Elterngeldreform: Ifo-Berechnung sieht 1.204 Euro mehr für ein Paar
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 09:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer aktuelle Entwurf zur Elterngeldreform aus dem Bundesfamilienministerium befindet sich in der Ressortabstimmung und sorgt für intensive Diskussionen über die künftige finanzielle Absicherung junger Familien.
Berechnungen des Ifo-Instituts für die Frankfurter Allgemeine Zeitung verdeutlichen nun die finanziellen Verschiebungen: Väter gelten demnach als die größten Gewinner der Neuordnung und könnten ihre Bezüge potenziell mehr als verdoppeln.
Mütter, die bislang den Großteil der Leistungen bezogen haben, müssen hingegen Einbußen hinnehmen. Bei einem typischen Bezieherpaar mit bisher 13.474 Euro Elterngeld stünden nach den Berechnungen unterm Strich gut 1.204 Euro oder zehn Prozent mehr zur Verfügung als nach geltendem Recht.
Eckpunkte des geplanten 4-6-4-Modells
Nachdem eine zunächst diskutierte Reduzierung der Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate verworfen wurde, soll die maximale Förderdauer bei bis zu 14 Monaten verbleiben. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate beanspruchen. Weitere sechs Monate lassen sich flexibel untereinander aufteilen. Für Alleinerziehende sind weiterhin bis zu 14 Monate vorgesehen.
Die Vergütungssätze werden dabei grundlegend umgestaltet. Für die jeweils vier reservierten Partnermonate sind 80 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes vorgesehen, während in den übrigen Monaten künftig 50 Prozent gezahlt werden sollen. Zuvor lag der Satz in der Regel einheitlich bei rund 65 Prozent.
Zudem soll das Weihnachtsgeld sowie sonstige Bezüge künftig in die Netto-Berechnung einfließen. Der gleichzeitige Bezug soll wieder unbeschränkt möglich sein und der Geschwisterbonus länger gewährt werden. Der bisher wenig genutzte Partnerschaftsbonus für parallele Teilzeitarbeit soll hingegen entfallen.
Erstmals seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 plant das Ministerium zudem Anpassungen bei den Betragsgrenzen. Der Mindestsatz soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro. Im Jahr 2024 bezogen 349.157 Personen den Mindestsatz und 290.105 Personen den Höchstbetrag.
Ein Ministeriumsbeispiel verdeutlicht die Mechanismen: Ein Paar mit einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro bei ihr und 3.500 Euro bei ihm erhält im bisherigen Modell 17.640 Euro, nach dem neuen Entwurf hingegen 18.760 Euro.
Sparvorgaben und ökonomische Zweifel
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Hintergrund der Reformpläne sind Haushaltsvorgaben des Bundes. Nach einem Kabinettsauftrag vom April sollten die Ausgaben für das Elterngeld zwischen 2027 und 2030 insgesamt um 1,415 Milliarden Euro sinken.
Für das Jahr 2027 war ursprünglich eine Kürzung um 350 Millionen Euro anvisiert. Bundesfamilienministerin Karin Prien bezifferte die ab voller Wirksamkeit 2030 erwarteten Einsparungen auf knapp 1,3 Milliarden Euro, was mit dem Bundesfinanzministerium besprochen sei.
Im Bundeshaushalt 2025 waren rund 7,5 Milliarden Euro für das Elterngeld reserviert, nachdem 2025 rund 7 Milliarden Euro bei 1,6 Millionen Empfängern ausgezahlt wurden. 2021 lag die Zahl noch bei über 1,8 Millionen Empfängern.
Ökonomen äußern jedoch erhebliche Zweifel an den kalkulierten Minderausgaben. Ifo-Präsident Clemens Fuest bezweifelt das Erreichen der Sparziele, da eine stärkere Inanspruchnahme durch Väter die Gesamtkosten sogar in die Höhe treiben könne. Auch Ifo-Forscherin Kyra Puteanus hält es für sehr wahrscheinlich, dass das Modell teurer werden könnte als der bestehende Status quo.
Gemischte Resonanz bei Verbänden und Politik
In Verbänden und Politik stößt das Vorhaben auf ein geteiltes Echo. Der Paritätische Gesamtverband begrüßte, dass die 14 Monate erhalten bleiben und wertete das Modell als richtigen Anreiz für partnerschaftliche Aufteilung, forderte jedoch eine zusätzliche bezahlte Freistellung in den ersten zehn Tagen nach der Entbindung. Die SPD plädiert parallel für eine vierwöchige bezahlte Familienstartzeit für Väter über die Umlagekasse.
Kritik kommt unter anderem vom Deutschen Familienverband. Dessen Vertretung betont, dass Familien mit einer klassischen Aufteilung von 12 zu 2 Monaten faktisch zwei Monate Unterstützung verlören.
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Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch sprach von Kürzungen durch die Hintertür: Wenn nur ein Elternteil Elternzeit nehmen könne, verkürze sich die Gesamtdauer auf zehn Monate, wodurch Versorgungslücken bis zum Kita-Anspruch entstünden.
Zudem forderten Diakonie und Familienverband angesichts eines Kaufkraftverlusts von rund 31,5 bis 38 Prozent seit Einführung des Elterngelds deutlich stärkere Erhöhungen auf bis zu 2.300 oder 2.400 Euro beim Höchstbetrag.
Aus Reihen der Grünen-Fraktion wurde der Verdacht geäußert, dass ein Nichteinlösen der Partnermonate einkalkuliert werde, während die Linke die Anhebung des Mindestbetrags als unzureichend beanstandete. Ein Kabinettsbeschluss ist für November vorgesehen, der genaue Zeitpunkt für ein Inkrafttreten bleibt offen.
