Ehegattensplitting: Sechs Ökonomen fordern Abschaffung zum Umbau
Veröffentlicht: 03.06.2026 um 05:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Eine breite Allianz führender Wirtschaftsforscher drängt auf eine grundlegende Neuordnung der Steuervorteile für Verheiratete. In einem offenen Brief an Kanzler Merz und Vizekanzler Klingbeil vom 2. Juni 2026 schlagen sechs renommierte Ökonomen die Abschaffung des klassischen Ehegattensplittings vor.
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Begrenzte Realsplitting als neues Modell
Die Gruppe, zu der Monika Schnitzer, Nicola Fuchs-Schündeln, Clemens Fuest, Marcel Fratzscher, Moritz Schularick und Achim Truger gehören, plädiert für ein limitiertes Realsplitting. Der entscheidende Knackpunkt: Der zwischen Ehepartnern übertragbare Betrag soll auf maximal 13.805 Euro gedeckelt werden.
Die freiwerdenden Steuermehreinnahmen wollen die Forscher gezielt umverteilen. Ihre Berechnungen zeigen: Familien mit Kindern könnten jährlich um 585 Euro entlastet werden, Alleinerziehende um 417 Euro. Im Gegenzug müssten kinderlose Paare mit großen Einkommensunterschieden mit einer Mehrbelastung von rund 316 Euro rechnen.
Das eigentliche Ziel der Reform ist die Steigerung der Erwerbsanreize, insbesondere für Frauen. Die Ökonomen schätzen, dass durch die Neuregelung 49.000 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen könnten. Flankierend schlagen sie eine Anhebung des Kindergeldes auf 316 Euro und des Kinderfreibetrags auf 11.902 Euro vor.
BFH-Urteil: Steuererklärung wird zur Pflicht
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 14/22) sorgt für Klarheit bei der Steuerklassenkombination III und V. Der BFH stellt klar: Nimmt der Partner in Steuerklasse V eine Beschäftigung auf, muss das Paar zwingend eine Steuererklärung abgeben.
Die automatische Übermittlung der Lohnsteuerdaten an das Finanzamt entbinde nicht von dieser Pflicht, so die Richter. Die Folgen bei Verstößen sind drastisch: Das Finanzamt kann Nachzahlungen für bis zu zehn Jahre verlangen. In schweren Fällen droht sogar der Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Trennung: Was Paare jetzt beachten müssen
Das Finanzamt Hamburg-Oberalster hat am 2. Juni 2026 klare Vorgaben für getrennt lebende Paare veröffentlicht. Bei dauerhafter Trennung müssen Ehepartner die Behörde unverzüglich informieren – entweder per Formular oder über das ELSTER-Portal.
Der Wechsel von gemeinsamen Steuerklassen (III/V oder IV/IV) zu Einzelklassen (I für Ledige oder II für Alleinerziehende) erfolgt automatisch zum Jahresbeginn nach der Trennung. Die Arbeitgeber werden vom Finanzamt informiert, sobald die Trennung gemeldet wurde.
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Sozialleistungen und E-Auto-Prämie: Neue Hürden
Auch wer Krankengeld bezieht, muss künftig genauer hinschauen. Die Leistung selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – sie erhöht also den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wer mehr als 410 Euro pro Jahr erhält, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Die staatliche Förderung für Elektroautos bringt ebenfalls neue Pflichten mit sich. Seit dem 19. Mai 2026 müssen Antragsteller für die maximale Prämie von 6.000 Euro die beiden letzten Steuerbescheide vorlegen. Das zwingt viele Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung, die bisher davon befreit waren.
Jahressteuergesetz 2026: Zinsen steigen
Das Bundesfinanzministerium hat am 19. Mai 2026 den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Eine zentrale Änderung: Die Zinsen für Steuererstattungen und -nachzahlungen sollen ab 2027 von 0,15 auf 0,30 Prozent pro Monat steigen. Weitere Neuerungen betreffen die Aufteilung von Kaufpreisen für bebaute Grundstücke und die Anhebung der Freigrenzen für die Abgeltungsteuer von 10.000 auf 100.000 Euro.
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