E-Rezept, Bundestagsausschuss

E-Rezept: Bundestagsausschuss empfiehlt direkte Übermittlung an Stammapotheken

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 19:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Petitionsausschuss unterstützt die Prüfung einer direkten E-Rezept-Weiterleitung an eine gewählte Apotheke. Die Gematik plant weniger technische Schritte.

E-Rezept: Bundestagsausschuss empfiehlt Prüfung direkter Apothekenübermittlung
Innenansicht einer modernen, hellen Apotheke mit leeren Regalen und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine Empfehlung ausgesprochen, die den digitalen Prozess der Arzneimittelversorgung maßgeblich vereinfachen könnte.

In einer einstimmigen Entscheidung befürworteten die Ausschussmitglieder, eine Petition zur direkten Übermittlung von E-Rezepten an das Bundesgesundheitsministerium „zur Erwägung“ zu überweisen. Ziel ist es, Patienten die Möglichkeit einzuräumen, ihre Rezepte unmittelbar aus der Arztpraxis an eine vorab festgelegte Stammapotheke weiterzuleiten.

Vereinfachte Abläufe durch Patienten-Einwilligung

Der Vorschlag sieht vor, dass Patienten durch eine einmalige schriftliche Einwilligung bestimmen können, welche Apotheke ihre digitalen Verordnungen erhalten soll. Diese Zustimmung soll laut den Ausschussunterlagen jederzeit widerrufbar sein. Durch diesen Mechanismus könnten Wegezeiten und bürokratische Zwischenschritte reduziert werden, während gleichzeitig der Datenschutz und das Recht auf freie Apothekenwahl gewahrt bleiben sollen.

Das Bundesgesundheitsministerium ist nun aufgefordert, diesen Ansatz bei künftigen Gesetzgebungsverfahren sowie im Zuge der fortlaufenden Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) zu prüfen. Eine solche Neuerung würde den aktuellen digitalen Verordnungsprozess ergänzen, der derzeit noch durch technische Hürden geprägt ist.

Technische Hürden und der Umbau der Telematikinfrastruktur

Die Notwendigkeit für effizientere Abläufe wird durch die aktuelle Bilanz der Gematik verdeutlicht. Das Unternehmen kündigte einen umfassenden Umbau zur sogenannten TI 2.0 an, nachdem Geschäftsführer Florian Hartge häufige Ausfälle im bestehenden System eingeräumt hatte.

Laut Daten der Gematik war die Nutzung der TI-Anwendungen im Jahr 2025 durchschnittlich 25-mal pro Monat beeinträchtigt. Dabei entfielen 162 Störungen auf die elektronische Patientenakte (ePA) und 164 auf das E-Rezept.

Trotz dieser Instabilitäten wächst die Vernetzung im Gesundheitswesen. Rund 160.000 Institutionen sind mittlerweile an die ePA angebunden; allein in einer Woche im September wurden 2,6 Millionen Dokumente hochgeladen.

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Der Petitionsausschuss hat einstimmig empfohlen, die direkte Übermittlung von E-Rezepten an eine vorab bestimmte Stammapotheke zu prüfen — eine einmalige, jederzeit widerrufbare Einwilligung soll genügen. Was das für Ihren Apothekenalltag bedeutet und welche Schritte Sie jetzt vorbereiten können, zeigt unser kostenloser Praxisplan. Kostenlosen Praxisplan zur Stammapotheke anfordern

Um die Akzeptanz zu erhöhen, plant die Gematik, die Anzahl der erforderlichen technischen Schritte beim E-Rezept von derzeit 17 auf 3 bis 4 zu verkürzen. Entsprechende Pilotdienste sind bereits angelaufen. Die vollständige Umstellung ist bis zum Jahr 2029 vorgesehen, gefolgt vom endgültigen Abbau der alten TI 1.0 bis Ende 2030.

Regulatorischer Rahmen und wirtschaftliche Perspektiven

Parallel zu den technischen Entwicklungen hat sich der regulatorische Rahmen für die etwa 16.000 Apotheken in Deutschland mit ihren 160.000 Beschäftigten verändert.

Mit dem Inkrafttreten der Apothekenreform-Verordnung im September 2026 wurde ein Reformpaket vervollständigt, das unter anderem die Honorarverhandlungen zwischen den Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) neu ordnet. Demnach können die Apothekenhonorare ab 2028 jährlich neu verhandelt werden.

Bereits im Juli 2026 trat das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft, nachdem ein erster Teil der Reform im Juni beschlossen worden war. Eine wesentliche Änderung betrifft die wirtschaftliche Grundlage der Betriebe: Handelsübliche Skonti von Herstellern und Großhändlern sind nun wieder zulässig.

Zudem wurden durch eine Novelle der Apothekenbetriebsordnung neue Qualitätsstandards für den Versandhandel festgelegt. Diese betreffen insbesondere die Einhaltung von Kühlketten und die pharmazeutische Beratung bei digitalen Bestellungen.

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ABDA-Präsident Thomas Preis wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kontrolle ausländischer Versandanbieter weiterhin eine Herausforderung darstelle, insbesondere bei der Durchsetzung von Transportvorgaben für kühlpflichtige Medikamente.

Die Reform zielt insgesamt darauf ab, die Vor-Ort-Apotheken organisatorisch zu entlasten und ihre Position gegenüber dem weniger regulierten Versandhandel zu festigen.

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