Erbrecht, Gesetz

Erbrecht 2026: Neues Gesetz schließt Steuerfallen bei Vermögen

28.05.2026 - 16:17:41 | boerse-global.de

Digitale Vermögen, Steuerfallen und aktuelle Gerichtsurteile prägen die Nachlassplanung. Das Jahressteuergesetz 2026 bringt zudem weitreichende Änderungen.

Erbrecht 2026: Neues Gesetz schließt Steuerfallen bei Vermögen - Foto: über boerse-global.de
Erbrecht 2026: Neues Gesetz schließt Steuerfallen bei Vermögen - Foto: über boerse-global.de

Zwischen digitalen Konten, internationalen Erbfällen und neuen Steuerplänen müssen Erblasser und Erben zahlreiche Fallstricke umschiffen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen und ein neuer Gesetzesentwurf aus dem Mai 2026 zeigen: Wer nicht rechtzeitig plant, verschenkt Vermögen – an den Fiskus oder an technische Hürden.

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Digitale Hinterlassenschaften: Der Schlüssel zum Erbe

Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 sind digitale Vermögenswerte rechtlich mit physischen Besitztümern gleichgestellt. Erben erhalten automatisch Zugriffsrechte auf Online-Konten – zumindest theoretisch. In der Praxis sieht das anders aus.

Rechtsexperten warnen: Herkömmliche Dokumente wie Erbscheine oder Vollmachten reichen oft nicht aus, um an bestimmte digitale Bestände zu gelangen. Besonders heikel wird es bei Kryptowährungen. Ohne den spezifischen Wallet-Code ist ein Zugriff praktisch unmöglich.

Die Lösung? Zugangsdaten getrennt vom Testament aufbewahren und regelmäßig aktualisieren. Wer ganz sicher gehen will, bestellt einen Testamentsvollstrecker speziell für den digitalen Nachlass. Er kann vertrauliche Daten verwalten, ohne dass die Erben sofort alle Passwörter erhalten.

Gericht stoppt Grundstücksverkauf durch Testamentsvollstrecker

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom Mai 2026 sorgt für Klarheit bei Immobilienverkäufen im Erbfall. Das Gericht untersagte einem Testamentsvollstrecker den Verkauf einer Erbimmobilie an den eigenen Ehepartner – ohne Zustimmung aller Erben.

Das OLG wertete das Geschäft als verbotenes Insichgeschäft. Das Grundbuchamt hatte die Umschreibung wegen des Interessenkonflikts zuvor verweigert. Die Botschaft ist deutlich: Die Verfügungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers hat klare Grenzen, sobald persönliche Interessen ins Spiel kommen.

Für rechtsgültige Immobilientransaktionen müssen Erben ihre Berechtigung nachweisen – durch Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Hürden bei grenzüberschreitenden Erbfällen

Wer Vermögen im Ausland besitzt oder Erben im EU-Ausland hat, steht vor zusätzlichen Herausforderungen. Ein Beschluss des OLG Frankfurt vom Dezember 2025 zeigt: Einspruch gegen ein Testament kann die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses blockieren.

Im konkreten Fall zweifelte ein Beteiligter die Testierfähigkeit des Verstorbenen aus dem Jahr 2001 an. Das Gericht entschied: Solche Einwände verhindern die Ausstellung des europäischen Dokuments – selbst wenn bereits ein nationaler Erbschein vorliegt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Einspruch rechtskräftig abgewiesen wurde.

Steuerfallen und neue Spielregeln ab 2026

Kluge Vermögensplanung nutzt Freibeträge. Für Ehepartner und Kinder können diese alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Steuerexperten weisen jedoch auf eine verbreitete Falle hin: Das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, führt oft zum Verlust des Freibetrags des erstversterbenden Elternteils.

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Eine Alternative ist das Supervermächtnis. Es sichert den überlebenden Partner ab und ermöglicht gleichzeitig die steuerfreie Übertragung von bis zu 400.000 Euro pro Kind von jedem Elternteil.

Weitreichende Änderungen bringt der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, den das Bundesfinanzministerium am 26. Mai 2026 an die Fachverbände verschickt hat. Die wichtigsten Punkte:

  • Grundstücksbewertung: Gesetzliche Verankerung der Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken
  • Arbeitsrecht: Verkürzung der Zeit für eine dauerhafte Zuweisung zur ersten Tätigkeitsstätte von 48 auf 24 Monate
  • Familienleistungen: Anpassung von Kindergeld und -freibeträgen, um Kürzungen für Kinder in der EU/EWR zu vermeiden
  • Digitalisierung: Rechtssicherheit für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Finanzämtern

Zudem soll die Grenze für die Forschungszulage auf 25 Millionen Euro steigen. Die Freigrenze für das vereinfachte Steuerabzugsverfahren bei Lizenzen wird von 10.000 auf 100.000 Euro angehoben.

Wenn Verluste nicht abziehbar sind

Doch nicht alles ist planbar. Das Finanzgericht Münster hat kürzlich entschieden: Verluste aus Straftaten sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Konkret ging es um einen „Schockanruf" aus dem Jahr 2025, bei dem Bargeld übergeben wurde.

Das Gericht urteilte, dass solche finanziellen Schäden weder außergewöhnlich noch unvermeidbar seien. Weil zumutbare Handlungsalternativen bestanden hätten, könne der Verlust nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Die Revision wurde zugelassen – die höchstrichterliche Klärung steht noch aus.

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