Elektronische, Verschreibung

Elektronische Verschreibung: Milliarde-Spareffekt durch weniger Fehler

12.06.2026 - 00:39:11 | boerse-global.de

Die Schweiz führt die elektronische Verschreibung ein. Das Gesetz soll Medikationsfehler reduzieren und setzt auf private IT-Infrastruktur.

Ständerat beschließt E-Rezept-Pflicht für die Schweiz
Elektronische - Ein Arzt hält ein Tablet mit einem elektronischen Rezept in einer modernen Arztpraxis. Fokus auf den Bildschirm mit medizinischen Symbolen. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 2026 mit 33 zu 1 Stimmen die Einführung einer Pflicht zur elektronischen Verschreibung beschlossen. Damit rückt die Digitalisierung der medizinischen Versorgung in greifbare Nähe. Die Reform des Heilmittelgesetzes soll die Patientensicherheit erhöhen und das Gesundheitssystem effizienter machen.

Digitale Verschreibung statt Zettelwirtschaft

Die kleine Kammer folgt damit im Grundsatz dem Nationalrat, der die Notwendigkeit digitaler Lösungen bereits zuvor befürwortet hatte. Kern der Vorlage: E-Rezepte und elektronische Medikationspläne ersetzen den bisherigen papiergestützten Prozess.

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Trotz der digitalen Ausrichtung bleibt die Wahlfreiheit teilweise gewahrt. Patienten können weiterhin auf Wunsch einen physischen Ausdruck ihrer Verschreibung erhalten. Für Spitäler bringt die Neuregelung zudem die Verpflichtung mit, künftig elektronische Systeme für die Dosierungsberechnung einzusetzen.

Milliardenkosten durch Medikationsfehler

Hinter der Neuerung stehen handfeste wirtschaftliche Gründe. Schätzungen zufolge verursachen Medikationsfehler in der Schweiz jährlich Kosten von rund einer Milliarde Franken. Die elektronische Erfassung soll Fehlbehandlungen und gefährliche Wechselwirkungen deutlich reduzieren.

Die Schweizerische Patientenorganisation (SPO) bewertet die geplante Einführung positiv. Auch Branchenorganisationen wie prio.swiss betonten die Notwendigkeit einer raschen Umsetzung durch die Leistungserbringer.

Privat statt staatlich

Ein markantes Merkmal der Schweizer Lösung: Der Gesetzgeber verzichtet auf ein zentrales staatliches System. Stattdessen setzt er auf die Infrastruktur privater Anbieter. Voraussetzung ist die Kompatibilität und Sicherheit der Systeme, damit Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken reibungslos Daten austauschen können.

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Innerhalb der Ärzteschaft stießen die Pläne nicht nur auf Zustimmung. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) äußerte Bedenken hinsichtlich eines möglichen administrativen Mehraufwands. Kritiker befürchten eine isolierte Einführung, die zu Doppelspurigkeiten führen könnte.

Versandhandel und neue Therapien

Die Revision umfasst weitere Anpassungen. So sprach sich der Ständerat dafür aus, den Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten durch Apotheken und Arztpraxen zu ermöglichen. Dieser Schritt bedarf jedoch noch der Zustimmung des Nationalrats – in diesem Punkt bestehen Differenzen zwischen den Kammern.

Zusätzlich sieht die Vorlage neue Regulierungen für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) sowie eine Harmonisierung mit EU-Richtlinien im Bereich der Tierarzneimittel vor. Die endgültige Ausgestaltung bleibt nun Gegenstand der kommenden parlamentarischen Verhandlungen.

de | wissenschaft | 69523405 |