie den Verzicht auf parallele Forschungsstrukturen.

Streit um Terminvermittlung in der elektronischen Patientenakte

Parallel zu den Gesetzesberatungen sorgt auch die kĂŒnftige Ausgestaltung weiterer Komponenten der Telematikinfrastruktur fĂŒr Diskussionen. Die KassenĂ€rztliche Vereinigung Bayerns (KVB) wies Vorbehalte der EU-Kommission hinsichtlich der geplanten Online-Terminvermittlung aus der elektronischen Patientenakte (ePA) zurĂŒck.

Dass diese Schnittstelle ausschließlich ĂŒber das System der KassenĂ€rztlichen Vereinigungen laufen soll, stelle keine Benachteiligung privater Plattformanbieter dar, sondern sichere eine Versorgung nach medizinischer Dringlichkeit.

Ein einheitliches, nicht gewinnorientiertes Vermittlungssystem ĂŒber die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung und die KVen gewĂ€hrleiste einen neutralen Zugang fĂŒr alle Praxen und Versicherten. Der KVB-Vorstand, bestehend aus Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp, forderte die Bundesregierung auf, an der bisherigen gesetzlichen Regelung festzuhalten.

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