Einkommensteuerreform: Bis zu 10 Milliarden Euro Entlastung ab 2028 geplant
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 19:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung plant umfassende Anpassungen im Einkommensteuerrecht. Nach dem Entwurf der schwarz-roten Koalition, den Finanzminister Lars Klingbeil in den Bundestag einbrachte, sind ab 2028 jÀhrliche Entlastungen von bis zu 10 Mrd. Euro vorgesehen.
Die MaĂnahmen zielen vor allem auf kleine und mittlere Einkommen sowie Familien ab. Gleichzeitig setzt das Gesetzespaket auf eine frĂŒhere und höhere Besteuerung von Spitzenverdienern, um Mindereinnahmen teilweise gegenzufinanzieren.
Die Kernpunkte des Einkommensteuerentwurfs
Der Regierungsentwurf sieht vor, den steuerlichen Grundfreibetrag im Jahr 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro anzuheben, was einem Plus von 216 Euro entspricht, bevor er 2028 auf 12.900 Euro steigen soll. Parallel dazu soll das monatliche Kindergeld ab Januar 2027 von bisher 259 auf 267 Euro und ab Januar 2028 auf 272 Euro klettern.
Der Kinderfreibetrag soll von bislang 6.828 auf 7.128 Euro steigen. Laut Finanzminister Klingbeil liegt die geplante Bruttoentlastung fĂŒr BĂŒrger mit kleinen und mittleren Einkommen in den Jahren 2027 und 2028 bei 10 Mrd. Euro. Zudem zeigte er sich offen fĂŒr ergĂ€nzende Entlastungsschritte.
Zur Gegenfinanzierung soll der Reichensteuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen, statt wie bisher ab 277.826 Euro. ErgÀnzend ist eine neue Steuerstufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro vorgesehen.
Laut Entwurf belaufen sich die steuerlichen Mindereinnahmen auf 4,515 Mrd. Euro im Jahr 2027 und auf 6,02 Mrd. Euro im Jahr 2028. Bei voller Wirkung ab 2028 machen die EinkommensteuerplÀne rund 5,5 Mrd. Euro jÀhrlich aus.
WÀhrend Grund- und Kinderfreibetrag ab 2028 Mindereinnahmen von rund 6 Mrd. Euro und das Kindergeld rund 2 Mrd. Euro verursachen, sollen die steuerlichen VerschÀrfungen rund 4,5 Mrd. Euro einbringen.
Beratung im Parlament und politische Kontroversen
Der Bundestag ĂŒberwies den Entwurf zur Einkommensteuerreform sowie das Jahressteuergesetz 2026 nach einstĂŒndiger erster Lesung an die AusschĂŒsse, wobei der Finanzausschuss die FederfĂŒhrung ĂŒbernimmt. Im Jahressteuergesetz ist unter anderem vorgesehen, die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ab 2027 auf monatlich 0,3 Prozent beziehungsweise jĂ€hrlich 3,6 Prozent festzulegen.
In den Beratungen fordert die Union Verhandlungen ĂŒber Nachbesserungen. Der Unionspolitiker Fritz GĂŒntzler mahnte SpielrĂ€ume zum Ausgleich der kalten Progression an. Die GrĂŒnen fordern eine gezielte Entlastung niedriger Einkommen ĂŒber verminderte SozialbeitrĂ€ge.
Lohnabrechnung, VertrÀge, Minijobs: Diese HR-Themen Àndern sich 2026 grundlegend. Jetzt kostenlosen PDF-Ratgeber sichern und Compliance-Risiken vermeiden. Neue Arbeitsrecht-Regeln 2026: So bereiten Sie Ihre HR-Prozesse rechtzeitig vor
GrĂŒne und AfD kritisieren zudem eine höhere Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs sowie KĂŒrzungen beim Handwerkerbonus. Gemeinsam mit der Linken bezeichnen die Oppositionsparteien das Vorhaben als unausgewogen oder unzureichend.
Modellrechnungen zu den finanziellen Nettoeffekten
Berechnungen von Frank Hechtner von der FAU Erlangen-NĂŒrnberg fĂŒr das Handelsblatt verdeutlichen die individuellen Auswirkungen der Reform fĂŒr das Jahr 2027:
- Ein kinderloser Single mit einem Monatsbrutto von 2.000 Euro hĂ€tte monatlich rund 3 Euro mehr netto zur VerfĂŒgung.
- Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro bliebe das Nettoergebnis praktisch unverÀndert.
- Bei 6.000 Euro Monatsbrutto ergÀbe sich ein Minus von rund 12 Euro, bei 8.000 Euro ein Minus von 27 Euro.
- Ein Ehepaar mit zwei Kindern und jeweils 4.000 Euro Bruttogehalt verzeichnete ein Plus von rund 35 Euro monatlich; bei Einkommen von 6.000 und 4.000 Euro lÀge das Plus bei rund 23 Euro.
Wer im Zuge der neuen Steuerreformen auch die rechtliche Absicherung seiner BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse prĂŒfen möchte, findet hier eine sofort einsatzbereite UnterstĂŒtzung. Arbeitsvertrag fĂŒr Minijobber in wenigen Minuten fertig â kostenlos und rechtssicher
Gleichzeitig weist die Untersuchung darauf hin, dass steigende Sozialabgaben mögliche Steuerentlastungen aufzehren können. So soll der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung fĂŒr Kinderlose kĂŒnftig 0,9 statt 0,6 Prozent betragen.

