Millionen, Gesundheitsdaten

ePA-Forschung ab Oktober: Millionen Gesundheitsdaten für Studien freigegeben

Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 21:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab Oktober 2026 fließen pseudonymisierte ePA-Medikationsdaten in die Forschung. Versicherte können widersprechen und wünschen mehr Zugriffskontrolle.

Elektronische Patientenakte: Gesundheitsdaten für Forschung nutzbar
Ein minimalistisches, modernes Labor mit sauberen weißen Oberflächen und natürlichem Licht, das auf leere Medizinschränke fällt. Illustration mit AI erstellt.

Ab Ende Oktober 2026 werden erstmals pseudonymisierte Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für wissenschaftliche Zwecke nutzbar gemacht. Den Auftakt dieses Prozesses bilden Informationen aus den Medikationslisten der Versicherten. Damit beginnt eine neue Phase der datengestützten Gesundheitsforschung in Deutschland, die sowohl neue Möglichkeiten für die Versorgung als auch datenschutzrechtliche Fragen aufwirft.

Mechanismen der Datenübermittlung und Zugriffsberechtigte

Die Bereitstellung der Daten erfolgt über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ). Um den Schutz der persönlichen Identität zu gewährleisten, werden Name und Versichertennummer durch Kennnummern ersetzt.

Die Übertragung ist als freiwillige sogenannte Forschungsdatenspende konzipiert. Versicherte haben das Recht, der Nutzung ihrer Angaben zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann über die jeweilige ePA-App oder über die Ombudsstelle der zuständigen Krankenkasse eingelegt werden.

Einen Zugang zu den pseudonymisierten Datensätzen erhalten Universitäten, Pharmaunternehmen, Krankenkassen sowie Patienten- und Verbraucherschutzverbände. Voraussetzung für die Freigabe ist stets, dass das konkrete Forschungsvorhaben nachweislich der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung dient.

Haltung der Versicherten und Kritik des Datenschutzes

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, forderte mehr Kontrollmöglichkeiten für die Versicherten.

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Derzeit können Dokumente in der Akte nur für alle Behandelnden gemeinsam verborgen werden; eine selektive Freigabe für einzelne Ärztinnen und Ärzte ist aktuell noch nicht möglich. Specht-Riemenschneider betonte, dass Datenschutz kein Hindernis für die elektronische Patientenakte darstelle, sondern vielmehr die Voraussetzung für deren Erfolg sei.

Das entsprechende Empfehlungspapier der BfDI stützt sich auf eine repräsentative Erhebung des BfDI-Datenbarometers unter 1.500 gesetzlich Versicherten. Die Untersuchung zeigt, dass 83 % der Befragten eine fein differenzierte Festlegung darüber wünschen, wer welche Daten einsehen darf.

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Zugleich wären mehr als zwei Drittel grundsätzlich bereit, Informationen für ärztliche Behandlungen und Forschungszwecke bereitzustellen. Ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung erfolgt der Befragung zufolge bei 55 % der Ablehnenden aufgrund von Sicherheits- und Datenschutzbedenken.

Nutzungsstand und geplante Weiterentwicklungen

Nach Angaben der Gematik nutzen derzeit 5,85 Mio. gesetzlich Versicherte die ePA aktiv, was gemessen an den registrierten Gesundheits-IDs einem Anteil von rund 8 % entspricht. Die Umfragedaten des BfDI-Datenbarometers belegen zudem, dass 9 von 10 Befragten die Akte behalten wollen.

Als Gründe für eine Nichtnutzung nennen 42 % einen fehlenden Bedarf aufgrund eines guten Gesundheitszustands, 26 % Zeitmangel und 11 % eine zu komplizierte Handhabung.

Während 95 % die ePA namentlich kennen, sind zentralen Eigenschaften und Funktionen mehr als vier von zehn Befragten nicht genau bekannt. Über 40 % nehmen fälschlicherweise an, dass die Akte erst nach einer Registrierung angelegt werde. Ein Drittel weiß nicht, dass Dokumente eigenständig entfernt werden können.

Für die praktische Nutzung wünschen sich fast 90 % der Versicherten Funktionen wie einen digitalen Impfausweis und ein Zahnbonusheft. Eine digitale Impfübersicht inklusive Erinnerungsfunktion ist für Mitte 2027 geplant. Bereits im Juli 2026 hatte das Bundeskabinett das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen, das die Nutzung der ePA weiter vereinfachen soll.

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