Elterngeld-Reform, Bezugsdauer

Elterngeld-Reform: Bezugsdauer soll von 14 auf 12 Monate sinken

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 23:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Haushaltsentwurf sieht weniger Elterngeld-Ausgaben und spätere BAföG-Wohnkostenhilfen vor; zugleich beschloss das Kabinett einen Plan gegen Sozialleistungsmissbrauch.

Bundesregierung plant für 2027 Kürzungen und Änderungen bei Sozialleistungen
Minimalistische Betonfassade eines Regierungsgebäudes unter grauem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung forciert eine striktere Budgetdisziplin und plant für das Haushaltsjahr 2027 weitreichende Anpassungen bei zentralen Transferleistungen. Im Fokus stehen dabei insbesondere das Elterngeld, die Bildungsförderung sowie eine technologische Aufrüstung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. Diese Maßnahmen, die zum Teil erhebliche Einsparungen vorsehen, könnten die finanzielle Planung vieler Haushalte maßgeblich beeinflussen.

Neuausrichtung des Elterngelds ab 2027

Familienministerin Karin Prien plant eine strukturelle Reform des Basiselterngelds. Einem Entwurf zufolge soll die maximale Bezugsdauer für Eltern von bisher 14 auf insgesamt 12 Monate verkürzt werden. Das vorgesehene Modell reserviert für jeden Elternteil fest drei Monate; die verbleibenden sechs Monate können frei untereinander aufgeteilt werden.

Sollte ein Elternteil seine reservierten Monate nicht in Anspruch nehmen, würde die Gesamtdauer des Bezugs entsprechend sinken, da eine Übertragung dieser Monate nicht vorgesehen ist.

Parallel zur zeitlichen Straffung sieht der Plan Anpassungen bei den Auszahlungsbeträgen vor. Der monatliche Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro angehoben werden, während der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro steigt.

Die grundsätzliche Berechnungsgrundlage von 65 Prozent des Nettoeinkommens bleibt dabei unverändert. Diese Neuregelungen sollen für Kinder greifen, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Ziel der Reform ist es, im Haushalt 2027 rund 500 Millionen Euro einzusparen.

Der Deutsche Familienverband äußerte bereits Bedenken hinsichtlich dieser Pläne. Er verwies auf eine mögliche Betreuungslücke, da der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz grundsätzlich erst mit dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes wirksam wird.

Verzögerungen und Einschnitte im Haushaltsentwurf

Der Haushaltsentwurf 2027 sieht eine Reduzierung der Gesamtausgaben für das Elterngeld von 7,51 Milliarden auf 7,07 Milliarden Euro vor. Neben den Familienleistungen ist auch die Bildungsförderung von Verschiebungen betroffen.

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So soll die geplante Erhöhung der BAföG-Wohnkostenpauschale erst zum Sommersemester 2027 in Kraft treten – ein halbes Jahr später als ursprünglich avisiert. Davon sind laut Schätzungen über 600.000 Studierende und Schüler betroffen.

Zusätzlicher Spardruck zeichnet sich beim Wohngeld ab. Ausschüsse des Bundesrates empfahlen in Berichten vom September 2026, eine geplante Reform abzulehnen, die unter anderem das Aussetzen der Dynamisierung und eine Halbierung der Heizkostenkomponente zum 1. Januar 2027 vorsieht.

Nach Berechnungen der Fachausschüsse könnten durch diese Verschärfungen über 380.000 Haushalte ihren Anspruch auf Wohngeld vollständig verlieren oder in die Grundsicherung abwandern.

Strategie gegen Sozialleistungsmissbrauch

Flankierend zu den fiskalischen Kürzungen hat das Bundeskabinett einen 10-Punkte-Plan verabschiedet, um den Missbrauch von Sozialleistungen effizienter zu bekämpfen. Ein Kernaspekt ist der automatisierte Datenaustausch zwischen Sozialbehörden, Finanzämtern, Krankenkassen und Sicherheitsbehörden. Zudem sollen künftig KI-gestützte Systeme eingesetzt werden, um Verdachtsmuster beim unrechtmäßigen Bezug von Leistungen frühzeitig zu identifizieren.

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Eine wesentliche Neuerung betrifft den Umgang mit per Haftbefehl gesuchten Personen. Diesen soll der Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII entzogen werden können, sofern sie ihre Haft trotz Ladung nicht antreten. Arbeitsministerin Bärbel Bas betonte in diesem Kontext, dass die europäische Freizügigkeit nicht als Grundlage für organisierte Ausbeutung missbraucht werden dürfe.

Innenminister Alexander Dobrindt ergänzte, dass bestehende Schlupflöcher konsequent geschlossen würden. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte über soziale Medien, dass jeder Missbrauch zulasten der arbeitenden Bevölkerung und der Beitragszahler gehe.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis Ende des Jahres vorgesehen. Dazu gehört auch eine stärkere Haftung für Arbeitgeber bei Schwarzarbeit sowie die Möglichkeit für Kommunen, verstärkt gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen, was im Extremfall bis zur Enteignung führen kann, wenn Modernisierungsgebote ignoriert werden.

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