E-Überweisung, Gesetzentwurf

E-Überweisung: Gesetzentwurf setzt verbindliche Frist bis September 2029

Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 20:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Regierungsentwurf erweitert digitale Gesundheitsangebote und setzt EU-Vorgaben zum Datenaustausch bis Frühjahr 2027 um.

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Gesundheitswesens vor
Ein minimalistischer, heller Behandlungsraum in einer modernen medizinischen Einrichtung ohne Personen. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens vorgelegt. Der Entwurf sieht eine deutliche Erweiterung der digitalen Infrastruktur und Anwendungen vor, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten effizienter zu gestalten und bestehende Informationslücken zwischen Behandlern zu schließen. Über die Regierungspläne berichtete unter anderem schwaebische.de in einem Bericht vom 3. Oktober 2026.

Umsetzung europäischer Vorgaben bis Frühjahr 2027

Ein zentraler Treiber des aktuellen Gesetzesvorhabens sind verbindliche Vorgaben auf europäischer Ebene. Deutschland muss Vorgaben der Europäischen Union zum Austausch elektronischer Gesundheitsdaten bis zum Frühjahr 2027 umsetzen.

Im Zuge dieser regulatorischen Anpassungen sollen wesentliche medizinische Behandlungsdaten grenzüberschreitend zwischen den beteiligten europäischen Gesundheitssystemen austauschbar werden. Konkret umfasst dies Patientenkurzakten, elektronische Rezepte (E-Rezepte) sowie Arzt- und Entlassbriefe.

Zudem sieht die Vorlage vor, dass auch Befunde aus Laboren und bildgebenden Verfahren künftig im grenzüberschreitenden Rahmen digital übermittelt und von medizinischem Fachpersonal eingesehen werden können.

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Neue Funktionen in der ePA und E-Überweisung bis 2029

Für die Versicherten in Deutschland bringt der Regierungsentwurf konkrete funktionale Erweiterungen der elektronischen Patientenakte (ePA) mit sich. Geplant ist demnach die Einführung eines digitalen Medikationsplans sowie einer vollständigen Impfübersicht innerhalb der ePA-Struktur.

Darüber hinaus soll auch die Navigation im Versorgungssystem über die bestehenden Anwendungen erleichtert werden. Versicherte sollen künftig über die offizielle ePA-App direkt zu einer Ersteinschätzung durch die zuständigen Terminservicestellen weitergeleitet werden, um den Weg in die passende Versorgungsebene zu verkürzen.

Für den fachärztlichen Überweisungsweg setzt der Gesetzentwurf zudem eine feste Frist: Bis zum 1. September 2029 soll die elektronische Überweisung verbindlich eingeführt werden.

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Wandel der Terminvergabe im ambulanten Versorgungsalltag

Während die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene weiterentwickelt werden, verändern sich auch die Terminvergabeverfahren in den Praxen. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen erläuterte, aus welchen Gründen digitale Terminangebote derzeit zunehmen und welche Nachteile mit dieser Entwicklung einhergehen.

Welche Vorteile eine solche digitale Buchung im Einzelfall bieten kann, zeigte sich unterdessen in Norden, wo ein Patient über ein Online-Buchungssystem schneller Zugang zu einem Arzttermin erhielt.

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